Parlamentskorrespondenz Nr. 512 vom 13.05.2015

Neu im Gesundheitsausschuss

Strahlungsbelastung, Bürokratieabbau und Qualitätssicherung in Spitälern, Glyphosat, Tierschutz

Grüne fordern besseren Schutz der BürgerInnen vor zunehmender Strahlungsbelastung

Wien (PK) – Ein "Bundesgesetz zum Schutz vor nichtionisierender bzw. elektromagnetischer Strahlung" wünschen sich Abgeordnete der Grünen, wobei eine solche Vorlage ressortübergreifend ausgearbeitet werden sollte (852/A(E)). Die rasanten technologischen Fortschritte im Bereich Telekommunikation und die ständige Entwicklung neuer Anwendungen, die auf drahtloser Datenübertragung in unterschiedlichen Frequenzbereichen beruhen, hatten zur Folge, dass insbesondere in den letzten anderthalb Jahrzehnten die Belastung von Mensch und Umwelt durch elektromagnetische Felder signifikant zugenommen hat, gibt G-Mandatarin Gabriela Moser zu bedenken. Die mittlere Strahlungsintensität in Ballungsräumen habe sich insbesondere durch den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze seit den 1980er Jahren weit mehr als verzehnfacht.

Zahlreiche Wissenschaftler würden seit langem auf diverse biologische und gesundheitliche Konsequenzen der Strahlung auf Menschen und zum Teil auch Tieren hinweisen, die u.a. Schlafstörungen, Ohrgeräusche (Tinnitus), Kopfschmerzen, Herzrhythmusstörungen, Unruhezustände, Konzentrations-, Lern- und Gedächtnisstörungen besonders bei Kindern und Jugendlichen, negative Auswirkungen auf Blutdruck, Blutbild und Immunsystem, Schwächung der Blut-Hirn-Schranke, DNS-Strang- und Chromosomenbrüche etc. umfassen. Dies habe in manchen Ländern wie etwa in Belgien zur Absenkung der gesetzlich verankerten Grenzwerte geführt, wo sie nun bis zu 14-fach niedriger sind als in Österreich. Nach Ansicht der Grünen sei der österreichische Staat massiv säumig in der Umsetzung seiner Verpflichtung zum umfassenden Gesundheitsschutz seiner BürgerInnen.

Team Stronach für Abbau von Bürokratie in Krankenhäusern

Für eine deutliche bürokratische Entlastung des Krankenhauspersonals setzt sich Abgeordneter Marcus Franz vom Team Stronach ein (1096/A(E). Derzeit werde es im Spitalsalltag als selbstverständlich angesehen, dass Turnusärzte, aber auch medizinisches Personal mehr als 50% ihrer Zeit mit der Dokumentation von Informationen und deren Administration verbringen, zeigt der Antragsteller auf. Damit werde die Erfüllung der eigentlichen Aufgabe, nämlich die Sicherstellung einer umfassenden medizinischen Versorgung der Patienten, schwer beeinträchtigt. Eine Verringerung der medizinischen Dokumentationsverpflichtungen für Ärzte, Turnusärzte und medizinisches Personal in Krankenhäusern sei daher das Gebot der Stunde.  

…und für mehr Qualitätssicherung durch Erhöhung der Mindestfrequenz bei Operationen

Das Team Stronach weist darauf hin, dass der "Österreichische Strukturplan Gesundheit", in dem u.a. Mindestfrequenzen für Operationen für einzelne medizinische Leistungen vorgesehen sind, in der Praxis mangelhaft umgesetzt wird (1122/A(E)). Zu diesem Urteil seien die Prüfer des Rechnungshofs gekommen, die vor kurzem gleichzeitig 18 Krankenanstalten in Salzburg, Vorarlberg und im Burgenland untersucht haben. So erreichten zum Beispiel in Salzburg sieben Krankenanstalten nicht einmal 50% der Mindestfrequenzen, etwa bei Operationen der Schilddrüse, der Bauchspeicheldrüse, von Brustkrebs, von Knien und Hüften. Ähnliche Umstände wurden auch in Vorarlberg und im Burgenland festgestellt. Auch im Zusammenhang mit der onkologischen Versorgung, dem Hygienemanagement, der Bekämpfung von Krankenhauskeimen, den Fehlermeldesystemen und den Obduktionen stellte der Rechnungshof dringenden Handlungsbedarf fest. Um eine bestmögliche Versorgung der PatientInnen sicherzustellen, sollte daher genau darauf geachtet werden, dass die Vorgaben des Strukturplans bundesweit eingehalten werden, fordert Marcus Franz (T).

Grüne fordern klarere Regelungen für die Kastration von Katzen

Eine unklare Gesetzeslage in Bezug auf die verpflichtende Kastration von Katzen ortet G-Mandatarin Christiane Brunner (1115/A(E)). Gemäß der 2. Tierhalteverordnung sind Katzen, die mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten werden, von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, insofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben. Dennoch gebe es zunehmend Probleme mit Streunerkatzen im Umfeld von Bauernhöfen, die krank, unterernährt und von Parasiten befallen sind. Um ein Ausbreiten einzudämmen, kümmern sich oft Tierschutzinitiativen um diese ausgewilderten Katzenpopulationen und veranlassen die Kastration der Tiere. Da der Terminus der bäuerlichen Haltung rechtlich nicht genau definiert ist, verlangen die Grünen, dass der intendierte Geltungsbereich in Bezug auf die Kastration von Katzen klar zum Ausdruck gebracht wird. Außerdem sollten in Zusammenarbeit mit den Ländern Förderprogramme für Katzenkastrationen entwickelt werden, verlangt Brunner.

Grüne fordern Verbot des Pestizids Glyphosat

Nachdem die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO das weltweit am häufigsten eingesetzte Pestizid Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft hat, sehen die Grünen politischen Handlungsbedarf. Agrarsprecher Wolfgang Pirklhuber fordert in einem Entschließungsantrag (1064/A(E)) eine Neubewertung des Einsatzes von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln in der österreichischen Landwirtschaft auf Basis der neuen Erkenntnisse und drängt überdies unter Hinweis auf das Vorsorgeprinzip auf ein Verbot glyphosathältiger Pestizide in Österreich. Darüber hinaus sollte sich Landwirtschaftsminister Rupprechter auch auf EU-Ebene für ein derartiges Verbot einsetzen.

FPÖ für Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf drei Jahre

Für eine Erhöhung des derzeitigen Strafrahmens für Tierquälerei von einem auf drei Jahre setzen sich die FPÖ-Mandatare Mario Kunasek und Josef Riemer ein (1093/A(E). Sie geben zu bedenken, dass sich in den letzten Jahren Straftaten gegen Tiere häufen, die u.a. auch kultur- und religiös bedingt seien. Eine besonders widerliche Tat wurde etwa 2014 im Tiergarten Lainz begangen, wo Jugendliche mit Migrationshintergrund junge Wildschweine gequält, verletzt und teilweise getötet haben. Die Jugendlichen wurden zu lediglich drei Monaten bedingt sowie einer Psychotherapie verurteilt. Aus general- und spezialpräventiven Gründen sollte daher der Strafrahmen auf drei Jahre, wie dies bereits in Deutschland und der Schweiz der Fall ist, erhöht werden. (Schluss) sue