Parlamentskorrespondenz Nr. 507 vom 13.05.2016

Neu im Wissenschaftsausschuss

Studienförderungsgesetz wird zugunsten älterer Studierender geändert

Wien (PK) – Mit ihrem Vorschlag zu Änderungen des Studienförderungsgesetzes 1992 will die Bundesregierung besonders ältere Studierende – also Personen über 27 – sozial besser absichern (1122 d.B.). Sie folgt damit Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Soziale Absicherung Studierender" der Österreichischen Hochschulkonferenz. Nun wird ein monatlicher Zuschlag zur Studienbeihilfe für diese Gruppe von Studierenden festgelegt, dieser gilt zudem unabhängig vom Wohnsitz. Damit soll es dieser Gruppe von Studierenden erleichtert werden, einen eigenen Haushalt zu gründen. Mit der Novelle werden auch die Voraussetzungen für so genannte "auswärtige Studierende" zum Bezug einer höheren Studienbeihilfe wegen der Entfernung zum Studienort neu geregelt. Darüber hinaus werden Kostenzuschüsse zur Kinderbetreuung im Gesetz verankert.

Verbessert werden sollen auch die Förderungsbedingungen für Studierende in der Studienabschlussphase, indem das Studienabschluss-Stipendium aus dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung in den Bereich der Hoheitsverwaltung des Bundes übertragen wird. Damit steht den Studierenden für eventuelle Berufungen der Instanzenzug offen. Vorgesehen ist ferner die Gleichstellung der Freiwilligendienste nach Freiwilligengesetz mit Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst. Zudem erfolgen diverse Aktualisierungen, Berichtigungen und Verfahrensverbesserungen. So führt etwa mehrfacher Studienwechsel nur bei verspätetem Wechsel zu negativen Folgen für die Studienbeihilfe. Datenabfragen aus dem Zentralen Personenstandsregister sollen die Überprüfung von Kindes- bzw. Geschwistereigenschaften erleichtern. Auch Rückzahlungsverpflichtungen bei der Studienbeihilfe werden großzügiger zugunsten der Studierenden geregelt.

An finanziellen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung für 2018, dem Jahr des vollen Wirksamwerdens der Novelle, mit 6 Mio. €. Dieser Betrag werde in weiterer Folge noch sinken und 2013 bei etwa 5,5 Mio. € liegen. Zusätzliche Budgetmittel seien dafür nicht notwendig, da die Finanzierung der Maßnahmen durch bessere Budgetausschöpfung gedeckt werden könne. (Schluss) sox