Parlamentskorrespondenz Nr. 815 vom 06.07.2016

Nationalrat setzt weitere Schritte zur Regulierung der Finanzmärkte

AvW-Anleger erhalten Entschädigung von rund 150 Mio. €

Wien (PK) – Als eine der Konsequenzen der Finanzkrise wurden auf EU-Ebene eine Reihe von Maßnahmen zur stärkeren Regulierung der Finanzmärkte vereinbart. Etliche dieser Punkte hat Österreich bereits umgesetzt, nun folgen weitere Schritte. Der Nationalrat stimmte heute zwei Gesetzespaketen zu, die zum einen auf mehr Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und zum anderen auf höhere Strafen bei einem Missbrauch der Finanzmärkte abzielen. Außerdem will man "Whistleblower", die einen Missbrauchsfall melden, künftig besser schützen. Derzeit würden Anzeigen oft aus Angst vor beruflichen Nachteilen unterbleiben, wie in der mehrheitlich verabschiedeten Regierungsvorlage festgehalten wird. Mit den neuen Transparenzvorgaben für Wertpapiergeschäfte soll überdies das Risikobewusstsein von AnlegerInnen gestärkt werden.

Für einen bereits eingetretenen Schadensfall müssen nun jedenfalls die SteuerzahlerInnen geradestehen. Das Finanzministerium will für die Entschädigung von AnlegerInnen der insolventen AvW Invest AG und der AvW Gruppe AG 148,4 Mio. € locker machen und hat dafür vom Nationalrat heute grünes Licht erhalten. Ein entsprechender Abänderungsantrag zum Wertpapieraufsichtsgesetz war von ÖVP-Abgeordnetem Werner Groiss in der Plenardebatte eingebracht und mit den Regulierungsmaßnahmen mitbeschlossen worden. Insgesamt sollen gemäß den Erläuterungen 153,17 Mio. € an die die AvW-AnlegerInnen fließen. Die Differenz zum Bundeszuschuss kommt aus dem Anleger-Entschädigungssystem.

Hintergrund für die Anlegerentschädigung sind mehrere rechtskräftige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in Folge von Musterprozessen. Der OGH habe in unerwarteter Weise das auf einer EU-Richtlinie basierende Entschädigungssystem so ausgelegt, dass auch Schadensfälle abgedeckt werden müssten, die eigentlich nicht in das System fallen sollten, wird in den Erläuterungen vermerkt. Da die aus den Gerichtsurteilen resultierende Entschädigungsverpflichtung die Leistungsfähigkeit des Entschädigungssystems bei weitem übersteigt, hat sich das Finanzministerium entschlossen einzuspringen. Damit will man auch das öffentliche Interesse am Funktionieren des Kapitalmarkts unterstreichen. Eine Haftungsübernahme, wie sie nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz möglich wäre, würde das Problem nicht lösen, wird in den Erläuterungen festgehalten.

Um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern, wurde vom Nationalrat begleitend zum Gesetzesbeschluss eine Entschließung gefasst. Demnach wird der Finanzminister aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende September eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, "mit der sichergestellt ist, dass in Zukunft Wertverluste einer Anlage nicht mehr Anwendungsfälle der Anlegerentschädigung werden und gegebenenfalls Anwendungsfälle der Anlegerentschädigung ohne finanzielle Zuschüsse der öffentlichen Hand von dieser selbst getragen werden können". Dabei soll auch die Ausgestaltung des allfälligen Ausbaus des Sicherungskreises der Finanzdienstleistungsbranche evaluiert werden.

AvW: Grüne über Vorgangsweise empört

Massive Kritik an der Vorgangsweise kommt von den Grünen. Abgeordneter Werner Kogler wertete es nicht nur als empörend, dass es zum Entschädigungsfall AvW (Auer von Welsbach) keine Ausschussvorberatungen gegeben hat, er hat auch wenig Verständnis dafür, dass der Bund für den entstandenen Schaden der Anleger aufkommt. Wozu gebe es ein an das Einlagensicherungssystem für Sparguthaben angelehntes Entschädigungssystem, fragte er und plädierte für eine langfristige Rückzahlung des Bundeszuschusses durch die einzahlenden Wertpapierfirmen. Überhaupt ist es für ihn nicht ganz einsichtig, warum AnlegerInnen, die "irgendwelchen windigen Versprechungen" aufgesessen sind, entschädigt werden sollen. Auch den strengeren Regulierungsvorschriften wollen die Grünen, wie Kogler betonte, nicht zustimmen, er hätte sich weitergehende Maßnahmen gewünscht.

SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer (S) hielt Kogler entgegen, dass man nicht umhin komme, Gerichtsurteile zu befolgen. An und für sich "sieht keiner in diesem Haus ein", dass etwas zu zahlen sei, meinte er. Ihm zufolge war es weder von der EU noch vom österreichischen Parlament intendiert, dass derartige Schadensfälle vom Entschädigungssystem umfasst sind. Nunmehr gelte es, die gesetzlichen Bestimmungen rasch zu ändern und darauf zu achten, dass das System besser dotiert sei.

ÖVP-Abgeordneter Groiss wies darauf hin, dass der Abänderungsantrag der Regierungsvorlage entspreche, die im Parlament liegt. Man verhindere damit eine Insolvenz des Wertpapierentschädigungssystems, betonte er.

Was die neuen Regulierungsmaßnahmen betrifft, begrüßte Abgeordneter Andreas Zakostelsky (V) die "praxisorientierten" Bestimmungen. Man habe auf übertriebene Vorschriften verzichtet, meinte er. Damit bleibe die Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Unternehmen erhalten. Er hob darüber hinaus die Bedeutung einer gut funktionierenden Börse hervor. Für die Zukunft wünschte sich Zakostelsky eine Vereinfachung des österreichischen Steuerrechts. Abgeordneter Walter Bacher (S) begrüßte es, dass EU-weit einheitlich gegen Marktmissbrauch auf den Finanzmärkten vorgegangen wird. (Fortsetzung Nationalrat) gs