Parlamentskorrespondenz Nr. 269 vom 17.03.2016

Mindestsicherung: Keine Mehrheit für ein Bundesrahmengesetz

Große Meinungsunterschiede innerhalb der Koalition in Frage der Leistungen

Wien (PK) – Wie bereits im Verfassungsausschuss gab es auch heute keine Mehrheit im Nationalratsplenum für ein Bundesrahmengesetz zur Mindestsicherung. SPÖ, ÖVP und FPÖ lehnten den diesbezüglichen Antrag der Grünen ab. In der Debatte zeigten sich auch die großen Meinungsunterschiede innerhalb der Koalition über die Ausgestaltung der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Während sich die ÖVP beispielsweise für eine Deckelung ausspricht, lehnt die SPÖ jegliche Kürzungen kategorisch ab.

Die derzeitige Regelung der Mindestsicherung ist immer wieder Thema in politischen Diskussionen. Für viele ist der Versuch gescheitert, einheitliche Leistungen für MindestsicherungsbezieherInnen über eine Bund-Länder-Vereinbarung (15a-Vereinbarung) zu erreichen. Die Grünen machen sich daher in ihrem Antrag zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) dafür stark, die Mindestsicherung in einem Grundsatzgesetz vom Bund zu regeln. Die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung sollte bei den Ländern bleiben. Den Grünen ist auch der Ausdruck "Armenwesen" im Artikel 12 B-VG ein Dorn im Auge, sie wollen diesen durch die Wortfolge " "Maßnahmen zur Überwindung und Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung" ersetzt wissen.

Judith Schwentner (G) hält das Anliegen, bundeseinheitliche Standards festzulegen, deshalb auch für so dringlich, weil derzeit die 15a-Vereinbarung, die Ende des Jahres ausläuft, neu verhandelt wird. Sie bedauerte die aktuelle politische Diskussion um die Höhe der Mindestsicherung und stellte aus der Sicht der Grünen fest, diese sei die letzte Masche im sozialen Netz. Deshalb sollten alle Betroffenen gleich behandelt werden. Man dürfe keinen Unterschied machen, vielmehr müsse man alles tun, damit die Menschen aus der Mindestsicherung wieder heraus kommen. Schwentner sprach sich auch für einen Rechtsanspruch aus.

Vollkommene Ablehnung zu diesem Vorstoß kam von der ÖVP und den Freiheitlichen. Die Grünen wollten eine Zentralisierung des Armenwesens, gerade bei der Sozialhilfe sei es aber notwendig, diese bürgernah zu gestalten, begründete Michael Hammer (V) seinen Widerstand. Er verdeutlichte in seiner Wortmeldung auch die Meinungsunterschiede innerhalb der Koalition. Ziel der neuen Vereinbarung muss ihm zufolge eine höhere Treffsicherheit sein. Die Deckelung sei deshalb notwendig, um Arbeitsanreize zu schaffen. Auch sollten anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte weniger Mittel aus der Mindestsicherung erhalten, forderte Hammer, der auch für mehr Sachleistungen eintrat.

Ins gleiche Horn stieß Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F), die die unterschiedlich hohen Förderungen für die "Wanderbewegung" von Flüchtlingen innerhalb Österreichs verantwortlich machte. Österreich sei bei den MigrantInnen wegen der Mindestsicherung so attraktiv, zeigte sie sich überzeugt. Auch der fraktionslose Abgeordnete Marcus Franz konnte dem Antrag nichts Positives abgewinnen. Er hält es für einen Denkfehler, Armut als Schuld der Gesellschaft zu sehen. Das Soziale beginne beim Einzelnen und ende beim Staat, daher müsse wieder mehr das Individuum und seine Verantwortung im Zentrum stehen, sagte er. Franz regte an, auch über die Definition der Armut neu nachzudenken.

Dieser Argumentation konnten sich weder Angela Lueger noch Kai Jan Krainer (beide S) anschließen. Beide lehnten mit Nachdruck Kürzungen ab. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung betrage lediglich 0,7 % aller Sozialausgaben, das seien 780 Mio. € pro Jahr, gab Lueger zu bedenken. Mit der SPÖ werde es zu keiner Deckelung und zu keinen willkürlichen Kürzungen kommen, stellte sie mit Nachdruck klar, denn Kinderarmut müsse verhindert werden. Er sei gegen eine parteitaktische Neiddebatte, bekräftigte Krainer die Position seiner Partei. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung bezeichnete er als einen sozialpolitischen Meilenstein, eine Erfolgsgeschichte und ein Sprungbrett für die Betroffenen in den Arbeitsmarkt.

Krainer erinnerte auch daran, dass eine bundeseinheitliche Lösung am Nein Vorarlbergs gescheitert ist. Seine Klubkollegin Angela Lueger merkte zum Antrag der Grünen noch an, die Grundsatzgesetzgebung beim Bund und die Ausführungsgesetzgebung bei den Länder löse das Problem der Zersplitterung nicht.

Auch wenn Gerald Loacker von den NEOS eine bundeseinheitliche Lösung für notwendig erachtet, deckten sich seine Argumente nicht ganz mit jenen der Grünen. Die Menschen brauchen einen Erwerbsanreiz, sagte er und sprach sich auch für Sachleistungen im Bereich der Mindestsicherung aus. Loacker sah in der geltenden Regelung der Mindestsicherung vor allem Strukturprobleme und einen föderalistischen Wildwuchs. Einzelne Bundesländer würden an der Mindestsicherung schrauben, um Flüchtlinge in andere Bundesländer zu verdrängen, kritisierte er. Damit verschärfe die geltende Regelung ein bereits bestehendes Problem. Grundsätzlich hält er aber den Zugang, Sozialthemen vor dem Hintergrund der Zuwanderung zu diskutieren, für falsch.

Ähnlich sah dies auch Christoph Hagen vom Team Stronach. Hagen sprach sich für Sozialleistungen mit Gutscheinen aus und verlangte, Anreize zu schaffen, um wieder arbeiten zu gehen. Auch die Einführung einer Zuverdienstgrenze hält er für einen positiven Schritt. Hagen trat für ein nachvollziehbares und überschaubares Förderungssystem ein. (Fortsetzung Nationalrat) jan