Parlamentskorrespondenz Nr. 794 vom 01.07.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 7. Juli 2016

Fragestunde, Neuaufstellung der Pflegeberufe, erste Regelungen für automatisiertes Fahren, Zika-Virus wird meldepflichtig

Wien (PK) – Am zweiten Tag des Juli-Plenums befassen sich die Abgeordneten nach einer Fragestunde zur Familien- und Jugendpolitik mit Materien aus den Bereichen Gesundheit, Konsumentenschutz, Verfassung, Verkehr sowie Forschung, Innovation und Technologie. Im Gesundheitsbereich wird etwa die Pflege neu aufgestellt, außerdem soll es schon bald ein öffentlich zugängliches Gesundheitsberuferegister geben. Darüber hinaus wird u.a. das Zika-Virus meldepflichtig. Ein Dienstrechtspaket bringt zahlreiche Detailänderungen für MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst. In Punkto Verkehr sollen erste Regelungen für automatisiertes Fahren auf den Weg gebracht werden, zudem dürfen Autofahrerclubs schon bald Motorrad-Perfektionsfahrten anbieten. Neben einer Neuausrichtung des Patentamts steht auch das parteiübergreifende Bekenntnis gegen die Patentierung von Pflanzen und Tieren am Programm. Am Ende des Sitzungstages werden Berichte der Volksanwaltschaft behandelt.

Fragestunde mit der Familienministerin

Die Sitzung beginnt mit einer Fragestunde, in der Familien- und Jugendministerin Sophie Karmasin Fragen von den Abgeordneten zur Tätigkeit ihres Ressorts beantwortet.

Mehr Möglichkeiten für PflegerInnen

Den Auftakt macht dann ein neues Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, mit dem die professionelle Pflege neu aufgestellt wird. Vorgesehen sind drei Berufsgruppen: "Pflegeassistenz", "Pflegefachassistenz und "gehobener Dienst". Darauf aufbauend wird es weiterhin Spezialisierungsmöglichkeiten geben, die noch um Wundmanagement, Palliativversorgung und psychogeriatrische Pflege erweitert worden sind. Die Novelle soll Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser zufolge die Durchlässigkeit zwischen den Pflegeberufen erhöhen. Generell werde damit ein gangbarer Weg für viele Menschen geschaffen. Konkret bezieht sie sich auf berufliche WiedereinsteigerInnen oder Asylberechtigte, für die eine pflegerische Ausbildung interessant sein kann. Für die Neuerungen stimmten im Ausschuss SPÖ, ÖVP und Grüne.

Dem Nationalrat liegen außerdem zwei Entschließungen aus dem Gesundheitsausschuss vor. Das Ersuchen um einen Fortschrittsbericht bis 2020 zur Evaluierung des neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes kann im Plenum mit einhelliger Zustimmung rechnen, dem Antrag auf Einrichtung einer Hotline für Versicherte, die mit unangemessen langen Wartezeiten auf MRT-Untersuchungen konfrontiert sind, stehen nur die NEOS skeptisch gegenüber.

In einer Ausschussfeststellung ist zudem festgeschrieben, dass das Gesundheitsministerium bis Ende 2016 gemeinsam mit den Behindertenverbänden und Trägerorganisationen der Behinderteneinrichtungen klarstellen soll, wie pflegerische Tätigkeiten im Behindertenbereich durchzuführen sind. Wer unterstützende pflegerische Maßnahmen ergreifen kann, geht aus Sicht der Abgeordneten im neuen Gesetz nämlich noch nicht hervor, so die Begründung.

Zusammenlegung der Krankenversicherungsträger

Wenig Aussicht auf Erfolg hat der neuerliche Vorstoß der NEOS hinsichtlich der Zusammenlegung aller Krankenversicherungsträger. Als ersten wichtigen Schritt in diese Richtung regen sie die Abschaffung der insgesamt 17 Krankenfürsorgeanstalten (KFA) an; deren Beamten und Bedienstete sollten in die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter übergeführt werden.

Abgelehnt im Gesundheitsausschuss wurde auch der Antrag des Team Stronach, die öffentlichen Spitäler zu einem gemeinsamen österreichischen Krankenhausverbund zusammenzuführen.

Der Gesundheitsausschuss machte auch zwei Anträge der Grünen plenumsreif, aber auch sie werden voraussichtlich abgelehnt. Darin geht es zum einen um Mindestanforderungen für den Um- und Neubau von psychiatrischen Einrichtungen. In Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Krankenanstaltenträgern sollten laut Grüne evidenzbasierte Planungsleitlinien für die psychiatrische Betreuung erarbeitet werden.

Auch die Forderung nach Einführung eines Zentralregisters für freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Psychiatrie fand im Ausschuss keine ausreichende Unterstützung. Fixierte PatientInnen können oft nicht kontinuierlich durch so genannte Sitzwachen des medizinischen Personals überwacht werden, auch der Einsatz von Gangbetten und die Sichtbarkeit von Fixierungsmitteln durch Dritte stellt aus Sicht der Grünen eine inakzeptable Praxis dar. Die Oppositionspartei tritt daher für die Einrichtung eines Zentralregisters zur Erfassung freiheitsbeschränkender (auch medikamentöser) Maßnahmen ein, weil dies Voraussetzung und Bestandteil einer effektiven und systematischen Präventionsstrategie sei.

Tierärztegesetz

Mehr Aussicht auf Erfolg haben SPÖ und ÖVP mit ihrem Ansinnen, die verpflichtenden Mindesttarife aufzuheben. Die EU-Kommission hat die diesbezügliche Honorarordnung der Tierärztekammer beeinsprucht, da sie eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit darstellten. Um ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU abzuwenden, folgten die Regierungsfraktionen nach Rücksprache mit der Kammer diesem Rat. Der einhellig angenommene Novellenentwurf enthält nun nicht rechtsverbindliche Richtsätze und Empfehlungen in Bezug auf die Rechnungslegung.

Gesundheitsberuferegister

Ein öffentlich zugängliches Gesundheitsberuferegister, in dem   Angehörige der Gesundheitsberufe registriert werden und das beim Gesundheitsministerium eingerichtet wird, soll der Qualitäts- beziehungsweise Patientensicherheit dienen. Befüllt wird es von Bundesarbeiterkammer (AK) und Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) – je nachdem, ob jemand unselbständig oder selbständig im Gesundheitsbereich beschäftigt ist. Man trage damit auch der EU-Freizügigkeit im Gesundheitsbereich Rechnung, so die Argumentation.

Im ersten Schritt wird das Gesundheitsberuferegister die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie gehobene medizinisch-technische Dienste umfassen. Gemäß Regierungsprogramm sollen mit dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz einheitliche Rechtsgrundlagen für die Registrierung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe, die über keine Standesvertretung verfügen, geschaffen werden. Außerdem werden damit sowohl die Berufsanerkennungs- als auch die Patientenmobilitäts-Richtlinien der EU umgesetzt. Die Erfassung der Angehörigen von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste wird als wichtiger Beitrag zur Bedarfs- und Ressourcenplanung im österreichischen Gesundheitswesen gesehen. Für den Aufbau des Registers 2017 sowie jährliche Folgekosten im Betrieb sind jeweils rund 120.000 € veranschlagt. Tragen werden diese Kosten die Registrierungsbehörden, wobei die Arbeiterkammer für rund 90.000 € aufkommt.

Miterledigt wurde im Ausschuss mit dem mehrheitlich angenommenen Gesetzesentwurf ein Antrag der Regierungsparteien zur Schaffung eines Registers für medizinisch-technische Dienste (MTD), um berufsrechtliche Regelungen im MTD-Gesetz rückgängig zu machen.

Tuberkulosegesetz

Einhellige Zustimmung kann die Gesundheitsministerin hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen im Tuberkulose- und im Epidemiegesetz erwarten. Da das Tuberkulosegesetz im Wesentlichen aus dem Jahr 1968 stammt, war eine umfangreiche Novellierung erforderlich. So mussten u.a. die Regelungen in Bezug auf die Anhaltung uneinsichtiger Tuberkulosekranker den aktuellen verfassungsrechtlichen Vorgaben und menschenrechtlichen Standards angepasst werden. Darüber hinaus werden Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber, Zika-Virus- und Hanta-Virus-Infektionen der Meldepflicht nach dem Epidemiegesetz unterworfen.

Vorgesehen ist nun auch eine explizite Meldepflicht der Labors an die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden, falls ein Erreger nachgewiesen wird. Ausgedehnt werden überdies die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde, da sie die an Tuberkulose erkrankten Personen nicht nur über ihre Verhaltens- und Behandlungspflichten aufzuklären hat, sondern auch über die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Bestimmungen, nämlich die Möglichkeit der gerichtlichen Anhaltung. Dies gilt nunmehr auch für "krankheitsverdächtige Personen, die sich der endgültigen diagnostischen Abklärung entziehen". Entsteht durch das Verhalten dieses Personenkreises eine unmittelbare und akute Gefahr, so kann die Bezirksverwaltungsbehörde eine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus erwirken.

Im Sinne der Prävention sind LeiterInnen von Schulen, Kindergärten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen für Minderjährige verpflichtet, bei Verdacht auf Vorliegen einer Tuberkuloseerkrankung ein Attest durch einen Lungenfacharzt einzufordern. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), die als nationale Referenzzentrale für Tuberkulose fungiert, hat jährlich einen Bericht über das Auftreten dieser Krankheit vorzulegen.

Die damit im Zusammenhang stehenden Anträge der Freiheitlichen, in denen eine Meldepflicht für Dengue-Fieber und für das Auftreten von Zika-Infektionen gefordert wurden, werden miterledigt.

Extradotation für den VKI

Dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen werden soll der Vorschlag der FPÖ, den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Sonderförderung auszustatten, damit dieser personell und organisatorisch in der Lage ist, die Auswirkungen der geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und CETA genau zu analysieren und die Bevölkerung darüber zu informieren.

Mehr Transparenz über Zutaten in Lebensmitteln

Diverse Studien haben ergeben, dass viele Lebensmittel, Kosmetika und Gebrauchsgegenstände Zutaten beziehungsweise Wirkstoffe enthalten, die die Gesundheit gefährden, Allergien auslösen oder sogar krebserregend sein können. Das Team Stronach ruft daher die Gesundheitsministerin in zwei Entschließungen dazu auf, Sorge dafür zu tragen, dass die VerbraucherInnen ausreichend Informationen über einzelne Zutaten erhalten. In diesem Zusammenhang sollten auch vegane und vegetarische Produkte in den Codex Alimentarius, der über die Beschaffenheit von Lebensmitteln Auskunft gibt, aufgenommen werden, da viele Fleischersatzprodukte ernährungswissenschaftlich höchst bedenklich seien. Beide Initiativen erhielten im Ausschuss keine Mehrheit.

Online abrufbare AGB-Kataloge von Versicherungen

Für mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit in Bezug auf Verträge mit Versicherungen sprechen sich die NEOS in einem Antrag aus, der als nächstes auf der Tagesordnung steht. Nachdem sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Versicherungsgesellschaften immer wieder ändern, schlagen sie vor, dass diese in Hinkunft verpflichtet werden, den KundInnen ein online abrufbares Archiv all ihrer jemals gültigen AGB-Bestimmungen zur Verfügung zu stellen. KundInnen könnten so AGB, die zum Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses gültig waren, ohne großen Aufwand nachvollziehen. Der Konsumentenschutzausschuss hat die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.

Dienstrechtsreform

Eine Paket von 15 Gesetzen und einem neuen Bundesgesetz bringt zahlreiche Detailänderungen für MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst.

So sollen in Hinkunft schwer erkrankte Richterinnen und Richter die Möglichkeit haben, ihre Arbeitsauslastung nach einem längeren Krankenstand auf bis zur Hälfte herabsetzen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie eine ärztliche Bestätigung für eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit vorlegen und der Arbeitsreduktion keine dienstlichen Interessen entgegenstehen. Mit diesem Schritt will man RichterInnen den Wiedereinstieg ins Berufsleben, etwa nach der Diagnose Krebs, erleichtern.

Zu den neuen Bestimmungen gehört unter anderem auch, dass BeamtInnen, die in Folge eines außergewöhnlichen dienstlichen Ereignisses eine "akute psychische Belastungsreaktion" zeigen und deshalb längere Zeit ihre Arbeit nicht verrichten können, in Bezug auf die Gehaltsfortzahlung gleich behandelt werden wie KollegInnen, die einen Dienstunfall erlitten haben. Außerdem ist – analog zu den neuen Bestimmungen für die Privatwirtschaft – eine Einschränkung von Konkurrenzklauseln vorgesehen. Bei der Bemessung einer Urlaubsersatzleistung werden, in Umsetzung höchstgerichtlicher Urteile, ab sofort auch Sonderzahlungen sowie pauschalierte Nebengebühren berücksichtigt.

Die Regierung kommt mit dem Gesetzespaket auch der langjährigen Forderung nach, Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit nicht automatisch von jeglicher Verwendung im Bundesdienst auszuschließen. Demnach können in Hinkunft auch Personen, für die ein Sachwalter bzw. eine Sachwalterin bestellt ist, aufgenommen werden.

Zur Vermeidung von Rechtslücken werden die Bestimmungen über die "Ruhestandversetzung durch Erklärung" adaptiert, wovon insbesondere die Korridorpension und die Schwerarbeitspension betroffen sind. Im Militärbereich ist eine Aufwertung von Unteroffizieren in Aussicht genommen. Außerdem werden die Gehaltsansätze für Soldatinnen und Soldaten in Chargenverwendungen (M ZCh) angehoben, um die Gehaltsrelation zu wahren. Die Bundesministerien erhalten die Möglichkeit, sämtliche Dienstrechtsangelegenheiten in einer Dienstbehörde bzw. Personalstelle zu konzentrieren. Im Sinne der Harmonisierung der Rechte von Vertragsbediensteten und BeamtInnen können Vertragsbedienstete künftig sämtliche für BeamtInnen vorgesehenen Amtstitel als Verwendungsbezeichnung führen.

Diverse Änderungen kommen auch auf LehrerInnen zu, etwa was die Anerkennung von in anderen EU-Ländern erworbenen Ausbildungsnachweisen sowie Freistellungen für das Nachholen der Lehramtsausbildung für QuereinsteigerInnen in berufsbildenden Schulen und Berufsschulen betrifft. Ebenso sind in Bezug auf die 2015 beschlossene Besoldungsreform für den Bundesdienst noch einzelne Nachbesserungen erforderlich.

Im Verfassungsausschuss hat sich dafür eine breite Mehrheit gefunden, lediglich die NEOS äußerten – trotz grundsätzlicher Zustimmung – Vorbehalte. Vor allem vermissen sie eine entsprechende Rückstellung durch die notwendige Neuregelung der Urlaubsersatzleistung.

Weitere Initiativen zum Dienstrecht

Nicht durchsetzen konnte sich im Ausschuss die FPÖ mit ihrer Forderung nach einer Änderung des Disziplinarrechts. Für die Freiheitlichen ist es nicht gerechtfertigt, dass die Bestimmung, wonach bei einer strafrechtlichen Verurteilung von einer disziplinären Verfolgung abzusehen ist, wenn über den gerichtlich strafbaren Tatbestand hinaus keine Dienstpflichtverletzungen vorliegen, im Falle der Annahme einer Diversion nicht gilt. Als Gegenargument wurde angeführt, dass Straf- und Disziplinarrecht voneinander zu trennen seien.

Auf breite Ablehnung stieß im Ausschuss die Forderung der NEOS, öffentlich Bediensteten – im Sinne einer Gleichstellung mit der Privatwirtschaft – die bezahlte Mittagspause zu streichen. Sie sehen nicht ein, dass die verpflichtende halbstündige Ruhezeit, die bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden vorgeschrieben ist, im öffentlichen Dienst automatisch als Arbeitszeit angerechnet wird, während das in der Privatwirtschaft nicht der Fall sei. Dem hielt man unter anderem entgegen, dass es auch in der Privatwirtschaft Kollektivverträge bzw. Betriebsvereinbarungen gibt, die eine bezahlte Mittagspause vorsehen. Zudem sei die wöchentliche Arbeitszeit vielfach auf 38,5 Stunden reduziert, während im öffentlichen Dienst eine 40-Stunden-Woche gelte.

Beide Anträge haben daher auch wenig Chancen, doch noch im Plenum angenommen zu werden.

Autofahrerclubs dürfen Motorrad-Perfektionsfahrten anbieten

Nächster Themenblock: Verkehrspolitik. Änderungen im Führerscheingesetz erlauben es neben Fahrschulen künftig auch Autofahrerclubs, Perfektionsfahrten mit Motorrädern sowie von Aufstiegsschulungen für die Führerscheinklasse A anzubieten. Die Novelle trifft auch noch einige Klar- bzw. Richtigstellungen und Ergänzungen. Sind Fahrschulen beispielsweise bei den Abgaben für das Zentrale Melderegister säumig, kann ihre Anbindung an das Führerscheinregister widerrufen werden. Geregelt wird auch die Genehmigung von neuen Testverfahren für die verkehrspsychologische Untersuchung. Außerdem wird die Berechtigung zum Lenken von unbesetzten Omnibussen mit einer Lenkberechtigung für die Klasse C aufgehoben. Damit wird ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abgewendet.

Erste Regelungen für automatisiertes Fahren

Mit der Novellierung des Kraftfahrgesetzes werden rechtliche Grundlagen und erste Regelungen für automatisierte Fahrsysteme geschaffen. Das betrifft einerseits Systeme, die bereits genehmigt und in Serie sind (z.B. Stauassistent), die aber aufgrund der bestehenden "Lenkerpflichten" derzeit nicht genutzt werden können. Andererseits werden auch komplett neue Systeme für Testzwecke berücksichtigt. Details, unter welchen Umständen von Lenkerpflichten abgesehen werden kann, soll in Zukunft das BMVIT durch eine Verordnung festlegen können. Festgeschrieben wird mit der Novelle zudem, dass der Lenker/die Lenkerin jederzeit in der Lage sein muss, die Fahraufgaben wieder zu übernehmen. Die Grünen sind skeptisch. Im Plenum ist eine Grundsatzdiskussion über ethische Fragen u.a. zu Konfliktsituationen im Straßenverkehr zu erwarten.

Einfachere Bewilligungen von An- und Abflügen abseits von Flugplätzen

Der Nationalrat wird sich dann mit Änderungen im Luftfahrtgesetz beschäftigen, die etwa Vereinfachungen bei Bewilligungen von Abflügen bzw. Landungen außerhalb von Flugplätzen bringen sollen. Gemeint sind beispielsweise Flüge zur Tierkadaverbeseitigung, Materialtransporte im öffentlichen Interesse oder Lawinenbeobachtungen. Auch hier haben die Grünen Bedenken. Die Oppositionspartei sieht die Gefahr, dass es damit zu einem vermehrten Flugverkehr kommt.

Mit dem Flugverkehr befasst sich auch ein Antrag der Grünen, der wohl keine Mehrheit im Plenum bekommen wird. Darin kritisieren sie, dass Gewinne der Austro Control an die Fluglinien rückvergütet werden. Vor dem Hintergrund der Immissionsbelastung sollten diese Mittel den Grünen zufolge aber in die rasche Umsetzung fluglärmminimierender An- und Abflugverfahren investiert werden.

Redaktionsversehen im Kraftfahrliniengesetz

Voraussichtlich einstimmig behoben werden Redaktionsversehen, die bei der letzten Novelle des Kraftfahrliniengesetzes entstanden sind.

LKW-Maut nach Schadstoffklassen differenzieren

Für die Grünen sendet die Neufassung des Bundesstraßen-Mautgesetzes, das die Einrechnung von externen Kosten für Luft- und Lärmbelastung erlaubt, ein völlig falsches Signal. Sie fordern, in den Mauttarifverordnungen der kommenden Jahre weiterhin bei den Infrastrukturgebühren Mauttarife nach Schadstoffklassen zu differenzieren. "Saubere LKW" sollten nach Meinung der Oppositionspartei weniger Maut bezahlen als jene mit höherer Schadstoffbelastung.

Breitbandausbau für Hasendorf

Die Freiheitlichen kritisieren, dass die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigem Internet in Österreich noch zahlreiche Lücken aufweist. Besonders benachteiligt ist aus ihrer Sicht etwa die Katastralgemeinde Hasendorf der Gemeinde Sitzenberg-Reidling im Bezirk Tulln. Das Anliegen soll dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zugewiesen werden.

Keine defizitären öffentlichen Telefonzellen

Sie sind rar, aber es gibt sie noch: die öffentlichen Telefonzellen. Geht es nach den NEOS, ist ihr Betrieb in der derzeitigen Form aber hoch defizitär. Deswegen fordern sie, die Verpflichtung zum Angebot eines Universaldienstes, wie er im Punkt der flächendeckenden Versorgung mit öffentlichen Fernsprechstellen im Telekommunikationsgesetz festgehalten ist, zu reformieren. Auch dieser Antrag wird dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zugewiesen.

Luft-100er soll in die Kompetenz des Bundes

Das Team Stronach beobachtet ein Überhandnehmen von temporären Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen. Der sogenannte Luft-100er wird aus ihrer Sicht etwa auf den Autobahnen Tirols oder Oberösterreichs missbraucht, oft würde es sich um ein Politikum handeln. Die Oppositionspartei ist der Ansicht, dass statt der Landeshauptleute künftig der Verkehrsminister für die Genehmigung solcher Maßnahmen zuständig sein sollte.

Patentamt wird neu ausgerichtet

Die Abgeordneten werden sich zudem mit Novellen in den Bereichen Forschung, Technologie und Innovation auseinandersetzen. Etwa werden durch eine Neuorientierung im Patentamt Bestimmungen über die Teilrechtsfähigkeit aufgehoben. Damit sollen Doppelgleisigkeiten und Mehraufwand beendet werden. Der Hintergrund der Neuausrichtung sind die für 2017 erwarteten EU-Rechtsakte über einen einheitlichen Patentschutz und ein einheitliches Patentgericht. Die Freiheitlichen sind nicht begeistert, sie sprechen von einer "Rückverstaatlichung in ein Amt".

Keine Patentierung von Tieren und Pflanzen

Mit der Novelle zum Patentamt wird auch eine Klarstellung in der Biopatent-Richtlinie vorgenommen. In dieser ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob auch Pflanzen und Tiere, die im Wesentlichen aus biologischen Verfahren gewonnen werden, von einer Patentierung ausgenommen sind. Da aber im Parlament Konsens darüber besteht, keine Patentierung von konventionell gezüchteten Nutzpflanzen und Nutztieren zuzulassen, wird das nun klar geregelt. Anlass für die Präzisierung war eine Entscheidung des Europäischen Patentamts über die zulässige Patentierbarkeit von Brokkoli und Tomaten. Mit der Klarstellung ist es für den Forschungsausschuss aber noch nicht getan. In Punkto Europäische Union hat die Bundesregierung darüber hinaus einen Auftrag erhalten. Sie soll sich im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens weiterhin für ein Verbot der Patentierung auf Pflanzen und Tiere einsetzen. Der Gesetzgeber kommt mit der Novellierung auch einem Anliegen vieler BürgerInnen nach. So hat etwa die Petition "Keine Patente auf Pflanzen und Tiere!" online bereits über 125.000 Unterschriften gesammelt.

Gleichbehandlung bei Gebührenbefreiungen

Da eine vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellte Verfassungswidrigkeit bei Gebührenbefreiungen bestand, wird diese durch eine Novelle mit Änderungen im Rundfunkgebührengesetz, in der Fernmeldegebührenordnung und im Fernmeldegebührengesetz behoben. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Novellierung des Fernsprechentgeltzuschussgesetzes, dessen Bestimmungen den neuen Regelungen angepasst werden. Mit den Änderungen werden die absetzbaren Wohnungskosten neu festgelegt. Neben der Abzugsfähigkeit von Mietkosten inklusive Betriebskosten wird im Sinne der Gleichbehandlung künftig auch ein Pauschalbetrag für Kosten aus anderen Wohnformen abzugsfähig sein. Außerdem kann ein Nachweis einer 24-Stunden-Betreeung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Durch eine Verjährungsbestimmung für Forderungen und Verbindlichkeiten von Rundfunkgebühren wird außerdem die Rechtssicherheit für RundfunkteilnehmerInnen erhöht. Die beiden Novellen wurden im Forschungsausschuss von allen Fraktionen unterstützt.

Forschungsprämie soll evaluiert werden

Geht es nach den Parlamentsfraktionen, soll die Forschungsprämie, die einen steuerlichen Anreiz für Betriebe schafft, mehr für Forschung auszugeben, evaluiert werden. Die parteiübergreifende Entschließung an die Bundesregierung lautet, bis 2017 eine Evaluierung des Förderinstruments durchzuführen. Auch die Freiheitlichen haben vor einiger Zeit einen ähnlichen Antrag gestellt. Dieser wird bei Zustimmung im Plenum mit dem parteiübergreifenden Antrag miterledigt.

Eine Evaluierung der Forschungsprämie, die dem Forschungsausschuss zufolge auch kommen soll, fordern die Grünen grundsätzlich seit längerem, die Oppositionsfraktion verknüpft sie in einem Antrag aber mit dem Anliegen, die Prämie für Ein-Personen-Unternehmen und KMU zu erhöhen. Sie wollen, dass KMU mehr Anreize zum Forschen als große Unternehmen bekommen. Eine Mehrheit ist im Plenum für diesen Vorschlag nicht zu erwarten.

Berichte der Volksanwaltschaft

Das Vertrauen in die Volksanwaltschaft ist nach wie vor ungebrochen. Das beweist einmal mehr der jüngste Bericht der Volksanwaltschaft, der am Schluss der Tagesordnung des Plenums steht.

Im Jahr 2015 war zwar ein Beschwerderückgang zu verzeichnen: Mit insgesamt 17.231 Beschwerden über die öffentliche Verwaltung gab es um 2.417 weniger als im Jahr 2014. Für die VolksanwältInnen stellt dies aber eine natürliche Entwicklung angesichts der Rekordmeldungen an Beschwerden in den Vorjahren dar. Die meisten Beschwerden liegen weiterhin in den Bereichen Inneres (28,16%), Soziales (28,01%) und Justiz (14,31%). In 8.181 Fällen wurde ein formales Prüfverfahren eingeleitet, 7.850 davon schloss die Ombudsstelle ab. Gemeinsam mit 2.308 erledigten Verfahren aus den Jahren vor 2015 ergab sich ein Erledigungsgrad von 84,8%. Die Zahl von Missständen in der Verwaltung im Vorjahr beziffert der Tätigkeitsbericht mit 1.812.

Der Ausschuss hat den umfangreichen Bericht in zwei Sitzungen, am 1. und 8. Juni 2016 diskutiert. Die VolksanwältInnen appellierten dabei, die bereits sehr gute Zusammenarbeit mit dem Parlament noch weiter zu intensivieren, damit die Politik anstehende Probleme der Bevölkerung umfassend behandelt. Volksanwalt Günther Kräuter spezifizierte dieses Anliegen mit dem 2014 in der Ombudseinrichtung gegründeten NGO-Forum zur Schaffung des "Nationalen Aktionsplans Menschenrechte" der Bundesregierung unter Einbindung der Zivilgesellschaft. Derzeit lägen von Regierungsseite die Arbeiten daran auf Eis. Erfreulich ist es für die VolksanwätltInnen jedoch, dass die Abschaffung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei Aufnahmen im öffentlichen Dienst bevorsteht. Sie hoffen auch auf eine baldige Reform des Sachwalterrechts.

Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Volksanwaltschaft nimmt die präventive Menschenrechtskontrolle ein. Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in Österreich war dabei ebenso markantes Thema wie die Bedingungen in Alten- und Pflegeheimen, oder die Flüchtlingsbetreuung. Dabei waren die Kommissionen der Volksanwaltschaft 2015 insgesamt 501 Mal im Einsatz, in diesem Jahr bislang 197 Mal. 439 der vorjährigen Besuche und Beobachtungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen, die als Orte der Freiheitsentziehung gelten, erfolgten unangekündigt. Seit dem Beginn der präventiven Menschenrechtskontrolle im Juli 2012 hat die Volksanwaltschaft 1.575 Einsätze verzeichnet. Zudem sieht die Volksanwaltschaft die Abschiebeflüge mit Maschinen des Bundesheers äußerst kritisch. Ein Grundproblem ortet sie auch bei der Überbelegung von Gefängnissen.

Besonders kritisch gesehen wird auch die Übertragung polizeilicher Aufgaben an private Sicherheitsleute. Aus diesem Grund wurde 2014 ein amtswegiges Prüfverfahren im Anhaltezentrum (AHZ) Vordernberg gestartet, wo Schubhäftlinge in vielen Bereichen von privatem Sicherheitspersonal betreut wurden. Der Sonderbericht darüber steht ebenfalls zur Diskussion. (Schluss) keg/jan