Parlamentskorrespondenz Nr. 647 vom 09.06.2016

Neu im Finanzausschuss

Regierungsvorlagen: Mehr Transparenz am Kapitalmarkt, Entschädigung von Anlegern nach Insolvenz eines Finanzdienstleisters

Wien (PK) – Um die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften zu erhöhen und die damit verbundenen Risiken deutlich zu machen, schreibt eine neue EU-Verordnung die detaillierte Meldung der Geschäfte an das Transaktionsregister vor. Zudem werden Investmentfonds und alternative Fonds verpflichtet, in ihren Berichten und vorvertraglichen Dokumenten über die Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtrenditeswaps zu informieren. Auch für die Wiederverwendung von Sicherheiten werden Transparenzanforderungen festgelegt und die Offenlegung von Risiken sowie die vorherige Erteilung einer Erlaubnis vorgeschrieben. Für die Realisierung dieser Bestimmungen in Österreich schlägt die Bundesregierung dem Nationalrat ein Gesetz mit dem Titel Bundesgesetz über das Wirksamwerden der EU-Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (securities financing transactions, SFT-Vollzugsgesetz) und flankierende Rechtsanpassungen in anderen Finanzmarktnormen vor (1174 d.B.).

Die in der EU-Verordnung vorgesehenen Sanktionen werden als Verwaltungsstrafen in die österreichische Rechtsordnung implementiert. Sanktionen für Investmentfonds im Zusammenhang mit der Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtrenditeswaps werden im Investmentfondsgesetz und im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz geregelt. Im Investmentfondsgesetz werden auch Klarstellungen zur Depotbank und zu Befugnissen der Finanzmarktaufsichtsbehörde getroffen.

Novelle des Wertpapieraufsichtsgesetzes nach Insolvenz eines Finanzdienstleisters  

Eine Novelle zum Wertpapieraufsichtsgesetz (1177 d.B.) ermöglicht es dem Finanzminister, Anleger zu entschädigen, die durch die Insolvenzen der AvW Invest AG und der AvW Gruppe AG Schaden erlitten haben. Das Engagement des Bundes sei notwendig, weil die Entschädigung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz eingerichteten Entschädigungssystems übersteigt, heißt es in den Erläuterungen. Als Gründe für die einmalige Leistung von 148,4 Mio. € an die Wertpapierfirmen GmbH (AeW) nennt die Regierung ihre gesetzliche Haftungsverpflichtung und das öffentliche Interesse am Funktionieren des Kapitalmarkts. (Schluss) fru