Parlamentskorrespondenz Nr. 1088 vom 14.10.2016

Neu im Justizausschuss

Regierung legt Novellen zur Exekutionsordnung und zum Rechtspflegergesetz vor

Wien (PK) – Erleichterung der Kontenpfändung innerhalb der EU sowie Vereinfachungen bei der Lohnpfändung durch den Arbeitgeber sind die Hauptgesichtspunkte einer Novelle zur Exekutionsordnung. Bei den Änderungen des Rechtspflegergesetzes wiederum geht es darum, die an Wertgrenzen gebundene Zuständigkeitsverteilung zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen im Lichte der Geldentwertung anzupassen.

Exekutionsordnung: Novelle soll Kontenpfändung innerhalb der EU erleichtern

Eine Novelle der Exekutionsordnung (1294 d.B.) bringt Begleitregelungen zur EU-Verordnung betreffend die vorläufige Kontenpfändung und zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen zu erleichtern. Im Wesentlichen soll dadurch verhindert werden, dass Schuldner durch Abheben oder Überweisung von Geldern auf einem Bankkonto innerhalb der EU die Vollstreckung eines Exekutionstitels gefährden. Vorgesehen sind aber auch Erleichterungen für Arbeitgeber bei der Lohnpfändung. So wird für den Fall, dass Arbeitnehmer mehrere Tätigkeiten ausüben, die Zusammenrechnung der daraus entstehenden Bezüge vereinfacht. Schließlich präzisiert die Novelle auch die Bestimmungen für Internetversteigerungen auf der Plattform Justiz-auktion.at.

Zuständigkeiten zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen werden neu abgegrenzt

Das Rechtspflegergesetz regelt grundsätzlich die Verteilung der funktionellen Zuständigkeiten zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen. Soweit sich diese Zuständigkeitsverteilung an Wertgrenzen festmacht, entsprechen diese aufgrund der laufenden Geldentwertung nicht mehr der Ausgangslage und sollen nun durch eine entsprechende Novelle (1295 d.B.) angepasst werden. Darüber hinaus bringt die Vorlage aber auch eine Verschiebung der Zuständigkeiten auf Basis von Erfahrungen aus der Praxis, wobei nun vor allem beabsichtigt ist, Mehrfachzuständigkeiten für einen Akt zu vermeiden und Sachthemen zu bündeln. (Schluss) hof