Parlamentskorrespondenz Nr. 1267 vom 18.11.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 22. November

Budget 2017: Diskussion über Budgetbegleitgesetz, Oberste Organe, Bundeskanzleramt, Kunst und Kultur, Justiz, Äußeres und Inneres

Wien (PK) – Der Nationalrat berät drei Tage lang den Budgetentwurf für 2017. In diesen Sitzungen wird es weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde geben. Die Debatten werden nach Themen untergliedert, die Sitzung wird Dienstag und Mittwoch jeweils am Ende der Debatte unterbrochen. Die Schlussabstimmung erfolgt am Donnerstag, damit hat der Bundesvoranschlag die parlamentarische Hürde genommen. Dem Bundesrat kommen beim Budget keine Mitwirkungsrechte zu.

2017 sind Einnahmen von 73,16 Mrd. € und Ausgaben von 77,46 Mrd. € budgetiert. Das Maastricht-Defizit liegt bei 1,2%. Die Schuldenquote ist mit 80,9% auch im kommenden Jahr viel zu hoch, räumte Finanzminister Hans Jörg Schelling in seiner Budgetrede ein, dennoch sei ein Abwärtstrend festzustellen, liegt die Quote doch um 2,3 Prozentpunkte niedriger als im laufenden Jahr.

Gemäß der vom Nationalrats im Jahr 2011 vom Parlament beschlossenen Schuldenbremse dürfte das strukturelle Defizit höchstens 0,35% des BIP betragen. Dieses Ziel wird mit dem vorgelegten Budget um rund 2 Mrd. € verfehlt. Schelling drängt immer wieder darauf, das strukturelle Defizit in Richtung der "schwarzen Null" zu senken.

Am ersten Plenartag stehen das Budgetbegleitgesetz, die Kapitel Oberste Organe, Bundeskanzleramt, Kunst und Kultur sowie Justiz, Äußeres und Inneres auf dem Programm.

Schlankes Budgetbegleitgesetz für 2017

Gegenüber dem Budgetbegleitgesetz im vorigen Jahr, mit dem insgesamt 17 Gesetze novelliert und ein neues Gesetz geschaffen wurde, fallen die diesjährigen begleitenden Gesetzesänderungen zum Bundesfinanzgesetz eher schlank aus. Das hat nicht zuletzt damit zu tun, dass mehrere Regierungsvorhaben wie die Senkung der Bankenabgabe und die Einrichtung einer Innovationsstiftung für Bildung in eigenständige Gesetzentwürfe gegossen werden. Sie sind derzeit noch in Begutachtung. Folgt das Plenum der Empfehlung des Budgetausschusses zum Budgetbegleitgesetz, gibt es mehr Geld für die Bundesmuseen - nämlich 2 Mio. €. Das ehemalige Winterpalais von Prinz Eugen wird mit Anfang 2017 zurück in das Finanzministerium wandern. Zudem wird die Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft (SIVBEG) endgültig aufgelöst. Eine Klarstellung wird außerdem im Familienlastenausgleichsgesetz vorgenommen. Das Gesetzespaket fand bei der Opposition keine Zustimmung.

Budgetäre Vorsorgen für den Bahnausbau in der Höhe von mehr als 42 Mrd. € bis zum Jahr 2022 hat diese Woche der Budgetausschuss ebenfalls auf den Weg ins Plenum gebracht.

Präsidentschaftskanzlei

An Ausgaben sind im Jahr 2017 für die Präsidentschaftskanzlei 8,33 Mio. € (2016: 8,16 Mio. €) veranschlagt, das sind 2% mehr Mittel als heuer. Neben den Personalkosten schlagen für die Präsidentschaftskanzlei Maßnahmen für die Instandhaltung der Büroinfrastruktur sowie der Inventar- und Bausubstanz zu Buche. Darüber hinaus zählen Aufwendungen für die Vertretung der Republik nach außen durch den Bundespräsidenten zu wichtigen Aufgaben, die sich in den Kosten niederschlagen.

Parlamentsbudget

Im Bereich der Bundesgesetzgebung werden gemäß Bundesvoranschlag im nächsten Jahr 214,73 Mio. € zur Verfügung stehen. Davon werden 3,4 Mio. € aus Rücklagen entnommen. Das deutliche Plus gegenüber 2016 von 9,5% ist vor allem durch den Start der Generalsanierung des Parlaments und die damit verbundene notwendige Absiedelung des Parlamentsbetriebs in die Hofburg bzw. in das Ausweichquartier am Heldenplatz bedingt. Insgesamt sind dafür 45,78 Mio. € für 2017 veranschlagt.

Höchstgerichte

Die budgetäre Situation der beiden Höchstgerichte hat sich kurzfristig etwas entspannt, wie die beiden Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bzw. Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), Gerhart Holzinger und Rudolf Thienel, im Budgetausschuss mitteilten. Bis 2019 sieht Holzinger keine gravierenden finanziellen Probleme für den VfGH, der VwGH wird laut Thienel aber ab 2018 eine Personalaufstockung benötigen.

Konkret steigen die Ausgaben für den VfGH im kommenden Jahr auf 15,66 Mio.€ (2016: 14,86 Mio. €), das ist ein Plus von 5,4%. Auch beim VwGH gibt es eine Erhöhung. Hier belaufen sich die veranschlagten Auszahlungen auf 19,87 Mio. € (2016: 19,38 Mio. €), das sind plus 2,6% gegenüber dem Vorjahr.

Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft ist trotz Budgetsteigerung 2017 mit einer Kostendämpfung bis 2020 konfrontiert. Der Bundesvoranschlag 2017 sieht für das Kontrollorgan Ausgaben in der Höhe von 10,76 Mio. € vor, etwas mehr als heuer (10,56 Mio. €). Der Großteil davon - 56% - wird für Personalaufwendungen veranschlagt, sowohl zur nachprüfenden Verwaltungskontrolle als auch zur präventiven Menschenrechtskontrolle bzw. für Pensionszahlungen. Da die Ombudsstelle laut Volksanwalt Peter Fichtenbauer mit dem vorhandenen Personal und Geldmitteln an die Grenzen des Machbaren stößt, erneuerte er seinen Appell im Budgetausschuss, der Volksanwaltschaft drei zusätzliche Planstellen und die Rücklagenentnahme auch ab 2019 zuzugestehen. Bei der präventiven Kontrolle per se will die Volksanwaltschaft nicht einsparen.

Rechnungshof

Mit der neuen Präsidentin Margit Kraker wurden die Wirkungsziele des Rechnungshofs neu definiert: Beratung des Nationalrats, Schaffung von Transparenz über die Mittelverwendung und Gleichstellung sowie die wirksame Finanzkontrolle stehen künftig im Fokus der Institution. Mit 32,9 Mio. € sind die Auszahlungen des Rechnungshofs für 2017 gegenüber dem Vorjahr gleichbleibend.

Auch im kommenden Jahr sichert der Rechnungshof die finanziellen Ressourcen für die Erfüllung seiner Aufgaben aber durch Rücklagenentnahmen. Da die Rechnungshofrücklagen ab 2017 aufgebraucht sein werden, warnt Präsidentin Kraker vor einer Einschränkung der Kontrolltätigkeit.

Bundeskanzleramt

Für das Bundeskanzleramt sind im Bundesvoranschlag 2017 insgesamt 457,2 Mio. € (plus 13,8%) budgetiert. Die Steigerungen sind vor allem auf die Mittel aus der Breitbandmilliarde für das Förderungsprogramm AT:net, das Bundesverwaltungsgericht sowie die höheren Personalausgaben zurückzuführen. 15 Mio. € gehen in das Programm AT:net im Rahmen der Initiative "Digitale Innovation fördern". Damit soll die Markteinführung und Etablierung digitaler Anwendungen und Produkte vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen vorangetrieben werden. Für das Bundesverwaltungsgericht sind im Voranschlag Mittel in der Höhe von 67,8 Mio. € ausgewiesen. Die Erhöhung um ca. 32% wird mit der hohen Anzahl an Asyl- und Fremdenrechtsverfahren begründet. Die Volksgruppenförderung beläuft sich 2017 auf 3,9 Mio. €. 9 Mio. € soll es im kommenden Jahr an Presse- und Publizistikförderung geben. Diese soll Bundesminister Thomas Drozda zufolge aber schon bald grundlegend reformiert werden.

Kunst und Kultur

Mehr Geld wird es zudem für Kunst und Kultur geben. Das Budget wird um rund 13 Mio. € angehoben und steigt damit von 441,24 Mio. € im Jahr 2016 auf 454,31 Mio. € bzw. um 3% im kommenden Jahr. Damit soll u.a. zeitgenössische Kunst nachhaltig in der Gesellschaft verankert und stabile Rahmenbedingungen für heimische Kunstschaffende sichergestellt werden. Entsprechende Fördermaßnahmen sollen laut Minister Drozda insbesondere Gendergerechtigkeit im Fokus haben. Neben der Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen erklärt sich die Budgetaufstockung u.a. aus den zusätzlichen Mitteln für das Haus der Geschichte in der Höhe von 5 Mio. €. Die Budgetierung der Bundestheater sollte zudem bis zur Saison 2018/19 gesichert sein.

Justiz

Laut Budgetentwurf werden die Ausgaben für Justiz um 10% gegenüber dem Vorjahr steigen. Dabei handelt es sich laut Justizminister Wolfgang Brandstetter jedoch nur um eine teilweise Bereinigung der Unterbudgetierung des Voranschlags 2016. Im Einzelnen sieht der Bundesvoranschlag Auszahlungen in der Höhe von 1,435 Mrd. € vor. Die Einzahlungen sollen 1,21 Mrd. € betragen und sind damit um 18,5% höher als im letzten Jahr veranschlagt. Als größter Posten bei den Ausgaben schlägt sich im Ergebnisvoranschlag die Rechtsprechung (850,6 Mio. €) zu Buche, in den Strafvollzug fließen 488,8 Mio. €, für Steuerung und Services sind 95,50 Mio. € budgetiert.

Äußeres

Integration und Entwicklungszusammenarbeit sind die Schwerpunkte der Außenpolitik im kommenden Jahr. Die Entwicklungszusammenarbeit erhält 17,1 Mio. €. Der Bereich Integration wird 2017 gegenüber 2016 um 54,9 Mio. € mehr erhalten. Hiervon entfallen 40 Mio. € auf vermehrte, im Wege des Integrationsfonds abgewickelte Deutsch- und Wertekurse für Flüchtlinge sowie 14,9 Mio. € auf zusätzliche Integrationsprojekte, die von der EU mitfinanziert werden und schwerpunktmäßig Traumabewältigung, Deradikalisierung oder etwa Lernbetreuung zum Inhalt haben.

Für das Außenministerium veranschlagt der Budgetentwurf im Finanzierungshaushalt Auszahlungen in der Höhe von 551,9 Mio. €. Dies bedeutet eine Erhöhung gegenüber den im Jahr 2016 budgetierten Mitteln um 123,9 Mio. €.

Inneres

Für den Sicherheitsbereich werden 2017 mehr Budgetmittel zur Verfügung stehen als jemals zuvor. Insgesamt sind für das Innenministerium im kommenden Jahr 3,47 Mrd. € vorgesehen. Das sind um rund 440,5 Mio. € mehr als für 2016 veranschlagt wurden, wobei insbesondere höhere Personalkosten aufgrund der personellen Aufstockung der Polizei und des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Mehraufwendungen für die Grundversorgung von Flüchtlingen und eine verbesserte Ausrüstung für die PolizeibeamtInnen zu Buche schlagen. Auch die Ausgaben für Informationstechnologie und für den Zivildienst steigen. Die Zahlen sind allerdings insofern zu relativieren, als das Innenressort schon das heurige Budget aufgrund der verschärften Sicherheitslage und des Flüchtlingszustroms um bis zu 629,5 Mio. € überschreiten darf.

Im Detail bleibt der Bereich Sicherheit mit 2,26 Mrd. € der größte Ausgabenposten im Ressortbudget. Darin inkludiert sind rund 200 Mio. €, die unter anderem unter dem Titel Sicherheitsoffensive für eine bessere Ausrüstung und vermehrte Leistungen der Polizei bereitgestellt werden. Für die Betreuung von Flüchtlingen sind im kommenden Jahr 667,58 Mio. € veranschlagt, 15 Mio. € erhält das Innenministerium für besondere Integrationsleistungen aus dem so genannten Integrationstopf. Die Ausgaben für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) werden sich mit 96,36 Mio. € gegenüber dem Jahr 2015 beinahe verdoppeln. Der Bereich Zivildienst wurde 2017 mit 64,17 Mio. € dotiert.

Dass die Innere Sicherheit ein Budget-Schwerpunkt ist, zeigt sich auch an der Entwicklung der Planstellen des Ressorts: Diese werden im Jahr 2017 auf 34.982 steigen, das sind um 2.991 mehr als 2014. Gegenüber 2016 beträgt der Zuwachs 872 Stellen, davon 646 für den Exekutivdienst.

Die Einnahmen werden sich laut Budgetentwurf im kommenden Jahr auf 147,6 Mio. € belaufen, wobei das Innenministerium von Mehreinnahmen aus Geldstrafen sowie von Mindereinnahmen bei den Refundierungen der Länder aufgrund der Grundversorgungsvereinbarung ausgeht. (Schluss) keg/jan