Parlamentskorrespondenz Nr. 958 vom 16.09.2015

Verfassungsausschuss empfiehlt härtere Strafen für Schlepper

Beratungen über EU-Austritts-Volksbegehren wurden formal aufgenommen

Wien (PK) – Neben dem Bundesverfassungsgesetz zur gleichmäßigeren Unterbringung von AsylwerberInnen in Österreich hat heute auch ein Antrag der Koalitionsparteien zur Änderung des Fremdenpolizeigesetzes den Verfassungsausschuss passiert. Demnach soll die erhöhte Strafdrohung für Schlepper von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft bereits dann gelten, wenn mindestens drei Personen geschleppt werden. Das derzeit geforderte Kriterium einer "größeren Anzahl von Fremden", das nach der Judikatur ab rund 10 Personen angenommen wird, sei zu hoch gegriffen, argumentieren SPÖ und ÖVP. Auch bei gewerbsmäßiger Schlepperei und wenn ein Flüchtling bei der Beförderung Qualen erleidet, kommt, wie schon bisher, die erhöhte Strafdrohung zum Tragen. Mitglieder krimineller Banden und Schlepper, die das Leben von Flüchtlingen gefährden, müssen laut Fremdenpolizeigesetz sogar mit 10 Jahren Gefängnis rechnen. Grundsätzlich gilt für Schlepperei, ohne Erschwerungsgründe, eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Der SP-VP-Antrag (1296/A) wurde gegen die Stimmen der Grünen angenommen. Ein Antrag der FPÖ, den Gesetzentwurf im Innenausschuss vorzuberaten, blieb in der Minderheit.

Grün-Abgeordneter Albert Steinhauser begründete die Ablehnung der Gesetzesnovelle durch seine Fraktion damit, dass der Antrag zwar gut gemeint sei, aber im Grunde ins Leere gehe. Eine Gesetzeslücke bestehe nicht bei der Zahl der geschleppten Personen, sondern in Bezug auf jene Fällen, wo Schlepper ausbeuterisch vorgehen, meinte er. Steinhauser befürchtet sogar einen negativen Lenkungseffekt durch den vorliegenden Gesetzesantrag, Schlepper könnten sich entscheiden, gleich eine große Gruppe von Personen zu transportieren, wenn bereits ab drei geschleppten Personen ein höheres Strafmaß drohe. Die Novelle hätte an der Tragödie von Parndorf jedenfalls nichts geändert, ist er überzeugt.

Die Abgeordneten Wolfgang Gerstl (V) und Nikolaus Scherak (N) wiesen demgegenüber darauf hin, dass es mit der Gesetzesnovelle erleichtert werde, auch bei wenigen geschleppten Personen den Schlepper in Untersuchungshaft zu nehmen, statt ihn lediglich auf freiem Fuß anzuzeigen. Schlepperei sei mittlerweile zu einem lukrativen Geschäft geworden, man müsse alles tun, um dieses soweit wie möglich zu unterbinden, unterstrich Gerstl. Seine Fraktionskollegin Michaela Steinacker sprach sich vor diesem Hintergrund dafür aus, auch über höhere Geldstrafen nachzudenken. Ihrem Vorschlag, außerdem über das Thema Wissentlichkeit zu diskutieren, konnte SPÖ-Abgeordneter Johannes Jarolim allerdings wenig abgewinnen. Scherak hob hervor, dass es solange Schlepperei geben werde, solange keine legalen Fluchtmöglichkeiten in die EU eröffnet würden.

Zustimmung erhielt das Gesetz auch von der FPÖ und vom Team Stronach, auch wenn beide Parteien auf noch härtere Strafen für Schlepper drängten und bedauerten, dass der Tatbestand der Schlepperei im Fremdenpolizeigesetz und nicht im Stafgesetzbuch geregelt ist. Man müsse EU-weit hart gegen Schlepper durchgreifen, es dürfe hier keine Kompromisse geben, sagte Abgeordnete Waltraud Dietrich (T). Nach Meinung von Abgeordnetem Gernot Darmann wäre es zudem sinnvoller gewesen, das Gesetz im Innenausschuss zu diskutieren.  

Beratungen über EU-Austritts-Volksbegehren formal aufgenommen

Formal aufgenommen hat der Verfassungsausschuss heute auch die Beratungen über das EU-Austritts-Volksbegehren (781 d.B.). Dessen InitiatorInnen üben scharfe Kritik an der EU und haben sich eine Volksabstimmung über einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union zum Ziel gesetzt. Die Abgeordneten wollen sich in zwei eigenen Sitzungen mit dem Anliegen befassen, bis spätestens 7. Februar muss der Verfassungsausschuss dem Nationalrat über das Ergebnis der Beratungen berichten. Insgesamt haben 261.056 ÖsterreicherInnen – 4,12% der Wahlberechtigten – das Volksbegehren unterzeichnet.

Zum Auftakt der Beratungen waren auch Inge Rauscher als Bevollmächtigte des Volksbegehrens und ihre StellvertreterInnen Renate Zittmayr und Franz-Joseph Plank geladen. Rauscher hielt fest, sie gehe davon aus, dass zum Volksbegehren eine öffentliche Experten-Anhörung abgehalten wird. (Schluss Verfassungsausschuss) gs/sox