Parlamentskorrespondenz Nr. 83 vom 01.02.2017

Opposition fordert öffentliche Ausschüsse und mehr Auskünfte von der Regierung

Zwei Erste Lesungen von Anträgen im Nationalrat

Wien (PK) – Zwei Ersten Lesungen in eigener Sache standen am Ende der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Nationalrats . Während es den Grünen und den NEOS um die lückenlose Beantwortung schriftlicher Anfragen durch Regierungsmitglieder geht, schlägt das Team Stronach vor, die Ausschussberatungen im Nationalrat der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Beide Anträge wurden nach einer kurzen Debatte von Drittem Nationalratspräsidenten Norbert Hofer dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen, angesichts der Skepsis der Koalitionsparteien ist eine Umsetzung aber fraglich.

Die NEOS und die Grünen bemängeln in ihrem Antrag (1928/A), dass es in Österreich keine Möglichkeit gibt, Regierungsmitglieder zu zwingen, schriftliche Anfragen von Abgeordneten ordnungsgemäß zu beantworten. Sie schlagen daher die Einführung eines Organstreitverfahrens nach deutschem Vorbild vor. Künftig soll der Verfassungsgerichtshof (VfGH) darüber entscheiden, ob die Verweigerung gewünschter Auskünfte gerechtfertigt ist. Zuvor wollen Nikolaus Scherak (N) und Dieter Brosz (G) den Regierungsmitgliedern allerdings noch eine zweite Chance einräumen: Bei lückenhaften Anfragebeantwortungen sieht der Antrag ein Nachfrageprocedere mit zweiwöchiger Antwortfrist vor.

In der Debatte wertete es NEOS-Abgeordneter Scherak als fragwürdig, dass sich die Bundesregierung bei Anfragebeantwortungen immer wieder auf die Amtsverschwiegenheit beruft. Immer wieder würden aber auch ohne Begründung keine Auskünfte erteilt. Über die Details des vorliegenden Antrags könne man diskutieren, sagte Scherak, nehme man das Interpellationsrecht ernst, brauche man in diesem Bereich aber Minderheitsrechte.

Abgeordneter Brosz wies darauf hin, dass die Qualität von Anfragebeantwortungen höchst unterschiedlich sei. Es gebe auch Minister, die sich bemühen, meinte er. Das zeige sich insbesondere bei gleichlautenden Anfragen an verschiedene Ministerien, deren Beantwortung zum Teil ausführlich, zum Teil lückenhaft ausfalle. Es brauche eine objektive Schiedsinstanz, bekräftigte er.

Ausdrücklich Unterstützung erhielten die NEOS und die Grünen von der FPÖ. Der Vorschlag sei sehr sinnvoll, die Abgeordneten hätten ein Recht darauf, auf schriftliche Anfragen eine ordentliche Antwort zu bekommen, meinte Axel Kassegger. Dies sei derzeit oft nicht der Fall. Auch der fraktionslose Abgeordnete Rupert Doppler kann sich die Einschaltung des Verfassungsgerichtshofs vorstellen.

Kritisch bewerteten hingen SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann und Rouven Ertlschweiger (V) den Antrag. Ob eine schriftliche Anfrage ausreichend beantwortet ist oder nicht, sei eine politische und keine rechtliche Angelegenheit, hielt etwa Ertlschweiger fest. Auch in Deutschland gebe es bei Anfragen in der Regel kein Organstreitverfahren, betonte Wittmann, dieses komme ausschließlich bei Fragen zum Tragen, die durch das Grundgesetz geregelt seien. Angesichts des Umstands, dass es in jeder Legislaturperiode tausende schriftliche Anfragen gibt, sieht er außerdem auch praktische Probleme. Ertlschweiger wies darauf hin, dass die Anfragesteller auch schon jetzt mehrere Möglichkeiten hätten: Sie könnten etwa neue Anfragen einbringen oder eine Debatte im Plenum erzwingen.

Team Stronach, Grüne und NEOS für mehr Öffentlichkeit in Ausschüssen

Die Forderung des Team Stronach, Ausschussberatungen des Nationalrats grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen (1960/A), stieß nur bei den Grünen und den NEOS auf offene Ohren. Der Antragsteller Leopold Steinbichler erwartet sich von einem solchen Schritt mehr Transparenz und eine steigende Qualität der parlamentarischen Arbeit. Ausnahmen soll es nur in wenigen Fällen geben, etwa wenn über vertrauliche Dokumente beraten wird oder Persönlichkeitsrechte in Gefahr sind. In den Fachausschüssen würden ausführliche Diskussionen geführt und wesentliche Sacharbeit geleistet, argumentiert Steinbichler, die Opposition sei durch die häufige Vertagung ihrer Anträge aber benachteiligt.

Auch Dieter Brosz von den Grünen und Nikolaus Scherak von den NEOS sprachen sich für eine Ausweitung der Öffentlichkeit bei Ausschussberatungen aus. Es brauche mehr Öffentlichkeit im österreichischen Parlament und weniger Beratungen hinter verschlossenen Türen, hielt etwa Scherak fest und verwies darauf, dass auch die Ausschüsse im Europäischen Parlament öffentlich seien. In Österreich entscheide hingegen die Mehrheit darüber. Brosz äußerte die Vermutung, dass man mit der Nichtöffentlichkeit von Ausschüssen verschleiern wolle, dass parlamentarische Arbeit in Ausschüssen oftmals nicht so stattfinde, wie zu erwarten wäre.

Seitens der Koalitionsparteien machte Otto Pendl (S) geltend, dass der Antrag einem gemeinsamen Vorschlag der Verfassungssprecher aller Nationalratsfraktionen widerspreche. Auch seiner Meinung nach wäre es zielführender, bei jenen Beratungen in Ausschüssen, die derzeit schon öffentlich sind, die Zugänglichkeit durch einen Live-Stream auszuweiten. Georg Strasser (V) gab zu bedenken, dass viele Diskussionen wie Expertenhearings jetzt schon öffentlich sind. Es brauche aber Situationen, wo die Gespräche "nicht auf der großen Bühne stattfinden." Im Übrigen sei es nicht so, dass das, was nicht öffentlich ist, auch vertraulich sei.

Auch FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger ist der Ansicht, dass es schon jetzt genügend Möglichkeiten gibt, die Öffentlichkeit bei Ausschussberatungen beizuziehen. In diesem Sinn wertete er den Antrag als überschießend. Schließlich brauche man auch Raum für interne Beratungen. Handlungsbedarf sieht Kassegger hingegen bei Enquete-Kommissionen. (Fortsetzung Nationalrat) gs