Parlamentskorrespondenz Nr. 266 vom 17.03.2016

Nationalrat: Ostermayer nimmt Stellung zur Reform der Presseförderung

Opposition kritisiert politischen Einfluss im ORF und Solo-Auftritt des Bundeskanzlers

Wien (PK) – Die "Vielfalt der Inhalte" sei das grundlegende Konzept für die geplante Reform der Presseförderung, erklärte heute Bundesminister Josef Ostermayer in der Fragestunde des Nationalrats. Nicht die Menge an Titeln stehe im Vordergrund, sondern die Anzahl an JournalistInnen. Die Abgeordneten interessierten sich zudem für eine Reihe von Themen, die von der Neugestaltung des Datenschutzrechts, der budgetären Ausstattung der Bereiche Kunst und Kultur bis hin zum Schutz des Weltkulturerbes reichten. Breiteren Raum nahm noch eine Debatte über den Auftritt von Bundeskanzler Faymann in der Sendung "Im Zentrum" ein, die Anlass für eine grundsätzliche Diskussion über den parteipolitischen Einfluss im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gab. In diesem Zusammenhang betonte Ostermayer, dass er für kein Gesetz zur Verfügung stehe, dass die journalistische Unabhängigkeit der RedakteurInnen beschneide.

Weiterentwicklung der Presseförderung und anderer medienpolitischer Instrumente

Minister Ostermayer wies darauf hin, dass er in der letzten Legislaturperiode eine Studie zur Evaluierung der Presseförderung bei der Uni Wien in Auftrag gegeben hat, die unter der Federführung von Hannes Haas erstellt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass die grundlegende Intention des bestehenden Modells, nämlich die Stärkung der Medienvielfalt, nicht in einem ausreichenden Maße erfüllt wird. Die AutorInnen sprachen die Empfehlung aus, dass primär eine Inhaltsvielfalt, die sich in der Anzahl an JournalistInnen widerspiegle, und nicht eine Titelvielfalt im Vordergrund stehen müsse. Aus diesem Grund soll daher auch die Qualität der JournalistInnenausbildung weiter ausgebaut werden, betonte Ostermayer. Er stimmte zudem mit dem Abgeordneten Wolfgang Gerstl (V) überein, dass auch der Leseförderung ein wichtiger Stellenwert zukomme. Gemeinsam mit den betroffenen AkteurInnen soll eine Reform erarbeitet werden, die natürlich auch die Sicherstellung der Finanzierung im Auge haben muss.

Die Umsetzung des Vorschlags von NEOS-Vertreter Nikolaus Alm betreffend die Umwidmung des bisherigen "Informationsbudgets" in eine Förderung öffentlich-rechtlicher Inhalte mit einer Deckelung von 10 Mio. € würde eine radikale Änderung der Verfassung voraussetzen, gab Ostermayer zu bedenken; dies würde er nicht empfehlen.

Dem Abgeordneten Josef Cap (S) gegenüber, der sich nach den die Möglichkeiten erkundigte, wie die Rechte der österreichischen Medien gegenüber den international agierenden Großkonzernen wie Google, Facebook & Co gestärkt werden können, teilte Ostermayer mit, dass vor einiger Zeit schon eine Arbeitsgruppe zu dieser Problematik eingerichtet wurde. Die TeilnehmerInnen – der Zusammenschluss der heimischen Privatsender, der ORF, der Zeitungsverband, etc. – befassen sich dabei u.a. mit der Neugestaltung des Urheberrechts, des Leistungsschutzrechts und des Wettbewerbsrechts, um die zum Teil marktbeherrschende Position einzelner Firmen zu reduzieren. Entsprechende Gespräche laufen auch auf europäischer Ebene, wo Initiativen in diesem Bereich angedacht werden. Die Europäische Kommission arbeite etwa gerade an einer neuen Version der audiovisuellen Mediendienst-Richtlinie. Erwartet werden zudem Vorschläge zur Ausformulierung eines neuen europäischen Urheberrechts.

Zu der vom Abgeordneten Harry Buchmayr (S) thematisierten Neugestaltung des Datenschutzes in Europa gab Ostermayer bekannt, dass diesbezügliche Beschlüsse voraussichtlich am 21. April auf EU-Ebene gefasst werden. Neben der Grundverordnung, die unmittelbar anzuwenden ist, rechne man mit einem erheblichen Anpassungsbedarf im nationalen Datenschutzrecht. Man werde jedenfalls versuchen, alle möglichen Spielräume zu nutzen und alles daran setzen, um das Datenschutzniveau hoch zu halten.

Opposition kritisiert parteipolitischen Einfluss im ORF

Auf massive Kritik von freiheitlicher Seite und des Team Stronach stieß der Solo-Auftritt des Bundeskanzlers in der ORF-Sendung "Im Zentrum" am letzten Sonntag, was von Herbert Kickl (F) "als bisher unerreichter Höhepunkt der SPÖ-Hofberichterstattung" und als Verletzung der Objektivität bezeichnet wurde. Ziel war es offenbar, Kanzler Faymann vor unangenehmen Fragen der Opposition in Zusammenhang mit "seiner Wendehalspolitik in der Flüchtlingsfrage" zu schützen, vermutete er. Dieter Brosz von den Grünen wiederum drängte auf eine Gremienreform im ORF-Gesetz, damit "zentrale Entscheidungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr aus einem parteipolitisch motivierten Machtkalkül erfolgen".

Minister Ostermayer gab zu bedenken, dass nur eine Person authentisch darüber Auskunft geben könne, was im Europäischen Rat passiert, nämlich der jeweilige Regierungschef. Nachdem die Ergebnisse des Rates das zentrale Thema der genannten Sendung waren, haben sich die Zuständigen im ORF wohl dazu entschlossen, den Bundeskanzler einzuladen. Außerdem gab es davor im deutschen Fernsehen ein ähnliches Format, das offenbar eine gewisse Vorbildwirkung hatte. Er habe jedenfalls nicht vor, ein Gesetz vorzulegen, das einen Proporz für einzelne Sendungen im ORF verankert, weil dies die redaktionelle Unabhängigkeit der MitarbeiterInnern einschränken würde. Wenn es Beschwerden gibt, dann könne man sich an die KommAustria wenden, die vom Parlament auf verfassungsrechtlicher Ebene beschlossen wurde. Was die Mittelzuteilung betrifft, so hielt es Ostermayer grundsätzlich für klug, dass es ein duales Rundfunksystem gibt und der öffentlich-rechtliche Teil über Gebühren finanziert wird. Abgeordnetem Dieter Brosz (G) erinnerte er daran, dass es im letzten Jahr schon zahlreiche Diskussionen über die Gremienreform gegeben hatte. Solange es aber keine breite Einigung in dieser Frage gibt, könne er keinen Entwurf vorlegen.

Budgetäre Ausstattung von Kunst und Kultur

Angesprochen auf die Budgetsituation seines Hauses stellte Ostermayer einleitend fest, er sei in der glücklichen Lage, dass die Mittel für den Kunst- und Kulturbereich nicht gekürzt werden mussten. Durch das Auslaufen bestimmter gesetzlicher Verpflichtungen sind Gelder frei geworden, die u.a. für die Bundestheater oder die zeitgenössische Kunst (kleinere Institutionen, innovative Projekte, freie Szene, Nachwuchsförderung, etc.) bereit gestellt werden können. Weiters wies der Ressortchef auf die Erhöhung der Stipendien für alleinerziehende KünstlerInnen oder die Schaffung eines neuen österreichischen Buchpreises hin. Der Abgeordneten Elisabeth Hakel (S) versicherte er, dass es zahlreiche Bemühungen gebe, die Gleichstellung der Frau im Kunst- und Kulturbereich, insbesondere bei den Filmschaffenden, zu fördern (z.B. Mentoringprogramme).

Wolfgang Zinggl von den Grünen wies darauf hin, dass trotz knapper Kulturbudgets manche DirektorInnen von Bundesmuseen so viel wie der Bundeskanzler verdienen. Minister Ostermayer sagte zu, dass er sich bei Neubesetzungen darum bemühen werde, dass sich die Gehälter im international vergleichbaren Niveau bewegen.

Weitere Themen: Digitalisierung, Weltkulturerbe und Verwaltungsstrafrecht

Weiter forciert werden sollen auch die Digitalisierungsaktivitäten im Kulturbereich, führte Ostermayer aus, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Zahlreiche Projekte bezüglich des Aufbaus von Bilddatenbanken sind bereits abgeschlossen, im Naturhistorischen Museum wurde im Vorjahr eine weitere diesbezügliche Initiative gestartet, teilte er Abgeordneter Beatrix Karl (V) mit.

Gegenüber dem Abgeordneten Wendelin Mölzer (F), der durch den geplanten Bau des Intercontinental Hotels negative Auswirkungen auf das Weltkulturerbe "Historisches Stadtzentrum von Wien" befürchtete, sagte er, dass der ICOMOS-Bericht (Internationaler Rat für Denkmalpflege) inklusive der Stellungnahme der Stadt Wien voraussichtlich im Frühjahr veröffentlicht wird. Bezüglich des Erhalts des "historischen Gesamtkunstwerks Steinhof" – eine Frage des ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl - stellte Ostermayer fest, dass sein Ressort nur den vom Denkmalschutzgesetz vorgegebenen Rahmen ausschöpfen könne. Fragen der Flächenwidmung oder der Baugenehmigung betreffen andere Behörden.

Schließlich informierte der Bundesminister Abgeordneten Werner Groiß (V) darüber, dass zusätzlich zum laufenden "Reformdialog Verwaltungsvereinfachung" nun eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, die sich speziell mit dem Thema Novellierung des Verwaltungsstrafrechts (Stichwort Kumulationsprinzip) befasst. (Fortsetzung Nationalrat) sue