Parlamentskorrespondenz Nr. 1252 vom 17.11.2016

Österreichs Sicherheitslage beschäftigt den Bundesrat

Novellen zur Exekutionsordnung und zum Rechtspflegergesetz passieren den Bundesrat

Wien (PK)- Der Sicherheitsbericht 2015 sorgte heute für eine lebhafte Debatte im Bundesrat. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen und Daten über die Entwicklung der Kriminalität in Österreich setzte sich die Länderkammer mit der Frage auseinander, wie es mit der Sicherheit in Österreich bestellt ist. Während die Regierungsparteien den Rückgang der Zahl der angezeigten Straftaten als positiven Trend begrüßten, sah die FPÖ hingegen keinerlei Grund zur Entwarnung.

Mit der Genehmigung durch den Bundesrat nahmen heute zwei wichtige Justizvorlagen ihre letzte parlamentarische Hürde. Bei der Novelle zur Exekutionsordnung geht es im Wesentlichen um Erleichterungen und Vereinfachungen zugunsten der Gläubiger, die Änderungen im Rechtspflegergesetz laufen vor allem auf eine Anpassung der Streitwertgrenzen und eine Aufwertung des Rechtspflegerberufs hinaus.

Wie verändert sicher das Sicherheitsgefühl der ÖsterreicherInnen?

Mit 517.870 angezeigten Delikten ist die Zahl der Anzeigen im Jahr 2015 bei steigender Aufklärungsquote weiter zurückgegangen.. Einen signifikanten Rückgang von 9,3% gab es bei den Anzeigen wegen Wohnraumeinbruchs führte Armin Forstner (V/St) die Eckdaten des Sicherheitsberichts 2015 aus. Abermals gesunken ist auch der Diebstahl von Kraftfahrzeugen, stellte Martin Weber (S/St) fest und ergänzte die Big Five Kriminalitätsfelder. Insbesondere Cybercrime stellt die Ermittlungsbehörden ständig vor neue Herausforderungen. Dort wurde 2015 ein Anstieg von 11,6% gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Die Internationalität dieser Kriminalitätsform verbunden mit Verschlüsselung und Anonymisierung erklären die ständig steigende Zahl von Cyber-Angriffen und somit auch deren Anzeigen.

Ein leichtes Minus verzeichnet der Bericht bei den Verurteilungen, wobei Vermögensdelikte weiter an der Spitze standen. Eine enorme Herausforderung war 2015 die hohe Zahl von AsylwerberInnen. Werner Herbert (F/N) hob in diesem Zusammenhang den hohen Anteil ausländischer Straftäter hervor. Eine sinkende Zahl der Anzeigen sei nicht gleichbedeutend mit einer höheren Sicherheit im Land, begonn der Mandatar eine Diskussion über das Sicherheitsgefühl der österreichischen Bevölkerung. Dem konnte sich Ewa Dziedzic (G/W) nicht anschließen, Präventionsarbeit habe gefruchtet, die Kriminalität in Österreich sinkt und das Sicherheitsgefühl steigt, zeigte sie sich überzeugt. Dennoch müsse die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bevölkerung gestärkt werden, pflichtete sie Martin Weber zu. Um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu steigern wurde die Initiative "Sicherheitsgemeinderäte" – ein österreichisches Unikum – gestartet, meinte Andreas Köll (V/T) und bedankte sich bei den österreichischen Exekutivbeamten für ihre hervorragende Arbeit.

Problematisch sei die steigende Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen, erörterte Ewald Lindinger (S/O) und ging auf Rechts- und Linksextremismus in Österreich ein. Es müsse alles getan werden, um die Zahl Jugendlicher straffälliger weiter zu senken, stimmte Stefan Schennach (S/W) zu. Grundsätzlich sei er aber über den Sicherheitsbericht erfreut. Nicht nur die Zahl der Ersttäter sei am Sinken, es gebe auch weniger Wiederholungstäter und der Häftlingsstand habe ebenfalls abgenommen.

Er werde ein wachsames Auge auf die weiteren Entwicklungen haben, unterstrich Brandstetter, er habe seine Schlüsse aus dem Bericht gezogen und Maßnahmen gesetzt. Der Bericht ist aus seiner Sicht überwiegend erfreulich, spielte er insbesondere auf sinkende Verfahrensdauern an. Als Herausforderungen nannte er die Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls und die künftige medizinische Betreuung von psychisch beeinträchtigten Straftätern in justizeigenen Institutionen. Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Grenzüberschreitende Kontenpfändung und inländische Lohnpfändung sollen einfacher werden

Eine Novelle der Exekutionsordnungs setzt zunächst bei der vorläufigen Kontenpfändung innerhalb der EU an und bringt Begleitregelungen zu einer entsprechenden EU-Verordnung, die darauf abzielen, die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen zu erleichtern. So soll etwa verhindert werden, dass Schuldner durch Abhebungen oder Überweisungen die Vollstreckung von Exekutionstiteln hintertreiben. Bundesrätin Susanne Kurz (S/S) machte darauf aufmerksam, dass nicht alle europäischen Mitgliedstaaten dem österreichischen Rechtssystem Stirn bieten können und daher Maßnahmen auf europäischer Ebene geprüft werden sollten. Diese Problematik sei auf EU-Ebene bekannt, äußerte sich dazu Justizminister Brandstetter und zeigte sich ebenso wie Klaus Fürlinger (V/O) über die Änderungen erfreut.

Ein weiterer Aspekt der Novelle ist die Lohnpfändung, wobei es hier darum geht, die Zusammenrechnung mehrerer Bezüge eines Schuldners zu vereinfachen. Präzisiert werden schließlich auch die Bestimmungen für Internetversteigerungen auf der justizeigenen Plattform justiz-auktion.at, für die laut Thomas Schererbauer (F/O) Werbemaßnahmen gesetzt werden müssen. Diese Homepage muss dringend attraktiver werden, pflichtet Justizminister Brandstetter bei. Er habe sich dafür eingesetzt und es werde Verbesserungen geben. An dieser Stelle nutzte er auch die Gelegenheit und machte auf die Plattform jailshop.at aufmerksam, die bald online gehen wird. Dort können künftig Produkte, die von Inhaftierten gemacht wurden, erworben werden, warb der Minister für die neue Homepage.

Anpassung der Streitwerte bringt neue Zuständigkeitsabgrenzung zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen

Durch die Novelle zum Rechtspflegergesetz werden insbesondere die Streitwerte an die Geldwertentwicklung angepasst, wodurch sich nun die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen RichterInnen und RechtspflegerInnen ändert. Diese Wertentwicklungen müssen weiter beobachtet werden, meinte Klaus Fürlinger (V/O). Arnd Meißl (F/St) wollte sie künftig automatisch angepasst wissen, sodass nicht jedes Mal eine gesetzliche Anpassung erforderlich sei.

Weitere im Gesetz enthaltene Zuständigkeitsverschiebungen ergeben sich aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis. So sollen etwa Mehrfachzuständigkeiten für ein und denselben Akt vermieden und Sachthemen gebündelt werden. Susanne Kurz (S/S) zeigte sich erfreut über die Entlastung der RichterInnen. Dem konnte sich Ewa Dziedzic (G/W) anschließen und trat für eine Aufwertung der Ausbildung von RechtspflegerInnen auf FH-Niveau ein. Ein unmittelbarer Planstellenbedarf entstehe nicht durch diese Novelle, beruhigte Minister Brandstetter, langfristig werde er sich für eine Aufwertung der Ausbildung einsetzen. (Fortsetzung Bundesrat) gro


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