Parlamentskorrespondenz Nr. 243 vom 09.03.2017

Neu im Gesundheitsausschuss

Oppositionsanträge in Sachen Tierschutz und Lebensmittelsicherheit

Gütesiegelgesetz soll tierschutzgerechte Herkunft von Daunen sicherstellen

Für die Einführung eines Gütesiegels für Daunen sprechen sich die Grünen aus (1957/A(E) ). Aufgrund der oft intransparenten Lieferketten und der lückenhaften Kontrollsysteme können viele Firmen nicht ausschließen, dass für die von ihnen verwendeten Daunen Tiere gequält wurden. Wer es aus ethischen Gründen ablehnt, Leber aus Stopfmast zu verzehren, möchte mit ziemlicher Sicherheit auch keine Daunen von grausam zwangsgestopften oder gerupften Enten und Gänsen in seinem Kopfpolster und seiner Bettdecke haben, heißt es in der Begründung. Ein entsprechendes Gütesiegelgesetz würde nach Ansicht von Christiane Brunner (G) den KonsumentInnen Sicherheit über die Herkunft von Daunen geben und garantieren, dass dieses nur an LieferantInnen vergeben wird, die auf Lebendrupf und Stopfmast verzichten.

Team Stronach: Aufnahme der Wachtelhaltung in die 1. Tierhaltungsverordnung

Ulrike Weigerstorfer vom Team Stronach weist darauf hin, dass in der 1. Tierhaltungsverordnung keine Regelungen für Wachteln enthalten sind, obwohl diese Tiere zu den Hühnervögeln gehören. Sie gibt noch zu bedenken, dass sich sowohl Wachteleier als auch Wachtelfleisch als Spezialität immer größerer Beliebtheit erfreuen und fordert eine entsprechende Ergänzung der Verordnung (2002/A(E)).

Grüne für Verbot von Pelzprodukten aus Pelzfarmen

In Österreich gibt es bereits seit dem Jahr 2005 ein Pelzfarmverbot, erläutert Christiane Brunner (G), der Import und Verkauf von Pelzen aus derartigen Anlagen ist bis dato aber immer noch erlaubt. Sie fordert daher die Regierung auf, sich einerseits für ein EU-weites Verbot in dieser Frage einzusetzen und andererseits auf gesetzlicher Ebene dafür zu sorgen, dass der Verkauf von Pelzen aus sogenannten Pelzfarmen in Österreich nicht mehr zulässig ist (2011/A(E) ).

Grüne für eine bessere Kennzeichnung von Fleisch und tierischen Produkten

Auf Seiten der Grünen treten Wolfgang Pirklhuber und Christiane Brunner auch für eine konsequentere Herkunftsbezeichnung von Fleisch und Tierprodukten ein. Die KonsumentInnen wünschen sich regionale Produkte und eine bessere Kennzeichnung ermöglicht eine bewusste Entscheidung, so die AntragsstellerInnen. Eine differenzierende Kennzeichnung komme auch jenen BäuerInnen zugute, die für gute Haltungsbedingungen der Tiere sorgen. Aus diesem Grund zielt der Antrag (2039/A(E) ) der Grünen auf ein Gütesiegelgesetz ab, das die Herkunft, die Regionalität, den Tierschutz und die Gentechnikfreiheit umfasst. Die österreichische Herkunft darf zudem nur als solche gekennzeichnet werden, wenn tierische Produkte von in Österreich geborenen und aufgewachsenen Tieren stammen, betonen Pirklhuber und Brunner. Die Herkunft soll auch bei allen tierischen Zutaten in Lebensmitteln und in der Gastronomie praxistauglich gekennzeichnet werden. Zudem soll sich Österreich in der EU für eine einheitliche Herkunftskennzeichnung und transparente Produktkennzeichnung einsetzen, bei der das Tierwohl transparent ausgezeichnet wird.

FPÖ fordert Maßnahmenplan in Sachen Lebensmittelverschwendung 

Lebensmittel sind kostbar – trotzdem landen täglich erhebliche Mengen an Brot, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukten und vielem mehr im Müll. Laut einer Studie des Ökologie-Instituts beträgt die jährliche Menge an vermeidbaren und nicht vermeidbaren Lebensmittelabfällen 756.700 Tonnen in Österreich. Darauf basierend setzt sich Abgeordneter Peter Wurm (F) für die Erstellung eines umfassenden Maßnahmenplans ein, der sich u.a. an folgenden Eckpunkten orientieren soll: Erstellung einer nationalen Strategie mit dem Ziel einer Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030; Definition von klaren politischen Zuständigkeiten und Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle; verbindliche Maßnahmenpakete und Reduktionsziele für alle betroffenen AkteurInnen der Wertschöpfungskette; Überprüfung der bestehenden Gesetze und Fördersysteme nach dem Prinzip "Vermeiden vor Reduktion vor Weitergabe und vor Verwertung"; flächendeckende regelmäßige Datenerhebung sowie ein jährlicher Bericht zur Einhaltung der Ziele; Unterstützung der Initiative der EU-Agrarminister bei der Erarbeitung einer erweiterten Liste der Lebensmittel, die kein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) benötigen; Verpflichtung des Handels und der ProduzentInnen zur Erhebung und Veröffentlichung des Ist-Zustands in Bezug auf ihre Lebensmittelabfalldaten und des Potentials zur Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln an soziale Einrichtungen; genaue Datenerfassung in der Landwirtschaft inkl. Nutztierhaltung sowie Aktualisierung des Österreichischen Aktionsplans "Lebensmittel sind kostbar". Ein entsprechender Entwurf sollte von den Bundesministern für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie für Gesundheit ausgearbeitet und bis 1. Juli 2017 dem Parlament zugeleitet werden (1989/A(E) ). (Schluss) sue