Parlamentskorrespondenz Nr. 614 vom 09.06.2015

Wirtschaftsausschuss: Grünes Licht für alternative Finanzierungen

Klarer Rechtsrahmen für Crowdfunding auf dem Weg ins Plenum

Wien (PK) – Der Nationalrat soll in der kommenden Woche ein Alternativfinanzierungsgesetz verabschieden und damit einen klaren Rechtsrahmen für Schwarmfinanzierungen (Crowdfunding) schaffen. So lautet die einstimmig beschlossene Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an das Plenum. Der von SprecherInnen aller Faktionen ausdrücklich als wichtiger Schritt in die richtige Richtung begrüßte Regierungsentwurf (628 d.B.) biete angemessenen Anlegerschutz und beuge dem Missbrauch von Crowdfunding durch Kriminelle vor. Die Schwelle, ab der bei der Emission alternativer Finanzierungsinstrumente ein nach strengen Erfordernissen erstellter Kapitalmarktprospekt publiziert werden muss, wird von 250.000 € auf 1,5 Mio. € erhöht. Bei Emissionen zwischen 1,5 Mio. € und 5 Mio. € genügt künftig ein einfacher Prospekt. Das künftige Gesetz verpflichtet die Emittenten alternativer Finanzinstrumente zur Information der Anleger und enthält Mindeststandards für die Betreiber von Crowdfunding-Plattformen. Außerdem werden beide, Emittenten und Betreiber von Internetplattformen Vorkehrungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen müssen.

Als einen richtigen Schritt zur Unterstützung der Unternehmen und von Energiewendeprojekten begrüßte Ruperta Lichtenecker (G) das neue Gesetz. Ihre Kritik an der zu niedrigen Höchstgrenze für Einzelbeteiligungen wies Christoph Matznetter (S) zurück. Es sei  vernünftig, eine Grenze zu ziehen, die verhindere, dass mögliche Kapitalverluste BürgerInnen in existenzielle Probleme bringen. Daher die 5000 Euro-Grenze. Matznetter nannte den Gesetzentwurf einen geglückten Kompromiss, hielt aber ausdrücklich fest, dass mit Crowdfunding nicht Eigenkapital gestärkt, sondern die Aufnahme von Fremdkapital erleichtert werde. Lichteneckers Vorschlag, den Ausstieg aus Crowdfunding-Veranlagungen zu erleichtern, trat Matznetter nicht bei, weil der Gesetzgeber nicht alles regeln könne: Anleger müssten sich rechtzeitig informieren, ob eine vorzeitige Kündigung möglich sei oder nicht. Da die Betriebe mehr Eigenkapital brauchen, plädierte Matznetter dafür, in einem weiteren Schritt das Einsammeln von Eigenkapital zu erleichtern - das wäre für den Wirtschaftsstandort wichtig.

Crowdfunding ist Risikokapital mit viel Potenzial zur Belebung des Wirtschaftsstandorts und für den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, daher sei er froh über das neue Gesetz sagte Andreas Hanger (V). Auch für Axel Kassegger(F) geht das Alternativfinanzierungsgesetz in die richtige Richtung, hinsichtlich der betraglichen Grenzen aber zu wenig weit. Mit Matznetter stimmte Kassegger darin überein, dass es in einem nächsten Schritt darum gehe, Eigenkapitalanlagen für Betriebe attraktiver zu gestalten.

Überaus positiv äußerte sich auch Kathrin Nachbaur (T), die aber zugleich Aufholbedarf in Österreich beim Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen zum Kapitalmarkt sah und dazu vorschlug, Steuererleichterungen und einfachere Bilanzierungsregeln für KMU einzuführen. Ihr ging es grundsätzlich darum, die Benachteiligung von Eigenkapital zu überwinden.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zeigte sich erfreut über die Zustimmung zur Regierungsvorlage, die im Hinblick auf Basel III wichtig für Unternehmen sei, die aufgrund klarer Beziehungen zu ihren Kunden bei diesen auf die Bereitschaft stoßen, sich am Unternehmen zu beteiligen. Da damit zu rechnen sei, dass – wenn einem Anleger etwas passiert - die Frage gestellt werde, ob denn der Gesetzgeber nicht aufgepasst habe, sei die defensive Vorgangsweise bei der rechtlichen Regelung des Crowdfundings richtig, sagte Mitterlehner zur Diskussion über die gewählten Grenzbeträge. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) fru         


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