Parlamentskorrespondenz Nr. 662 vom 18.06.2015

Nationalrat verschärft Verbot von anstößigen Wunschkennzeichen

Diskussion über Verkehrsthemen unterbrochen durch Geschäftsordnungsdebatte zum Urheberrecht

Wien (PK) – Vor der Diskussion über zahlreiche verkehrspolitische Themen wurde einstimmig beschlossen, das Energie- Infrastrukturgesetz von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abzusetzen.

Wie Nationalratspräsidentin Doris Bures bekanntgab, wird es in der heutigen Sitzung auch noch zu einer Kurzen Debatte über Zahnspangen kommen. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker hatte im Vorfeld verlangt, die Beantwortung seiner schriftlichen Anfrage durch die Gesundheitsministerin zu diskutieren.

Urheberrecht: Große Meinungsverschiedenheiten kündigen sich an

Zu einer Geschäftsordnungsdebatte kam es infolge eines Antrags der Koalition, dem Justizausschuss zur Behandlung des Urheberrechtsgesetzes eine Frist bis zum 6. Juli 2015 zu setzen. Seitens der Opposition wurde heftig kritisiert, dass SPÖ und ÖVP diesen Antrag kurzfristig eingebracht haben, ohne eine Debatte darüber zu verlangen, und die Oppositionsparteien keine Gelegenheit gehabt hätte, darauf zu reagieren und von sich selbst aus eine Debatte zu verlangen. Das sei eine demokratiepolitisch verwerfliche Vorgangsweise, wetterte Dieter Brosz (G), Beate Meinl-Reisinger zufolge ist das ein schlechtes Zeichen für den Parlamentarismus und Gernot Darmann sprach sogar von einem Skandal und der Beschneidung parlamentarischer Rechte. Waltraud Dietrich ihrerseits meinte, die Vorgangsweise schade dem Parlamentarismus.

Mit dieser Vorgangsweise habe die Koalition verhindern wollen, über die Urheberrechtsgesetznovelle ein Experten-Hearing durchzuführen, skizzierten Brosz und Meinl-Reisinger die Beweggründe von SPÖ und ÖVP. Ein ganzes Jahr lang habe die Koalition über diese Materie hinter verschlossenen Tür verhandelt und nun sei es für die Abgeordneten notwendig, dazu auch Expertenmeinungen zu hören.

Die Klubobleute Reinhold Lopatka (V) und Andreas Schieder (S) erwiderten diese Vorwürfe mit dem Hinweis, die Vorgangsweise sei durch die Geschäftsordnung gedeckt. Außerdem sei der Antrag 15 Minuten vor Tagungsbeginn vorgelegen, stellte Lopatka fest. Nationalratspräsidentin Doris Bures sagte der Opposition zu, diese Frage in der nächsten Präsidialsitzung zu behandeln.

Keine Wunschkennzeichen, die mit nationalsozialistischem Gedankengut in Verbindung stehen

Die Debatte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten startete mit einem großen Block von Verkehrsthemen. Zunächst ging es um das Verbot von Wunschkennzeichen mit lächerlicher oder anstößiger Buchstaben- oder Buchstaben-Ziffernkombination. Solche sind in Zukunft verboten. Konkret betrifft das vor allem Kombinationen, die mit nationalsozialistischem und rechtsextremen Gedankengut in Verbindung gebracht werden. Wie Anton Heinzl (S) erläuterte, gehe es dabei etwa um die Buchstabenkombination "AH" für Adolf Hitler, aber auch um die Zahl 18, die ebenfalls auf diese Kombination vom ersten und achten Buchstaben im Alphabet hinweist.

Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz, die aufgrund einer Initiative der Abgeordneten Anton Heinzl (S), Andreas Ottenschläger (V) und Georg Willi (G) heute einstimmig angenommen wurde. Vor Inkrafttreten der Regelung bereits bewilligte Wunschkennzeichen können noch zugewiesen werden. Eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ist jedoch nicht mehr möglich.

Die Änderungen wurden von allen Seiten begrüßt, und als Signal gewertet, dass es einen gesamtgesellschaftlichen Konsens darüber gibt, nationalsozialistischem Gedankengut keinerlei Legitimität zu verschaffen, wie Bundesminister Alois Stöger unterstrich. Stöger bedankte sich explizit beim Mauthausenkomitee, das geholfen hat, eine Liste zukünftig verbotener Zahlen- und Buchstabenkombinationen auf Wunschkennzeichen zu erstellen. In gleicher Weise wurden die Änderungen als ein wichtiger symbolischer Beschluss von Anton Heinzl (S), Andreas Ottenschläger (V), Johann Rädler (V), Georg Willi (G), Christoph Hagen (T) und Michael Pock (N) begrüßt.

Auch die Freiheitlichen schlossen sich diesem Konsens an, wenn auch Christian Hafenecker (F) einschränkte, die Bestimmungen seien überschießend. Er hält die Liste von Buchstaben- und Zahlenkombinationen nicht ganz glücklich, weil damit auch bisher gültige Buchstabenkombinationen, etwa von Städten, nicht mehr erlaubt sein könnten. Wie FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek meinte er, man sollte im Verkehrsbereich wichtigere Fragen diskutieren. So sollte es auch die Möglichkeit geben, eine kleinere Kennzeichentafel zu erhalten, schlug Deimek in einem Entschließungsantrag vor, der jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde.

Auch Michael Pock von den NEOS merkte grundsätzlich an, man müsste im Verkehrsbereich endlich die großen Themen angehen. Als Beispiel nannte er etwa mehr Kostenwahrheit bei den ÖBB, was die Benützung der 1. Klasse betrifft, sowie die Ausschreibung der Bahnstrecken, wo grundsätzlich die ÖBB den Zuschlag erhält. Pock hält auch den Baubeginn für den Brenner-Basistunnel zum jetzigen Zeitpunkt für nicht sinnvoll, weil es weder eine Anbindung nach Deutschland noch eine nach Italien gibt.

Erhöhung des zulässigen Höchstgewichts von Betonmischfahrzeugen und Omnibussen ökologisch und ökonomisch sinnvoll

Als sinnvolle und für die Baubranche wichtige Neuerung bewerteten die Abgeordneten eine weitere Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes, wonach das zulässige Höchstgewicht von Kraftfahrzeugen mit Betonmischaufbau mit mehr als drei Achsen von derzeit 32 auf 36 Tonnen erhöht wird. Der ursprüngliche Initiativantrag stammt von Anton Heinzl und Josef Muchitsch (beide S), Andreas Ottenschläger und Peter Haubner (beide V) und von Gerhard Deimek (F). Im Verkehrsausschuss wurde dieser um die Bestimmung ergänzt, dass das Gesamtgewicht zweiachsiger Omnibusse von 18 t auf 19,5 t angehoben wird. Außerdem sollen Fahrzeuge der Strafvollzugsverwaltung sowie von Einsatzleitern bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit Blaulicht ausgestattet werden können.

Die Freiheitlichen brachten dazu einen Abänderungsantrag ein, der darauf abzielt, dass sogenannte First Responder im Einsatzfall ebenfalls Blaulicht verwenden dürfen. Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt. In dritter Lesung stimmten aber auch die Freiheitlichen für die Novellierung, sodass der Gesetzesentwurf einstimmig das Plenum passierte.  

Die Redner in dieser Debatte wiesen vor allem darauf hin, dass die Anhebung des erlaubten Höchstgewichts einen Beitrag zur Effizienzsteigerung leiste und die Verkehrsbelastung reduziere. Dementsprechend unterstützten Anton Heinzl (S), Dietmar Keck (S), Andreas Ottenschläger (V), Gerhard Deimek (F), Georg Willi (G), Christoph Hagen (T) und Michael Pock (N) die Neuerungen. Die Versorgung der österreichischen Bauwirtschaft erfolge mit diesen Fahrzeugen, und weniger Fahrten seien sowohl ökonomisch also auch ökologisch sinnvoll, begründete Andreas Ottenschläger (V) die Novelle. Auch die Straßenerhalter müssten sich keine Sorgen machen, sagte er, denn gemäß einer Studie der TU-Wien gebe es dadurch kaum mehr Abnützungserscheinungen. Dem schloss sich Gerhard Deimek (F) vollinhaltlich an. Auch die Grünen können der Neuerung zustimmen, so Georg Willi, weil der Radius dieser Fahrzeuge gering ist und alles im Zeitrahmen von 105 Minuten erledigt werden müsse.

FPÖ-Anträge zu Feinstaubbelastung und Wechselkennzeichen abgelehnt

Keinen Konsens gab es jedoch hinsichtlich der drei FPÖ-Anträge, die ebenfalls in diesem ersten Diskussionsblock diskutiert wurden. Sie wurden mehrheitlich abgelehnt.

Zwei Anträge der FPÖ lagen zum Thema Feinstaub vor, dem die FPÖ-Abgeordneten mit Innovation begegnen wollen. Verkehrssprecher Gerhard Deimek bezweifelt die Wirksamkeit von Fahrverboten und dauerhaften Geschwindigkeitsbeschränkungen und schlägt in einem Antrag vor, nur noch Fahrzeuge neu zuzulassen, die einen mechanischen Filter eingebaut haben, der den Bremsabrieb absaugt. Außerdem tritt sein Klubkollege Erwin Angerer in einem weiteren Antrag dafür ein, im Zuge der Feinstaubbekämpfung die Verwendung mobiler Filteranlagen wie der GreenBox zu erleichtern und zu fördern. Abseits von Verkehrsreglementierungen müsse man auch bei der Technologieförderung etwas machen, plädierten beide für mehr Forschung in diesem Bereich. Es gebe einige Unternehmen, die sich darüber Gedanken machen, sagte Angerer, und auch wenn man dabei noch am Anfang stehe, müsse man derartige Forschung unterstützen.

Sie stießen mit dieser Argumentation jedoch nicht auf ungeteilte Zustimmung, wenn auch Harry Buchmayr seitens der SPÖ und Norbert Sieber von der ÖVP einräumten, bei diesem Thema dranbleiben zu müssen. Beide machten darauf aufmerksam, dass man derartige Bestimmungen europarechtlich nicht durchbringen werde, da Fahrzeuge, wenn sie in einem Mitgliedsstaat zugelassen werden, auch im restlichen EU-Raum verwendet werden dürfen. Sieber machte zudem geltend, dass sektorale und temporäre Fahrverbote nachgewiesen zu einer Senkung der Feinstaubbelastung führen. Auch hätten Versuche mit der GreenBox keine positiven Ergebnisse gebracht.

Ablehnende Worte zu den vorliegenden Initiativen kamen von Michael Pock (N) und Georg Willi (G). Mit einer Art Staubsauger das Problem lösen zu wollen, sei die falsche Antwort auf das Feinstaubproblem, meinte etwa Willi und trat dafür ein, den Verkehr hin zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verlagern. Pock warf der Regierung grundsätzlich vor, gegen Feinstaub viel zu wenig zu machen, obwohl die gesundheitlichen Konsequenzen dem Staat jährlich zwischen 4 und 8 Millionen zusätzliche Kosten verursachen.

Die Freiheitlichen griffen einmal mehr auch das Thema Wechselkennzeichen auf. Christian Hafenecker, Roman Haider und Gerhard Deimek fordern in diesem Zusammenhang, ein Wechselkennzeichen einzuführen, das sowohl für Auto und Motorrad verwendet werden kann. Mit der derzeitigen Regelung würde die Regierung die rund 466.000 Motorradfahrer abzocken, meinte Hafenecker kritisch in der Debatte und sah sich damit eines Sinnes mit Christoph Hagen vom Team Stronach. Man könne nur mit einem Fahrzeug fahren, argumentierte Hagen. Dem hielten Walter Bacher (S) und Dietmar Keck (S) entgegen, dass die derzeitige Regelung gut sei und an sie noch kein Wunsch herangetragen worden sei, daran etwas zu ändern. Georg Willi (G) wiederum fand kein Verständnis dafür, jene finanziell zu entlasten, die sich teure Motorräder leisten können. Der Antrag wurde schließlich in einer namentlichen Abstimmung mit nur 36 Befürwortern und 120 Ablehnungen mehrheitlich zurückgewiesen.  

Vollziehung des Führerscheingesetzes wird vereinfacht

Mit Änderungen des Führerscheingesetzes (16. FSG-Novelle) reagiert der Gesetzgeber auf die Erfahrungen mit den beiden letzten großen Änderungen des Gesetzeswerkes und nimmt zahlreiche Anpassungen vor, die die Rechtsicherheit erhöhen und Verwaltungsaufwand senken. Durch die Anbindung des Führerscheinregisters an das Europäische Netzwerk ist es künftig möglich, direkt Abfragen in ausländischen Führerscheinregistern vorzunehmen. Anfragen im EWR-Ausland zu Lenkberechtigung oder sonstigen behördlichen Angelegenheiten erfordern so weniger Verwaltungsaufwand. Außerdem sieht die entsprechende Gesetzesvorlage schnellere Verfahren zum Austausch von abgelaufenen Nicht-EWR-Führerscheinen vor. Mit redaktionellen Änderungen im Gesetz kommt Österreich außerdem Verpflichtungen gemäß EU-Recht nach, etwa bei den Bestimmungen über Prüfberechtigungen von FahrprüferInnen, und wendet so ein Vertragsverletzungsverfahren ab.

Die Novelle passierte schließlich mehrheitlich das Plenum, ein von der FPÖ-Abgeordneten Carmen Schimanek initiierter Entschließungsantrag, bei der Verlängerung befristeter Führerscheine einen Toleranzzeitraum vorzusetzen und damit Probleme bei der Einhaltung der Fristen zu vermeiden, fand schließlich einhellige Unterstützung.

Die breite Zustimmung zur Gesetzesänderung konnte nur das Team Stronach nicht mittragen, da, wie Christoph Hagen erläuterte, der Strafrahmen bei Nichtmitführen von Dokumenten bei Ausbildungsfahrten unverhältnismäßig stark angehoben werde. Damit werde VerkehrsteilnehmerInnen bei einem geringen Delikt wieder tief in die Tasche gegriffen.

Die RednerInnen von SPÖ, ÖVP und Grünen begrüßten die Novelle als wichtige Klarstellung und damit als einen Beitrag zur Rechtssicherheit, wie Herman Lipitsch (S) und Elisabeth Pfurtscheller (V) betonten. Vor allem halten sie die jährliche Überprüfung der FahrprüferInnen für einen wichtigen Beitrag, die hohe Qualität des Führerschein- und Fahrschulsystem zu erhalten. Pfurtscheller hält es zudem für richtig, LKW-Lenkern auch die Lenkung eines unbesetzten Busses zu erlauben, was vor allem KFZ-Mechanikern zugutekommt.

Positive Worte fand auch Georg Willi, der die Anhebung der Promillegrenze für die Feuerwehr auf 0,5 Promille für sinnvoll erachtet. Als ein falsches Signal hätte er die Senkung der Promillegrenze für LKW-Fahrer auf 0,1 Promille gehalten, aber diese Bestimmung sei weder herausgekommen, zeigte es sich zufrieden. Willi regte zudem an, die Benützung des Handys am Steuer in das Vormerkschein-System einzubeziehen, da es sich dabei um ein hohes Gefährdungspotential handle. Er plädierte auch dafür, einen Führschein machen zu können, ohne mit Gangschaltungen konfrontiert zu werden. (Fortsetzung Nationalrat) jan