Parlamentskorrespondenz Nr. 802 vom 08.07.2015

Rahmengesetz für Gentechnik-Anbauverbot passiert Nationalrat

Bundesländer behalten Kompetenz für GVO-Anbauverbote

Wien (PK) - Das Anbauverbot genmanipulierter Pflanzen (GVO) auf heimischen Feldern bleibt aufrecht und obliegt wie bisher den Ländern. Grundlage dafür bildet künftig ein Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz, das der Nationalrat nach Annahme eines Abänderungsantrages von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS heute mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedete. Nach der Novellierung des Gentechnik-Gesetzes, für das Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser zuständig ist, ist der Beschluss über das Rahmengesetz der zweite Schritt Österreichs zur Wahrnehmung seines EU-rechtlich verankerten Selbstbestimmungsrechts in Sachen GVO-Verbot, führte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter aus. Das mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossene Rahmengesetz sichert Anbauverbote durch die Länder auf Verordnungen des Landwirtschaftsministers im Einvernehmen mit dem Ländern verfassungsrechtlich ab. Dieses Einvernehmen mit den Ländern wird in einem Beirat hergestellt, in dem auch Verbände und Experten eingebunden sind. - Nach Ablehnung eines Rückverweisungsantrags des FPÖ-Abgeordneten Harald Jannach wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines von Abgeordnetem Jakob Auer (V) vorgelegten Abänderungsantrags von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ein von Wolfgang Pirklhuber (G) eingebrachter Entschließungsantrag von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS gegen die missbräuchliche Nutzung von in der EU zugelassenem GVO-Saatgut wurde einstimmig verabschiedet. In der Minderheit blieben ein Entschließungsantrag der FPÖ für Gentechnikfreiheit in Österreich und in der EU sowie der Entschließungsantrag des Teams Stronach für eine Qualitätspartnerschaft mit heimischen Gastronomiebetrieben.

Österreich ist Vorreiter einer GVO-freien Lebensmittelproduktion

In der Debatte erinnerte Jakob Auer (V) an den Jahrzehnte langen Kampf um das Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von GVOs, also um das Recht der Regionen, selbst zu bestimmen, was auf ihren Äckern angebaut werden darf und was nicht. In sachlichen Verhandlungen mit Erwin Preiner, Wolfgang Pirklhuber und Josef Schellhorn sei es gelungen, einen gemeinsamen Abänderungsantrag zu formulieren, der einen Kompromiss zwischen reiner Bundes- und reiner Landeskompetenz schaffe und dabei die Vollziehungskompetenz der Länder wahre. Das Rahmengesetz ist ein positives Signal für die Vorreiterstellung Österreichs in der gentechnikfreien Lebensmittelproduktion, sagte Jakob Auer, der abschließend die Abgeltung der Mehrkosten für Milch- und Fleischbauern einmahnte, die auf GVO-Futter verzichten.

Erwin Preiner (S) erklärte den Kern des gefundenen Kompromisses, indem er ausführte, dass der neue Beirat, in den LändervertreterInnen eingebunden seien, den Landwirtschaftsminister aufgrund eines einhelligen Beschlusses auffordern kann, den Ländern ein GVO-Verbot anzuordnen. Das Ziel lautet, Österreich beim Anbau von Lebens- und Futtermitteln GVO-frei zu erhalten. Preiners Hoffnung richtete sich auf GVO-Anbau-Verbote auch in anderen EU-Ländern.

Gentechnikfreiheit bedeutet Freiheit von Saatgutkonzernen    

Wolfgang Pirklhuber (G) sah die Bedeutung des Rahmengesetzes als klares Bekenntnis zur Weiterentwicklung der biologischen und gentechnikfreien Landwirtschaft in Österreich. "Wir brauchen eine starke bäuerliche und naturnahe Landwirtschaft. Denn auf der anderen Seite steht eine Phalanx von Agrokonzernen wie Monsanto, die im Interesse großer Geschäfte mit Saatgut und Pestiziden über die Bauern herrschen wollen", sagte Pirklhuber. An dieser Stelle den Bundesrat gegen den Nationalrat ausspielen zu wollen, qualifizierte der Redner als reinen Populismus. Österreich habe einen guten Kompromiss gefunden, könne nationale Anbauverbote in Zusammenarbeit mit den Bundesländern in einfachen Verfahren aussprechen und setze als erstes Land sein Selbstbestimmungsrecht gesetzlich um. In einem Entschließungsantrag wandte sich Pirklhuber gegen den Missbrauch von in der EU zugelassenen gentechnisch verändertem Saatgut in Österreich.

Hermann Schultes (V) erläuterte die Verantwortlichkeiten bei der Zulassung von Saatgut und begrüßte es, dass Österreich anders entscheiden könne als alle anderen EU-Länder. Großer Verdienst bei der Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts komme dem ehemaligen Umweltminister Nikolaus Berlakovich zu und Lob verdiene auch Andrä Rupprechter für die Vorlage des heute zu beschließenden Rahmengesetzes. Die biologische Landwirtschaft und die nachhaltige konventionelle Landwirtschaft werden geschützt und die gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft in Österreich im Interesse des KonsumentInnen abgesichert.

"Die freie Natur ist kein Versuchslabor", sagte Cornelia Ecker (S), die ihr Nein zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen und ihr Ja zum vorliegenden Rahmengesetz mit kritischen Anmerkungen zum Import gentechnisch veränderten Saatguts in der EU verknüpfte und für die Kontrolle der Realisierung des Gesetzes im Sinne des Entschließungsantrags plädierte.

"Österreich ist und bleibt gentechnikfrei", sagte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter und erläuterte Regierungsvorlage und Abänderungsantrag als Ergänzungen zur bereits beschlossenen Gentechnik-Novelle. Das Gentechnikanbauverbot wird im Verfassungsrecht verankert, ohne in Verfassungsrechte der Bundesländer einzugreifen. Das Beirat-Modell sei ein Vorbild auch für die Lösung anderer Fragen, in denen es um die Koordination zwischen Bund und Ländern geht. Rupprechter appellierte an die Freiheitlichen und das Team Stronach, die auf der falschen Seite der Gentechnikkonzerne stünden, umzudenken, um in Fragen der Gentechnik und der Landwirtschaft nicht jede Glaubwürdigkeit zu verlieren.

"Es gilt die Vielfalt der Landwirtschaft in Österreich aufrechtzuerhalten", sagte Hermann Gahr (V) und erinnerte an die klare und konsequente Haltung Österreichs beim Thema Gentechnik-Anbau in der EU und an die enorme Überzeugungsarbeit, die zu leisten war, um das Selbstbestimmungsrecht durchzusetzen. Der bundesweite Rahmen wird gewährleisten, dass Österreich gentechnikfrei bleibt und Saatgutkonzernen im Interesse von BäuerInnen und KonsumentInnen die Stirn bietet.

Manfred Hofinger (V) erinnerte an die maßgebliche Rolle Oberösterreichs, das sich gemeinsam mit der Toskana für die Erhaltung der Genfreiheit ihrer Regionen eingesetzt hat. Der heutige Verfassungsbeschluss stellt sicher, dass Österreich gentechnikfrei bleibt. Nun müssen die Länder Landtagsbeschlüsse für die Gentechnikfreiheit fassen, sagte Hofinger und zerstreute Bedenken wegen überbordender Bürokratie bei der Umsetzung.

FPÖ gegen GVO auf den Äckern, aber auch gegen zusätzliche Bürokratie

"In Sachen Gentechnikfreiheit herrscht parteiübergreifender Konsens in Österreich", stellte Harald Jannach (F) klar. Die FPÖ lehne dieses Rahmengesetz aber ab, weil es zusätzliche Bürokratie schaffe: im Gesundheitsministerium, im Landwirtschaftsministerium und in den Ländern. Die FPÖ hätte sich eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht. Kritik komme auch aus Bundesländern, die Eingriffe in ihre Kompetenzen ablehnten und den vorgesehenen Beirat nicht für zweckmäßig hielten, sagte Jannach, der mit einem Entschließungsantrag seiner Fraktion eine verfassungsmäßige Absicherung des GVO-Anbauverbots in Österreich unter Einbindung der Bundesländer verlangte. Demgegenüber stellte Hermann Schultes (V) klar, dass die Kompetenz der Bundesländer für die Landwirtschaft auf die erste Republik zurückgehe. In einem Beirat gemeinsame Festlegungen treffen zu können, die der Bund verordnen könne, sei ein wichtiges Modell auch bei anderen Fragen, um im Rahmen von TTIP klare, "klagsdichte" österreichische Verordnungen erlassen zu können.

Harald Jannach (F) replizierte auf die Ausführungen Schultes, indem er auf den Widerspruch zur Stellungnahme Niederösterreichs hinwies, das sich entweder für die Beibehaltung der Landeskompetenz oder ein einheitliches Bundesgesetz ausgesprochen habe.

Leopold Steinbichler (T) warf der ÖVP vor, in Fragen einer qualitätsorientierten Lebensmittelproduktion in Österreich schlecht koordiniert zu sein und kritisierte die Aufblähung der Bürokratie. Die Vorreiterrolle Österreichs sei in Gefahr. Einmal mehr verlangte Steinbichler eine zweckmäßige Lebensmittelkennzeichnung, die es ausschließe, Shrimps-Sandwiches als Lebensmittel österreichischer Herkunft verkaufen zu können. Ein Entschließungsantrag Steinbichlers richtete sich auf eine Qualitätspartnerschaft mit österreichischen Gastronomiebetrieben, die Produkte aus heimischer Produktion anbieten, die mit einem Qualitätsgütesiegel gekennzeichnet sind.

"Es geht darum, die Vorreiterrolle Österreichs beim Verbot von GVO in der Landwirtschaft zu erhalten", sagte Georg Willi (G) und hielt den Streit um die Bürokratie für unverständlich. Tatsächlich junktimierten die Freiheitlichen diese Frage mit einem Sitz im Verwaltungsrat der AMA, meinte Willi, was Walter Rosenkranz (F) mit scharfen Worten zurückwies und daran erinnerte, dass es Harald Jannach sei, der Licht in die AMA bringen wolle. Die Grünen seien der "billige Jakob" der Regierungsparteien in Verhandlungen über Zweidrittelmehrheiten. – Demgegenüber sprach Peter Pilz (G) von einem starken Gesetz, das neue Mehrheiten nicht verändern können sollten. "Österreich soll gentechnikfrei und die heutige Mehrheit frei von Postenschacher bleiben", sagte Pilz an die Adresse der FPÖ. (Fortsetzung Nationalrat) fru