Parlamentskorrespondenz Nr. 1139 vom 25.10.2016

Ingenieursgesetz 2017 passiert den Bundesrat

Bundesrat beschließt Wirtschaftslenkungsgesetze

Wien (PK) – 5000 Menschen erhalten in Österreich alljährlich den von der Wirtschaft geschätzten Titel "Ingenieurin/Ingenieur". Ein Ingenieurgesetz 2017 vereinheitlicht die Beurteilung für die zur Verleihung des Titels erforderliche Praxis. Um die internationale Vergleichbarkeit zu verbessern, wird ein Zertifizierungsverfahren nach österreichischem und europäischem Qualifikationsrahmen geschaffen und der Ingenieurtitel dem Bachelor (NQR-Level 6) gleichgestellt. Auch der Bundesrat votierte positiv, nur die Grünen blieben bei ihrer Kritik und meinten, eine HTL-Matura, drei Jahre Berufspraxis und ein 45-minütiges Fachgespräch ohne Benotung würden für das Qualifikationsniveau eines Bachelor-Studiums nicht ausreichen, wie David Stögmüller (G/O) ausführte. Die Regierung wolle lediglich die AkademikerInnen-Statistik durch ein unüberlegtes Gesetz aufbessern, vermutete der Redner.

Weitere Beschlüsse des Plenums betrafen die Verlängerung der Geltung des Versorgungssicherungsgesetzes sowie EU-Anpassungen beim Mineralölrohstoffgesetz und beim Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz.

Der Titel Ingenieur wird europäisiert und aufgewertet

Entschiedener Widerspruch zur Kritik der Grünen kam von Sonja Zwazl (V/N). "Praxisorientierte Ausbildung ist ein Garant für internationale Wettbewerbsfähigkeit", sagte die Bundesrätin und wies darauf hin, dass der Ingenieurstitel ein Austriacum ist, um das unser Land europaweit beneidet werde. "Das ist umso wichtiger, als Österreich sechs von zehn Euros im Export verdient", führte Zwazl weiter aus und drängte nachdrücklich drauf, den Anteil der Mädchen in den HTL zu vergrößern. Da künftig auch die Meister auf Level 6 des nationalen Qualifikationsrahmens gehoben werden sollen, sei das neue Gesetz wichtig, sagte Sonja Zwazl und stimmte namens der ÖVP zu. Für die Aufwertung des Ingenieurtitels machte sich auch Adelheid Ebner (S/N) stark und wies ihrerseits auf die hohe Qualifikation hin, über die HTL-AbsolventInnen verfügen. Ebner unterstrich den Wert berufspraktischer Ausbildungen und deren enorme Bedeutung für den Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Exportwirtschaft.

Peter Samt (F/St) erinnerte an den Vorschlag der FPÖ, HTL-IngenieurInnen automatisch in Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens einzuordnen. Hätte man diesen Vorschlag bereits im März umgesetzt, hätte man eine tatsächliche Gleichstellung zwischen Ingenieur und Bachelor ohne die unnötige Bürokratie herbeigeführt, die das neue Gesetz bringe, sagte Samt, kündigte aber dennoch die Zustimmung seiner Fraktion an, um sicherzustellen, dass Ingenieure aufgewertet werden können.

Die Bedenken der Grünen hielt Staatssekretär Harald Mahrer für völlig unverständlich. "Keinem Akademiker wird durch das Ingenieurgesetz etwas weggenommen", sagte er und betonte das Anliegen, die für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit so wichtige Kombination von Theorie und Praxis in der Berufsausbildung aufzuwerten.

Versorgungssicherheitsgesetz bis 2026 verlängert

Konsens herrschte im Bundesrat über eine neuerliche Verlängerung der Geltungsdauer des Versorgungssicherheitsgesetzes. Die Materie schafft, wie Abgeordneter Magnus Brunner (V/V) erklärte, eine rechtliche Grundlage für Lenkungsmaßnahmen der öffentlichen Hand zur Versorgung der Bevölkerung in außerordentlichen Krisenfällen. Auch ein Land wie Österreich sei vor Krisen und Konflikten nicht gefeit, sagte Günther Novak (S/K) und zeigte sich durch die Sicherstellung hoher Versorgungssicherheit beruhigt. In der Hoffnung, dass das Gesetz nie zur Anwendung kommt, sprach sich Heidelinde Reiter (G/S) für eine gesamthafte Novellierung österreichischer Krisenvorsorgegesetze aus. Hans-Peter Bock (S/T) replizierte auf Katastrophen der vergangenen Jahre und war über das gut funktionierende Versorgungssystem in Österreich erfreut. Das Gesetz wurde bis 2026 befristet verlängert.

EU-Anpassungen im Mineralrohstoffgesetz und im Maschinen-Inverkehrbringungsgesetz

Einstimmig verabschiedeten die Abgeordneten darüber hinaus eine Novelle zum Mineralrohstoffgesetz, die vor allem der Anpassung an die EU-Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid dient und technische Präzisierungen, insbesondere eine Definition des Begriffs Kohlenstoffdioxidstrom, enthält. Gerd Krusche (F/St) bemerkte dazu, Österreich habe sich aus gutem Grund gegen die Speicherung von CO2 entschieden, daran werde auch die Beschlussfassung dieser Vorlage nichts ändern. Es handle sich hierbei um eine Umsetzung europäischen Rechts, die bereits mittels Vertragsverletzungsverfahren eingemahnt wurde. Die Problematik der Speicherung von CO2 dürfe nicht in Vergessenheit geraten, erinnerte Andreas Pum (V/N) und hob die hohe Bedeutung des Klimaschutzes für kommende Jahre hervor. Eine weitere Änderung betraf die Regelung der praktischen Verwendung von BetriebsleiterInnen bei Tätigkeiten mit geringem Gefährdungspotential. Bisher durften diese nur dann tätig werden, wenn sie eine praktische Erfahrung aufwiesen, führte Günther Novak (S/K) aus und befürwortete die beschlossene Verkürzung.

An EU-Bestimmungen angepasst wird auch das Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz (MING), das die Bereitstellung auf dem Markt, die Inbetriebnahme und die Marktüberwachung von technischen Produkten wie Aufzügen, Sportbooten oder Geräten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen regelt. Auch hier passierten die Änderungen das Plenum mit Stimmeneinhelligkeit, wobei sich Magnus Brunner (V/V) über die höhere Rechtssicherheit für österreichische HerstellerInnen und Importeure erfreute. Heidelinde Reiter (G/S) hingegen kritisierte fehlende Ressourcen der Bezirksverwaltungsbehörden. Unter dem Motto mehr Inhalt im Sinne der österreichischen Wirtschaft mahnte Gerd Krusche (F/St) weitere Reformen ein. Bürokratie gehöre abgebaut, Lohnnebenkosten gesenkt und die Gewerbeordnung reformiert, forderte Krusche. (Fortsetzung Bundesrat) fru/gro


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