Parlamentskorrespondenz Nr. 708 vom 21.06.2016

Neu im Verkehrsausschuss

Initiativanträge zu Luftfahrtgesetz und Kraftfahrliniengesetz

Wien (PK) – Per Initiativantrag wollen die Koalitionsparteien praxisnahe Vereinfachungen im Luftfahrtgesetz und redaktionelle Klarstellungen im Kraftfahrliniengesetz erreichen.

Vereinfachungen bei Bewilligungen von Abflügen und Landungen abseits von Flugplätzen

Die Abgeordneten Johann Hell (S) und Andreas Ottenschläger (V) setzen sich für einige praxisnahe Regelungen im Luftfahrtgesetz ein (1741/A). Das betrifft zum einen die Vereinfachung der Bewilligungen von Abflügen bzw. Landungen außerhalb von Flugplätzen. Dabei geht es beispielsweise um Flüge zur Tierkadaverbeseitigung, um Materialtransporte im öffentlichen Interesse, Lawinenbeobachtungen und ähnliche Fälle. Weiters wird die Pflicht zur Einholung einer Bewilligung für Fallschirmabsprünge auf das dicht besiedelte Gebiet beschränkt. Eine analoge Regelung wird für Abflüge von Freiballonen außerhalb von Flugplätzen vorgeschlagen. Schließlich soll klargestellt werden, welche Kategorien von Feuerwerkskörpern keinesfalls in den Sicherheitszonen von Flugplätzen während der Betriebszeiten verwendet werden dürfen, da sie für den Flugverkehr optisch störend sein könnten.

Behebung von Redaktionsversehen im Kraftfahrliniengesetz

Mittels eines Initiativantrags wollen die Verkehrssprecher Hell (S) und Ottenschläger (V) außerdem dafür sorgen, dass eine im Zuge der Kundmachung der beiden letzten Novellen des Kraftfahrliniengesetzes entstandene doppelte Absatznummerierung sowie einige weitere kleine Redaktionsversehen behoben werden (1740/A). (Schluss) sox