Parlamentskorrespondenz Nr. 1386 vom 07.12.2016

Auch BeamtInnen bekommen "Pensionshunderter"

Sozialausschuss ebnet Weg für Einmalzahlung an PensionistInnen, höhere Mindestpension nach 30 Arbeitsjahren und SV-Rabatt für Bauern

Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute den Weg für eine Reihe von Änderungen im Pensionsbereich geebnet. Unter anderem stimmten die Abgeordneten mehrheitlich einer Mindestpension von 1.000 € nach 30 Arbeitsjahren und einer Einmalzahlung an alle PensionistInnen in der Höhe von 100 € netto zu. Dieser so genannte "Pensionshunderter" wird auch allen BeamtInnen gewährt. Zudem ist eine Verbesserung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, eine Halbierung der Pensionsversicherungsbeiträge bei Aufschub des Pensionsantritts sowie eine Reform der Pensionssicherungskommission in Aussicht genommen.

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach haben die Abgeordneten darüber hinaus eine finanzielle Hilfe für LandwirtInnen gebilligt: Sie erhalten einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge für das vierte Quartal 2016 gutgeschrieben, wobei sich die Koalitionsparteien nunmehr auf eine generelle Beitragsgutschrift von 53% verständigt haben, unabhängig von der Betriebsgröße.

Während Sozialminister Alois Stöger von einer wichtigen Weiterentwicklung des staatlichen Pensionssystems sprach, übten die VertreterInnen der Opposition teils heftige Kritik am Gesetzespaket. Bemängelt wurde vor allem die Tatsache, dass die Einmalzahlung auch BezieherInnen von sehr hohen Pensionen zugutekommt. NEOS-Mandatar Gerald Loacker sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer Politik à la Jörg Haider und forderte eine nachhaltige Reform des Pensionssystems im Sinne der jungen Generation. Die Grünen hätten sich eine fixe Anhebung der Pensionen um monatlich 25 € gewünscht. 

Basis für die Beschlüsse bildeten das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 (1330 d.B.) und ergänzende Regierungsvorlagen zum "Pensionshunderter" (1349 d.B.) und zur Beitragsgutschrift für LandwirtInnen (1354 d.B.), wobei SPÖ und ÖVP dazu mehrere Abänderungsanträge und zwei ergänzende Gesetzesinitiativen vorlegten. Neben der Ausweitung des "Pensionshunderters" auf BeamtInnen wird damit sichergestellt, dass auch BezieherInnen von Opferrenten eine Einmalzahlung von 100 € erhalten, wenn sie ansonsten kein weiteres Einkommen haben. Überdies wird die wegen des verpflichtenden Betriebs des Hanusch-Krankenhauses geltende Sonderreglung für die Wiener Gebietskrankenkasse hinsichtlich ihrer Finanzierungsbeiträge zum Krankenanstalten-Ausgleichsfonds unbefristet verlängert. Generelles Ziel des Pensionspakets ist es, Anreize zum längeren Verbleib im Erwerbsleben zu schaffen, Frauen pensionsrechtlich besser abzusichern und Altersarmut zu vermeiden.

Einmalzahlung von 100 € für PensionistInnen

Die Einmalzahlung von 100 € für PensionistInnen ist als Ergänzung zur Pensionserhöhung von 0,8% im kommenden Jahr gedacht und soll – mit Ausnahme von Opferrenten-BezieherInnen – noch heuer ausbezahlt werden. Voraussetzung für den Erhalt ist ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland. Der Betrag ist "brutto für netto" gedacht, weder sind davon Krankenversicherungsbeiträge noch Einkommensteuer zu zahlen. Außerdem wurde mit einem Abänderungsantrag sichergestellt, dass der Betrag nicht gepfändet werden kann. Die Kosten für die Einmalzahlung wurden vom Sozialministerium für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung mit 179,1 Mio. berechnet, dazu kommen noch Zusatzkosten für die nunmehrige Einbeziehung der BeamtInnen sowie 30.000 € für die rund 300 betroffenen BezieherInnen von Opferrenten.

Höhere Ausgleichszulage bei mindestens 30 Arbeitsjahren

PensionistInnen, die mindestens 30 Jahre erwerbstätig waren und dafür Versicherungsbeiträge geleistet haben, werden ab 2017 eine höhere Ausgleichszulage erhalten, um auf eine monatliche Pension von 1.000 € zu kommen. Dieser Betrag soll analog zur Pensionserhöhung jährlich valorisiert werden. Außerdem werden mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten vorgenommen und die Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings erweitert. All diese Maßnahmen sollen den Erläuterungen zufolge vor allem Frauen zugutekommen.

Ein Zuckerl gibt es darüber hinaus für Personen, die nach Erreichen des Regelpensionsalters von 65 (Männer) bzw. 60 (Frauen) weiterarbeiten. Sie müssen künftig bis zu drei Jahre lang nur noch die Hälfte der Pensionsversicherungsbeiträge zahlen und erhalten gleichzeitig – zusätzlich zum bereits bestehenden Aufschubbonus von 4,2% pro Jahr – die vollständige Gutschrift am Pensionskonto. Auch die Hälfte der Dienstgeberbeiträge übernimmt die Pensionsversicherung. Die Regelungen gelten sowohl für ArbeitnehmerInnen als auch für selbständig Erwerbstätige.

Die bisherige Kommission zur langfristigen Pensionssicherung wird durch eine neue "Alterssicherungskommission" ersetzt, wobei das neue Gremium deutlich kleiner ist als das alte und auch die Entwicklung der Beamtenpensionen im Auge haben soll. Laufen die Kosten für die Pensionen aus dem Ruder, müssen nachhaltige Reformen vorgeschlagen werden.

Echte Verbesserungen für die PensionistInnen oder rot-schwarze Klientelpolitk?

Die Grünen stimmten den Gesetzentwürfen in weiten Bereichen zu. Judith Schwentner (G) bezeichnete diese dennoch als Flickwerk, das zwar einige Verbesserungen – wie z.B. die bessere Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten - enthalte, teilweise aber in die völlig falsche Richtung gehe. So hätte man ihrer Ansicht nach statt einer Einmalzahlung eine nachhaltigere und gerechtere Lösung anstreben müssen. In einem Abänderungsantrag schlug Schwentner vor, Pensionen bis 499 € um 5% und darüber liegende Pensionen um den fixen monatlichen Betrag von 25 € anzuheben. Dieses Modell hätte auf den ersten Blick zwar mehr gekostet, aber im Gegenzug zu mehr Steuer- und Beitragseinnahmen sowie zu zusätzlichen Jobs geführt. Im Zusammenhang mit der Pensionssicherungskommission brachte sie einen Entschließungsantrag ein, der auf eine neue Fassung der Anlagen 12 und 13 des ASVG abzielt. Im Konkreten lautet die Forderung, dass die darin enthaltenen "völlig veralteten und aussagelosen Daten" aus 2004 endlich aktualisiert werden sollen. – Beide Anträge fanden keine Mehrheit.

Es sei völlig unverständlich, warum Personen mit hohen Pensionen auch in den Genuss des "Pensionshunderters" kommen sollen, merkte ihr Fraktionskollege Karl Öllinger kritisch an. Außerdem ist seiner Ansicht nach nicht sichergestellt, dass im Fall vom Doppelpensionen (z.B. Bezieher von Beamten- und Politikerpensionen) dieser Betrag nur einmal ausbezahlt wird. Generell befürchtete der Mandatar der Grünen, dass die neue Ausgleichszulage als teilweise ungerecht empfunden wird. Wie könne man es etwa rechtfertigen, dass Menschen, die z.B. 29 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, weniger als 1.000 € Pension erhalten?

Waltraud Dietrich vom Team Stronach befürwortete zwar die Anhebung der Ausgleichszulage auf 1.000 € bei 30 Erwerbsjahren, lehnte jedoch den Pensionshunderter ab, weil dies einer Förderung mit der Gießkanne entspreche. Es sei völlig inakzeptabel, dass kein sozialer Deckel vorgesehen wurde.

FPÖ-Vertreter Werner Neubauer schloss sich der allgemeinen Kritik an und bemängelte vor allem, dass die Opposition nun auch aus der Pensionssicherungskommission ausgeschlossen wurde. Dass die PensionistInnen nun einmalig 100 € erhalten, sei wohl eher der Angst vor baldigen Neuwahlen geschuldet.

Mit scharfen Worten griff NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker die Vorgangsweise von SPÖ und ÖVP bei der Pensionssicherungskommission an, die für eine "rot-schwarze Aufteilungspolitik aus den 50er Jahren" stehe. Wenig Zustimmung fanden bei ihm auch die Änderungen bei der Ausgleichszulage, da sie dazu führten, dass Teilzeitarbeit belohnt werde. Er wundere sich darüber, dass die Sozialdemokraten einer solchen "Herdprämie" zustimmen. Was den Aufschubbonus betrifft, so werde damit das Versicherungs- und das Äquivalenzprinzip ausgehebelt, argumentierte er. Stattdessen hätte man eine echte Teilpension einführen sollen. Auch bei der Ausweitung des Pensionssplittings sei man nicht weit genug gegangen, da die Regelung keine echte Partnerschaftlichkeit abbilde.

August Wöginger (V) verteidigte die Regierungsvorschläge und hob die zahlreichen Fortschritte, wie z.B. bessere Anrechenbarkeit der Kindererziehungszeiten, Ausweitung des Pensionssplittings, Aufschubbonus etc., hervor. Auch wenn seine Fraktion eine prozentuelle Erhöhung bevorzugt hätte, begrüße man die Einmalzahlung für PensionistInnen im Sinne der Stärkung der Kaufkraft. Die von ihm im Laufe der Sitzung eingebrachte ergänzende Gesetzesinitiative sieht die Einbeziehung aller BeamtInnen in den sogenannten Pensionshunderter vor. Darin wird auch festgehalten, dass die Länder ermächtigt werden, gleichartige Regelungen für ihre BeamtInnen zu treffen. Abgeordnetem Öllinger hielt Wöginger entgegen, dass es sicher zu keinen Doppelauszahlungen kommen wird; dies sei im Gesetz genau geregelt.

SPÖ-Abgeordneter Erwin Spindelberger erinnerte die Freiheitlichen daran, dass es unter der schwarz-blauen Regierung nur Einmalzahlungen bei den Pensionen gegeben hat. Anton Hell (S) gab zu bedenken, dass die überwiegende Mehrheit der älteren Menschen eine Pension zwischen 600 € und 1.200 € erhalte: Für diese Personengruppe sei die Einmalzahlung, die zusätzlich zur prozentuellen Anhebung dazukomme, sehr wichtig.

Sozialminister Alois Stöger widersprach der Grün-Abgeordneten Schwentner, wonach das Gesetzespaket ein Flickwerk sei. Das Pensionssystem sei dynamisch und müsse kontinuierlich angepasst werden. Es sei legitim, einige Punkte kritisch zu sehen, räumte er ein, aber grundsätzlich werde Österreich um sein Pensionsmodell beneidet. Positive wirtschaftliche Effekte erwartete sich der Ressortchef vom "Pensionshunderter", weil damit immerhin über 200 Mio. € bewegt werden. Er gehe auch davon aus, das die Ausgleichszulage "rechtlich hält", da sie die Kriterien einer Sozialhilfemaßnahme erfülle und es diverse gerichtliche Entscheidungen dazu gebe. Völlig außer Streit stehe auch, dass im Fall der "alten Politikerpensionen" keine 100 € ausbezahlt werden.

Einheitlicher Sozialversicherungs-Rabatt für alle LandwirtInnen

Abgeändert wurden im Ausschuss die von der Regierung vorgeschlagenen Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherungs-Gutschrift für LandwirtInnen. Vorgesehen ist nunmehr, sämtlichen vollversicherten BetriebsführerInnen 53% der Sozialversicherungsbeiträge für das 4. Quartal 2016 gutzuschreiben, unabhängig von der Betriebsgröße. Ursprünglich hatte man eine hundertprozentige Gutschrift für jene Betriebe geplant, deren monatliche Beitragsgrundlage unter 2.350 € liegt. Begründet wird die neue Regelung mit der leichteren Vollziehbarkeit.

Anlass für die finanzielle Hilfe ist die schwierige Lage in der Land- und Forstwirtschaft aufgrund erheblicher Einkommensverluste in den vergangenen Jahren sowie der Frostkatastrophe im heurigen Frühjahr. Der Bundeshaushalt wird den Erläuterungen zufolge dadurch nicht belastet, da die Beitragsgutschrift aus Rücklagen der Krankenversicherung der Bauern bezahlt werden soll. Kosten soll die Maßnahme 88 Mio. €.

Scharfe Kritik am Sozialversicherungs-Rabatt kam von den NEOS. Durch den Abänderungsantrag würden nunmehr auch die "Agrarmagnaten" in den Genuss der Beitragsgutschrift kommen, kritisierte Gerald Loacker. Noch dazu würden "die dicken Fische" überproportional von der Gutschrift profitieren. Loacker räumte ein, dass die Landwirtschaft in einer schwierigen Lage sei und es die Berufsgruppe wirklich nicht leicht habe, das rechtfertige es aber nicht, das Sozialversicherungssystem in einer Art und Weise auszuhebeln, wie es für andere Berufsgruppen nicht einmal angedacht werde. Noch dazu gehe man mit "einer sozial undifferenzierten Gießkanne" vor. Das Argument, dass sich die Bauern den Beitragsrabatt selbst zahlen, lässt Loacker nicht gelten, schließlich habe die Bauern-Krankenkasse ihre Rücklagen durch Zuschüsse, also auf Kosten der Steuerzahler, angehäuft.

Seitens der Grünen hielt Birgit Schatz fest, dass ihre Fraktion der ursprünglichen Regelung zugestimmt hätte, obwohl man die Ausgestaltung nur für begrenzt sinnvoll gehalten habe. Die nunmehrige Regelung könne sie aber nicht mittragen. Es gebe definitiv große landwirtschaftliche Betriebe, die genug verdienen, meinte sie.

Kein Verständnis für die harsche Kritik der NEOS äußerten die ÖVP-Abgeordneten Jakob Auer, Hermann Schultes und August Wöginger. Ihrer Meinung nach ist der Beitragsrabatt ein wichtiges Signal der Politik an die Bauern, dass man ihre Probleme verstehe. Schließlich habe es in der Landwirtschaft zuletzt vier Jahre hintereinander Einkommensverluste gegeben, sagte Schultes. Kein unselbstständig Erwerbstätiger würde das akzeptieren.

Nach Meinung der ÖVP ist die nunmehr vereinbarte Regelung außerdem gerechter als die von der Regierung vorgeschlagene. Nehme man zwei landwirtschaftliche Betriebe in einem Dorf her, die beide einen Einheitswert von 15.000 € haben und wo in einem davon die Frau nebenher erwerbstätig ist, hätte der eine Betrieb nach der alten Regelung den Rabatt bekommen, der andere nicht, nannte Wöginger ein Beispiel für Ungerechtigkeiten, die entstanden wären. Im Übrigen seien auch die großen österreichischen Betriebe im europäischen Vergleich Miniaturbetriebe, machte Auer ergänzend geltend. Dass die nunmehrige Regelung im Endeffekt gleich viel kostet wie die ursprüngliche, zeigt ihm zufolge auch, dass 20% der Betriebe in etwa gleich viel in die Sozialversicherung einzahlen wie die andern 80 %. Diese stützten demnach das System.

Für die Zukunft sieht Schultes ohnehin ein Sparprogramm auf die Sozialversicherung der Bauern zukommen, da heute auch mitbeschlossen werde, dass künftig 30 Mio. € weniger in die Bauern-Krankenkasse fließen.

Unterstützung erhielten die Koalitionsparteien von der FPÖ und vom Team Stronach. Sowohl Harald Jannach (F) als auch Waltraud Dietrich (T) halten die neue Regelung für besser als die ursprüngliche, auch wenn es nach Meinung von Jannach durchaus angebracht gewesen wäre, die ganz großen Betriebe nicht zu begünstigen. Für ihn hat es außerdem "einen schalen Beigeschmack", dass es, anders als angekündigt, nicht zu einem hundertprozentigen Beitragsrabatt kommt. Allgemein meinte Jannach, mit der Maßnahme könne man die Probleme in der Landwirtschaft insgesamt nicht lösen.

Abgeordnete Dietrich gab zu bedenken, dass die ursprüngliche Regelung in erster Linie nur Nebenerwerbsbauern geholfen hätte, die ohnehin ein zweites Standbein haben. Von einer nicht vollkommenen, aber zweckmäßigen Regelung sprach Sozialminister Alois Stöger.

Rechtsanspruch auf Umschulungen zur Vermeidung von Invalidität

Um den Grundsatz "Rehabilitation vor Invalidität" effektiver zu gestalten, wird mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz auch ein Rechtsanspruch auf Umschulungen für jene Personen eingeführt, die aufgrund ihres Gesundheitszustands die Voraussetzungen für eine Invaliditätspension erfüllen bzw. denen mit hoher Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit Berufsunfähigkeit droht. Einige sozialversicherungsrechtliche Änderungen gibt es außerdem für vollversicherte Personen, die geringfügig beschäftigt sind bzw. Einkommen aus Dienstleistungsschecks beziehen, sowie für fallweise beschäftigte Aushilfskräfte. Für letztere sollen Dienstgeber ab 2018 – vorerst befristet auf drei Jahre – keine Unfallversicherungsbeiträge mehr zahlen müssen (Näheres siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1275/2016 )

Krankenanstaltenfinanzierung: Sonderregelungen bleiben bestehen

Unbefristet verlängert werden die seit Anfang 2012 geltenden Bestimmungen über die von den einzelnen Sozialversicherungsträgern an den Ausgleichsfonds für die Krankenanstaltenfinanzierung zu leistenden Beiträge. Damals war die Wiener Gebietskrankenkasse wegen des verpflichtenden Betriebs des Hanusch-Krankenhauses, das auch anderen Versicherten offensteht, finanziell entlastet worden. Die Bestimmungen sind derzeit bis Ende 2020 befristet.

Geändert wird schließlich auch das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz: Zur Beseitigung eines Ungleichgewichts bei der Finanzierung der einzelnen Sozialversicherungsträger werden 30 Mio. € von der Bauern-Krankenkasse hin zu den Gebietskrankenkassen verschoben.

Anliegen der Opposition mit Gesetzesbeschlüssen teilweise miterledigt

Mitverhandelt mit dem Pensionspaket der Regierung wurde eine Reihe von Oppositionsanträgen. So wäre es nach Meinung der NEOS angebracht, Personen, die eine Alterspension beziehen und daneben erwerbstätig sind, zur Gänze von der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Pensionsbeiträgen auszunehmen (351/A(E) ). Zudem fordern sie mehr JugendvertreterInnen in der Pensionssicherungskommission (361/A) sowie geänderte Modalitäten für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Pension, um dem verstärkten Trend zu partnerschaftlicher Kindererziehung Rechnung zu tragen (1641/A(E)).

Damit auch AusgleichszulagenbezieherInnen von der Steuerreform profitieren, sprechen sich die Grünen für die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen an Personen mit extrem niedrigen Pensionen aus (1858/A). Außerdem wollen sie im Arbeitsverfassungsgesetz ausdrücklich normieren, dass eine Kündigung von ArbeitnehmerInnen nicht allein deshalb gerechtfertigt ist, weil sie einen Anspruch auf eine Alterspension, eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension haben (1245/A). Einen Solidarbeitrag von Personen, die eine Pension über der ASVG-Höchstgrenze beziehen, mahnt das Team Stronach ein. Demnach soll für jene Pensionsteile, die über die ASVG-Höchstgrenze hinausgehen, keine Pensionserhöhung mehr gebühren (960/A(E)).

Während diese Anträge keine Mehrheit fanden, gelten zwei weitere Initiativen der Grünen mit dem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz als miterledigt. Das betrifft geforderte Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten (1303/A) sowie Adaptierungen bei der Berechnung der Ausgleichszulage (1859/A).  Es sei unsachlich und gesellschaftlich kontraproduktiv, wenn Kostenersätze für Freiwilligenarbeit, etwa die Refundierung von Fahrtkosten, auf die Höhe der Ausgleichszulage angerechnet werden, hatte Judith Schwentner moniert. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs/sue