Parlamentskorrespondenz Nr. 236 vom 10.03.2016

Fortsetzung der Pensionsdebatte im Sozialausschuss

Pensionsmodell der Grünen stieß bei anderen Fraktionen auf wenig Gegenliebe

Wien (PK) – Am Dienstag hat der Nationalrat auf Verlangen der NEOS eine Sondersitzung zu den Ergebnissen des Pensionsgipfels der Regierung abgehalten. Heute ging die politische Diskussion im Sozialausschuss des Nationalrats weiter. Auf der Tagesordnung standen mehr als ein Dutzend Oppositionsanträge, wobei die umfangreichste Initiative zur Reform des österreichischen Pensionssystems von den Grünen vorgelegt wurde. Sie schlagen ein gänzlich neues Pensionsmodell mit einer Grundpension und einer ergänzenden Erwerbspension vor, konnten sich damit aber ebenso wenig durchsetzen wie die NEOS mit der Forderung nach einem variablen gesetzlichen Pensionsalter, abhängig von demographischen und wirtschaftlichen Faktoren. Auch weitere Oppositionsanliegen fanden keine Mehrheit, einzelne Anregungen könnten sich allerdings in der geplanten Pensionsreform wiederfinden.

Aufgrund der zuvor abgehaltenen Aussprache über aktuelle Themen und der ausführlichen Diskussion über den Pensionstransfer der Bank Austria gab es aus Zeitgründen keine intensive Auseinandersetzung mit den Forderungen der Opposition. Die Koalitionsparteien verwiesen auf die Ergebnisse des Pensionsgipfels, spätestens bei der Vorlage des Reformpakets wird die Debatte wohl weitergehen.

Anträge der Opposition vertagt bzw. abgelehnt

Grundlage für einen ersten Diskussionsblock zum Thema Pensionen bildeten neben der Forderung der Grünen nach einem einheitlichen und existenzsichernden Pensionssystem (1555/A(E)) und dem von den NEOS beantragten Pensionsautomatismus (1570/A(E)) sieben weitere Oppositionsanträge. So drängen die NEOS etwa auch auf versicherungsmathematisch exakt berechnete Pensionsab- und -zuschläge, je nach dem Zeitpunkt des Pensionsantritts (1016/A(E)), und auf ein grundsätzlich verpflichtendes Pensionssplitting für Paare, die die gemeinsame Obsorge für eines oder mehrere Kinder haben (947/A(E)). Nur wenn sich beide Elternteile dafür entscheiden, soll ein Opt-Out möglich sein. Ebenso will Abgeordneter Gerald Loacker Personen, die eine Alterspension beziehen und daneben erwerbstätig sind, von der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Pensionsbeiträgen ausnehmen (351/A(E)).

Den Grünen geht es neben  einer grundsätzlichen Reform des Pensionssystems auch um einen besseren Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen (1245/A). So soll es nicht mehr möglich sein, ArbeitnehmerInnen allein deshalb zu kündigen, weil sie einen Anspruch auf eine Alterspension, eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension erworben haben. Außerdem tritt Abgeordnete Judith Schwentner für eine einheitliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten für von der Pensionsreform betroffene Frauen ein (1303/A(E)).

Anliegen der FPÖ ist die Beibehaltung der Hinterbliebenen-Pension in ihrer derzeitigen Form (1179/A(E)). Das Team Stronach spricht sich dafür aus, PensionistInnen und Pensionisten die Wahl zu lassen, ob sie die 13. und die 14. Monatspension halb- oder vierteljährlich ausbezahlt bekommen wollen (1360/A(E)).

Die Anträge der Grünen zum Kündigungsschutz und zur besseren Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie der Antrag der NEOS betreffend den Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge bei Erwerbstätigkeit in der Pension wurden vertagt, die anderen Anträge abgelehnt.

Grüne wollen Pensionssystem auf neue Beine stellen

Im Konkreten sieht das Pensionsmodell der Grünen vor, das Pensionssystem auf eine armutsverhindernde und existenzsichernde Grundpension in Höhe der Ausgleichszulage sowie eine ergänzende Erwerbspension umzustellen, wobei beide Pensionsteile zusammen den Höchstwert von 3.100 € nicht überschreiten dürfen. Auch wer keine ausreichenden Versicherungszeiten erworben hat, soll demnach ab Vollendung des 65. Lebensjahres eine Grundpension erhalten, wenn er nach seinem 15. Lebensjahr zumindest 40 Jahre lang seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hatte. Auslandsaufenthalte zu beruflichen Zwecken bzw. zu Bildungszwecken sollen dabei eingerechnet werden. Bei kürzerem Aufenthalt in Österreich sollen aliquote Regelungen gelten. Zur Finanzierung der Grundpension schwebt Schwentner – neben staatlichen Zuschüssen – ein monatlicher Beitrag von 20 € vor, wobei dieser in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen von den Sozialhilfeträgern übernommen werden soll.

Für die Erwerbspension soll grundsätzlich weiter das Pensionskonto-Modell gelten, wobei die Pensionshöhe gemäß dem Antrag nicht nur von den erworbenen Ansprüchen, sondern auch von der durchschnittlichen Lebenserwartung zum Zeitpunkt des Pensionsantritts abhängen soll. Paare wären verpflichtet, ihre Pensionsbeiträge zu splitten, eine Witwen- bzw. Witwerpension sieht das Modell der Grünen nicht mehr vor. Auch steuerliche Begünstigungen für eine private oder betriebliche Pensionsvorsorge will Schwentner zur Gänze streichen.

Begründet wird die Initiative von den Grünen damit, dass das österreichische System der Alterssicherung im internationalen Vergleich zwar besonders sicher, aber auch sehr kompliziert und undurchsichtig ist. Das neue Modell wäre ihrer Überzeugung nach kostenneutral und würde nicht zuletzt Altersarmut verhindern.

Bei den anderen Fraktionen stieß der Vorschlag der Grünen allerdings auf wenig Gegenliebe. So wertete es NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker als bemerkenswert, dass der Antrag der Grünen eine "Kopfsteuer" von 20 € für alle vorsehe, was Niedrigverdiener stärker belaste. Zudem würde eine Umsetzung der Vorschläge dazu führen, dass das Frauenpensionsalter bereits im Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben werde. Überrascht zeigte sich Loacker auch darüber, dass der von den Grünen stets verteufelte "Pensionsautomatismus" Eingang in den Antrag gefunden habe.

Auch die anderen Fraktionen lehnten die Initiative der Grünen bei der Abstimmung ab, wobei SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl meinte, es werde spannend sein, im Plenum über den Vorschlag zu diskutieren. Schwentner selbst bedauerte die ihrer Meinung nach unseriöse Stellungnahme Loackers und hielt fest, "in einer besseren Welt" sei für die Grünen eine Anhebung des Frauenpensionsalters kein Tabu. Mit dem Pensionsautomatismus der NEOS wollte sie ihre Vorschläge nicht verglichen wissen.

Koalition verweist auf Ergebnisse des Pensionsgipfels

Seitens der Koalitionsparteien verwies unter anderem ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger auf die Ergebnisse des Pensionsgipfels. So habe man etwa eine Ausweitung des Pensionssplittings vereinbart. Dieses soll künftig bis zum 7. Lebensjahr des Kindes, und nicht nur bis zum 4., möglich sein. Einem verpflichtenden Splitting der Pensionsbeiträge stand er hingegen eher skeptisch gegenüber, hier wären noch viele rechtliche Fragen, etwa die Folgen einer Scheidung, zu klären.

Wöginger machte darüber hinaus geltend, dass man sich beim Pensionsgipfel auch auf Anreize für längeres Arbeiten geeinigt habe, etwa die Halbierung der Pensionsbeiträge nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters. Auch sei vorgesehen, Kindererziehungszeiten besser anzurechnen, ein Punkt, den Grün-Abgeordnete Schwentner ausdrücklich begrüßte. Derzeit würden von der Pensionsreform betroffene Frauen ungleich behandelt, je nachdem, ob sie vor oder nach dem Jahr 2003 Kinder geboren haben, kritisierte sie. Sie hält es für notwendig, diese Lücke rasch zu schließen.

Nicht für erforderlich hält Wöginger eine Stärkung des Kündigungsschutzes für ArbeitnehmerInnen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben. Es gebe eine klare Judikatur in diesem Bereich, die Frauen schütze, sagte er. SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl will über diese Frage dennoch weiter beraten, da er in der Praxis trotz der eindeutigen Judikatur weiterhin Probleme ortet. "Vielleicht fällt uns doch noch eine Lösung ein", wollte er gesetzliche Schritte nicht ausschließen.

FPÖ sorgt sich um Hinterbliebenenpension

FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein sorgte sich vor allem um die Hinterbliebenenpensionen. Aus einer Wortmeldung von SPÖ-Abgeordnetem Dietmar Keck schloss sie, dass hier durchaus Eingriffe drohen könnten. Dieser hatte allerdings versichert, dass keinesfalls daran gedacht sei, die Hinterbliebenenpension abzuschaffen.

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker machte sich für die Anträge seiner Fraktion stark und kritisierte, dass sich längeres Arbeiten derzeit aufgrund des geltenden Zu- und Abschlagssystems nicht auszahle. Seiner Meinung nach ist es auch notwendig, die Zu- und Abschläge bei einer steigenden Lebenserwartung neu zu gewichten. Ein verstärktes Pensionssplitting wäre für ihn ein geeignetes Instrument, um Altersarmut von Frauen vorzubeugen. Einmal mehr pochte Loacker darüber hinaus auf die Einführung eines Pensionsautomatismus.

Ihre Initiative zur vierteljährlichen Auszahlung der 13. und 14. Monatspension begründete Team-Stronach-Abgeordnete Waltraud Dietrich damit, dass viele PensionstInnen diese Gelder zur Bewältigung des Alltags bräuchten. SPÖ-Abgeordneter Vogl sieht hier allerdings keinen Bedarf bei den PensionistInnen.

NEOS hinterfragen Zusammensetzung der Pensionssicherungskommission

Ein weiterer Gegenstand der Ausschussberatungen war die Tätigkeit der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung. Die NEOS fordern nicht nur mehr JugendvertreterInnen in der Kommission (361/A), sondern auch eine Vorverlegung der Frist für das jährlich vorzulegende Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung in den folgenden fünf Jahren (1428/A). Da die Mittlefristprognose nach Meinung von Abgeordnetem Loacker eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Budgetverhandlungen darstellt, soll sie jeweils spätestens am 31. Oktober vorliegen.

Eine Vorverlegung der geltenden Frist hält ÖVP-Abgeordnete Gertrude Aubauer allerdings für nicht möglich, da die für die Prognose notwendigen Zahlen zum genannten Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Überrascht äußerte sich die Seniorensprecherin der ÖVP über die Forderung der NEOS nach einer personellen Ausweitung der Pensionsreformkommission. Die Koalition wolle dieses Gremium deutlich verkleinern, verwies sie auf die Ergebnisse des Pensionsgipfels. Die Pläne von SPÖ und ÖVP stoßen bei Loacker allerdings auf Misstrauen, er rechnet etwa damit, dass die Opposition aus der Kommission hinausfliegen wird.

Team Stronach will Valorisierung von Pensionen deckeln

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt wurde auch ein Antrag des Team Stronach, in dem Abgeordnete Waltraud Dietrich einmal mehr "Luxuspensionen" im öffentlichen und im staatsnahen Bereich ins Visier nimmt (1582/A(E)). Dietrich schlägt vor, sämtliche Pensionen künftig an der ASVG-Pension zu orientieren und bei der Valorisierung von Pensionen einen entsprechenden Deckel einzuziehen. Die derzeit üblichen prozentuellen Pensionserhöhungen führen ihrer Ansicht nach zu ungerechten Ergebnissen, da Personen mit Höchstpension ungleich mehr davon profitieren. Der Antrag fand über die Opposition hinaus allerdings keine Zustimmung.

Schließlich lehnte der Sozialausschuss zwei Entschließungsanträge der FPÖ zum Pensionstransfer der Bank Austria ab. Zum einen hatte Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein eine rasche Änderung des ASVG gefordert (1562/A(E)), wobei sie die zuvor beschlossene Novelle als nicht ausreichend erachtet (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 230/2016). Zum anderen urgierte die FPÖ einen detaillierten Bericht Stögers über etwaige Absprachen zwischen der Bank Austria und dem Sozialressort bzw. der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im Vorfeld des "Pensionsdeals" (1504/A(E)). Beide Anträge wurden nur von den Oppositionsparteien unterstützt und blieben damit in der Minderheit.

Ein eigener Beratungsblock im Sozialausschuss war dem Themenbereich Arbeitsmarkt gewidmet. Zudem stand zum wiederholten Mal die Forderung nach einer Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger sowie der Wunsch nach Einführung eines verpflichtenden Mindestgeräuschs für Elektro- und Hybridfahrzeuge zur Diskussion. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs