Parlamentskorrespondenz Nr. 836 vom 16.07.2015

Neu im Verfassungsausschuss

Anträge der Grünen und der NEOS

Wien (PK) – Einen bunten Themenmix haben Anträge der Grünen und der NEOS zum Inhalt, die dem Verfassungsausschuss zugewiesen wurden. Die Grünen fordern eine Änderung des ParlamentsmitarbeiterInnengesetzes und schlagen vor, die Zuständigkeit für das Thema Asyl vom Innenministerium in das Bundeskanzleramt zu verschieben. Den NEOS geht es um eine ausreichend lange Begutachtungsfrist von Ministerialentwürfen, eine Amtszeitbeschränkung für Landeshauptleute und die Leistung von Schadenersatz durch Regierungsmitglieder bei schuldhaftem und rechtswidrigem Fehlverhalten.

Grüne beantragen Änderung des Parlamentsmitarbeitergesetzes

Mit der beantragten Änderung des Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetzes wollen die Grünen eine mögliche Umgehung der für Parlamentarische MitarbeiterInnen geltenden Unvereinbarkeitsbestimmungen verhindern (1248/A). Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen können Abgeordnete unter anderem dann keinen Vergütungsanspruch für persönliche MitarbeiterInnen geltend machen, wenn ein nahes Verwandtschaftsverhältnis zu ihnen besteht oder diese auch in ihrer privaten Firma beschäftigt sind. Geht es nach den Grünen, sollen künftig auch wechselseitige Anstellungen zur Umgehung dieser Vorgaben untersagt werden können, wenn also beispielsweise ein Abgeordneter den Sohn eines Fraktionskollegen beschäftigt und dieser dafür die Sprechstundenhilfe des anderen Abgeordneten. Die Prüfung des Sachverhalts soll Nationalratspräsidentin Doris Bures obliegen. Anlass für den Antrag der Grünen sind diesbezügliche Medienberichte.

NEOS fordern klare Regelungen für Begutachtungsverfahren,…

Um ein einheitliches Begutachtungsverfahren von Ministerialentwürfen der Regierung sicherzustellen, schlagen die NEOS die Verabschiedung eines eigenen Bundesgesetzes vor (1252/A). Abgeordneter Nikolaus Scherak will insbesondere festschreiben, dass Entwürfe von Regierungsvorlagen für mindestens sechs Wochen einer öffentlichen Begutachtung zu unterziehen sind und die eingelangten Stellungnahmen veröffentlicht werden müssen. Es gebe zwar diverse Empfehlungen und Vereinbarungen in Bezug auf das Begutachtungsverfahren, immer wieder würden für einzelne Ministerialentwürfe aber kurze Fristen gesetzt, moniert er. Das macht seiner Ansicht nach jede ernsthafte und vertiefte Auseinandersetzung mit der jeweiligen Thematik unmöglich und widerspricht dem Ziel eines transparenten Gesetzgebungsprozesses.

…eine Beschränkung der Amtszeit für Landeshauptleute und…

Ein weiteres Anliegen ist den NEOS eine Beschränkung der Amtszeit für Landeshauptleute (1254/A). Abgeordneter Nikolaus Alm will durch eine Änderung der Bundesverfassung erreichen, dass Landeshauptleute nur noch für maximal zwei aufeinanderfolgende Funktionsperioden mit jeweils höchstens sechs Jahren gewählt werden dürfen. Es sei ein Grundprinzip der repräsentativen Demokratie, dass BürgerInnen den gewählten RepräsentantInnen die Ausübung bestimmter Aufgaben auf begrenzte Zeit zuerkennen, argumentiert er.

…eine Organhaftung für Regierungsmitglieder bei Fehlverhalten

Für eine Änderung des Organhaftpflichtgesetzes spricht sich NEOS-Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger aus (1272/A). Damit will sie erreichen, dass die Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen im Falle eines schuldhaften und rechtswidrigen Fehlverhaltens leichter zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet werden können. Zwar gelten die derzeitigen Organhaftungsbestimmungen ihr zufolge grundsätzlich schon jetzt für sämtliche staatlichen Organe, bisher seien sie aber immer nur auf BeamtInnen und nie auf PolitikerInnen angewendet worden. Einen Grund dafür ortet Meinl-Reisinger im Umstand, dass sich ein Minister bzw. eine Ministerin selbst klagen müsste. Sie will daher die Geltendmachung von Ersatzansprüchen dem Nationalrat bzw. dem jeweiligen Landtag übertragen.

Grüne wollen Kompetenzen für Asylwesen dem Bundeskanzler übertragen

Auf eine Änderung des Bundesministeriengesetzes zielt ein Antrag von Grün-Abgeordneter Alev Korun ab (1262/A). Sie will die Kompetenzen für Asylwesen vom Innenministerium an das Bundeskanzleramt übertragen. Begründet wird die Initiative von ihr damit, dass das Innenministerium mit seinem Fokus auf Sicherheitspolitik nicht der geeignete Ort für einen sachlichen Umgang mit dem Thema Asyl sei. Zudem sei Innenministerin Johanna Mikl-Leitner mit dem aktuellen Anstieg der Zahl der AsylwerberInnen überfordert. Mit der Übergabe der Kompetenzen an das Bundeskanzleramt würde es zu einer Versachlichung der Asylpolitik kommen und rechtsstaatliche Garantien wieder in den Mittelpunkt rücken, ist Korun überzeugt. (Schluss) gs