Parlamentskorrespondenz Nr. 496 vom 02.05.2017

Neu im Innenausschuss

Regierung legt Novelle zum Polizeikooperationsgesetz vor

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat eine Novellierung des Polizeikooperationsgesetzes vorgeschlagen (1612 d.B.). Damit soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Teilnahme österreichischer Sicherheitsbehörden an internationalen Informationsverbundsystemen – abseits des Schengener Informationssystems – geschaffen werden. Insbesondere geht es um die Zusammenführung von Daten und Analysen zur leichteren Identifizierung so genannter "Gefährder", also von Personen, von denen eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte. Zudem wird die Teilnahme Österreichs am Interpol-Informationsverbundsystem zur Aufklärung von Kinderpornographie dezidiert gesetzlich verankert.

Bereits 2001, nach den Anschlägen vom 11. September in New York, haben sich die zivilen Inlands- und Sicherheitsdienste der EU-Staaten sowie Norwegen und die Schweiz zu einer "Counter-Terrorism-Group" zusammengeschlossen, wird in den Erläuterungen festgehalten. Seit 2015 ist es zu einer Intensivierung des Informationsaustauschs gekommen, dieser soll über eine gemeinsam genutzte Datenbank erfolgen. Angesichts der erhöhten Gefährdungslage durch islamistischen Terrorismus sei eine engere Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Abwehr terroristischer Akte notwendig, betont das Innenministerium. Gemäß den finanziellen Erläuterungen wird das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) für die Beteiligung an der Datenbank acht Planstellen benötigen.

Von der beabsichtigten Teilnahme an einem internationalen Informationsverbundsystem ist dem Gesetzentwurf zufolge der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums zu verständigen. Er kann auch jederzeit Einblick in den nationalen Datenbestand einschließlich der Protokolldaten nehmen. Spezielle Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sind ansonsten nicht vorgesehen, in den Erläuterungen wird auf die jeweils geltenden nationalen Gesetze und internationalen Vereinbarungen verwiesen.

Schließlich wird mit der Gesetzesnovelle auch die Möglichkeit geschaffen, bei einlangenden Personenfahndungsersuchen bzw. Personeninformationen aus dem Ausland automatisierte Abfragen in Fahndungsevidenzen, im Zentralen Melderegister und im Zentralen Fremdenregister durchzuführen. Durch den Entfall eines manuellen Arbeitsschritts sollen Personalressourcen frei gemacht werden. Laut Erläuterungen gibt es schon jetzt mehr als hundert Personenfahndungsersuchen aus dem Ausland pro Tag, mit steigender Tendenz. (Schluss) gs