Parlamentskorrespondenz Nr. 297 vom 24.03.2016

Neu im Sozialausschuss

FPÖ-Anträge mit breitem Themenmix, gemeinsamer Oppositionsantrag zur Mitarbeit von Familienangehörigen in Tourismusbetrieben

Wien (PK) – Die FPÖ hat bei den letzten Nationalratssitzungen wieder eine Reihe von Anträgen eingebracht, die dem Sozialausschuss zugewiesen wurden. Konkret geht es um die Verhinderung von Pensionskürzungen, das Fachkräfte-Stipendium, die gesetzliche Verankerung des 13. und 14. Monatsgehalts, den Entfall von Pensionsbeiträgen bei Erwerbstätigkeit von PensionistInnen, Nachschüsse an die Pensionsversicherungsanstalt für in den letzten Jahren erfolgte Pensionsüberleitungen und eine Extraförderung des Vereins für Konsumenteninformation. Außerdem muss sich der Ausschuss mit einem gemeinsamen Antrag aller vier Oppositionsparteien betreffend klare gesetzliche Regelungen für eine unbürokratische kurzfristige Mitarbeit von Familienangehörigen in Gastronomiebetrieben befassen.

FPÖ fordert weitere Bewilligung von Fachkräfte-Stipendien

Die FPÖ zeigt, unter Berufung auf Angaben der Arbeiterkammer, kein Verständnis dafür, dass das Arbeitsmarktservice (AMS) aus budgetären Gründen keine Neuanträge für ein Fachkräfte-Stipendium mehr bewilligt. Gerade Personen ohne oder mit nur einer geringen Berufsausbildung seien besonders von Arbeitslosigkeit betroffen und hätten ohne Höherqualifizierung keine Chance auf einen adäquaten Arbeitsplatz, gibt Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein zu bedenken. Sie fordert daher die Vorlage eines Zeit- und Finanzierungsplans durch Sozialminister Alois Stöger zur "Wiedereinführung" des stark nachgefragten Stipendiums (1600/A(E)).

PensionistInnen sollen für Erwerbseinkommen keine Pensionsbeiträge mehr zahlen

Ein weiterer Antrag der FPÖ zielt darauf ab, Erwerbseinkommen von PensionistInnen von der gesetzlichen Pensionsversicherung auszunehmen (1603/A(E)). Nach Meinung der Abgeordneten Herbert Kickl und Werner Neubauer hindert die verpflichtende Zahlung von Pensionsbeiträgen viele ASVG-Versicherte daran, in ihrer Pension einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, obwohl dies sowohl im Interesse der Wirtschaft als auch des Staates wäre. Allerdings soll die Beitragsbefreiung dem Antrag zufolge nur für Personen gelten, die eine Pension bis zur ASVG-Höchstpension beziehen, nicht aber für "Mehrfach- und Luxuspensionisten" aus dem staatlichen und halbstaatlichen Bereich.

Bereits zuvor hatte FPÖ-Abgeordneter Neubauer ein Ergebnis des "Pensionsgipfels" der Regierungsparteien scharf kritisiert. Für ihn kommt es nicht infrage, dass Pensionen in den ersten drei Jahren nach Erreichen des Regelpensionsalters gekürzt werden, wenn die PensionsbezieherInnen daneben noch ein Erwerbseinkommen haben (1588/A(E)). Betroffen von der Regelung wären Frauen zwischen 60 und 63 sowie Männer zwischen 65 und 68. Laut Neubauer würden die Pläne der Koalition vor allem jene treffen, die neben einer bescheidenen Pension noch etwas dazuverdienen wollen und davon auch Steuern und Abgaben zahlen, während privilegierte PensionistInnen "ungeschoren davon kommen".

FPÖ will 13. und 14. Monatsgehalt gesetzlich verankern

FPÖ-Abgeordneter Neubauer drängt darüber hinaus auf eine gesetzliche Verankerung des 13. und 14. Monatsgehalts (1604/A(E)). Das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld seien derzeit nur durch Kollektivverträge abgesichert, sieht er Bedarf an einer Änderung des Arbeitsrechts. Außerdem will Neubauer erreichen, dass die beiden Sonderbezüge künftig nicht halbjährlich, sondern quartalsmäßig an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Ein Viertel der ÖsterreicherInnen fürchte, dass das Urlaubsgeld in den nächsten fünf bis zehn Jahren gestrichen werden könnte, zitiert Neubauer in der Begründung des Antrags aus einer von der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in Auftrag gegebenen Umfrage.

TTIP: FPÖ urgiert Sonderförderung für Konsumentenschutzverein

Um den Verein für Konsumenteninformation (VKI) in die Lage zu versetzen, die Auswirkungen des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP genau zu analysieren und zu bewerten, fordert FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein eine Sonderförderung für die bedeutendste österreichische Verbraucherschutzorganisation (1608/A(E)). Eine solche Analyse und Bewertung ist ihrer Ansicht nach nötig, um von den österreichischen KonsumentInnen Schaden abzuwenden. Ohne entsprechende finanzielle Dotierung sei es dem VKI personell und organisatorisch aber nicht möglich, entsprechend aktiv zu werden. Belakowitsch-Jenewein verweist in diesem Zusammenhang auch auf die generellen Finanznöte des Vereins. Gleichlautende Anträge (1607/A(E), 1609/A(E)) wurden dem Konsumentenschutzausschuss bzw. dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.

Pensionsüberleitungen: FPÖ für "Nachschusspflicht"

Mit der jüngsten ASVG-Novelle wurde gesetzlich normiert, dass für Personen, die von einem nach dem ASVG pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis in die gesetzliche Pensionsversicherung übergeleitet werden, 22,8% des letzten Monatsgehalts an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu überweisen sind, und zwar für jeden geleisteten Arbeitsmonat. Der Betrag wird unabhängig davon fällig, ob das bisherige Dienstverhältnis aufrecht bleibt oder beendet wird. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein begrüßt diese Gesetzesnovelle ausdrücklich, sie geht ihrer Meinung nach aber nicht weit genug. Daher fordert sie in einem Entschließungsantrag eine rückwirkende "Nachschusspflicht" für bereits abgeschlossene Überleitungen (1616/A(E)).

Belakowitsch-Jenewein ist überzeugt, dass der bislang geltende Prozentsatz von 7% Bund, Länder und Gemeinden sowie staatliche und staatsnahe Unternehmen in der Vergangenheit immer wieder dazu veranlasst hat, eigene Pensionslasten "zum Diskonttarif" an die PVA zu übertragen. Sie fordert daher, sämtliche Fälle der letzten zehn Jahre vor dem Stichtag 31.12.2015 neu aufzurollen und die betroffenen Gebietskörperschaften und Unternehmen im Sinne der Kostenwahrheit zu einem Nachschuss zu verpflichten.

Tourismus: Opposition will unentgeltliche Aushilfe erleichtern

Die Opposition beklagt, dass es für die kurzfristige Aushilfe durch enge Familienangehörige in Familienbetrieben, insbesondere in der Gastronomie, keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt. Zwar existiert laut Gerald Hauser (F), Georg Willi (G), Josef Schellhorn (N) und Leopold Steinbichler (T) ein zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, dem Finanzministerium und der Wirtschaftskammer akkordiertes Merkblatt, wonach bei Familienangehörigen, die für ihre Arbeit kein Entgelt beziehen, kein Dienstverhältnis angenommen wird. In der Praxis kommt es ihnen zufolge wegen der Unverbindlichkeit dieses Leitfadens aber immer wieder zu Anzeigen bzw. Strafzahlungen wegen Nichtanmeldung bei der Sozialversicherung. Sie verlangen daher in einem gemeinsamen Antrag mehr Rechtssicherheit und schließen sich damit einer Forderung von ÖVP-Abgeordnetem Gabriel Obernosterer an (1618/A(E)). Nach Meinung der vier Oppositionsfraktionen braucht es eine unbürokratische Regelung, die die Betriebe nicht belastet. (Schluss) gs