Parlamentskorrespondenz Nr. 500 vom 11.05.2015

Neu im Kulturausschuss

Bundeskanzler kann Sitzungsgelder und Spesenersatz für Beiräte und Jurys der Kunstförderung festlegen

Wien (PK) – Das Kunstförderungsgesetz wird durch eine Verordnungsermächtigung ergänzt, um dem Bundeskanzler die Möglichkeit zur Festlegung der Sitzungsgelder für die Mitglieder von Beiräten und Jurys im Bereich der Kunstförderung zu geben (588 d.B). Auch Reisekosten- und Barauslagenersatz können dann per Verordnung pauschaliert werden. Die Neuregelung verursacht keine weiteren Kosten für den Bund, wird in der Regierungsvorlage festgehalten. Die Novelle sieht auch keine Erweiterung der Vergütung vor. Im Jahr 2014 waren 13 Beiräte und 50 Jurys mit 230 Mitgliedern tätig. Für sie wurden rund 187.000 € an Reisekosten und Sitzungsgeldern aufgewendet, ist der Vorlage zu entnehmen. (Schluss) sox


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