Parlamentskorrespondenz Nr. 903 vom 18.07.2017

Neu im Verfassungsausschuss

Oppositionsanträge zum Rechnungshof und zur Stärkung der Zivilgesellschaft

Grüne wollen Zivilgesellschaft verfassungsrechtlich verankern

Wien (PK) – Die Grünen wollen die Bedeutung der Zivilgesellschaft durch ein eigenes Bundesverfassungsgesetz unterstreichen (2274/A). "Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) erkennt die Rolle einer vielfältigen Zivilgesellschaft als wesentlichen Bestandteil der Demokratie an", sie "achtet und fördert die Zivilgesellschaft durch die Sicherstellung von Rahmenbedingungen für wirksames und politisch sowie finanziell unabhängiges gesellschaftspolitisches Engagement" soll es unter anderem in dem aus vier Paragraphen bestehenden "Bundesverfassungsgesetz über die Bedeutung und Stärkung der Zivilgesellschaft" heißen.

Begründet wird die Initiative von Klubobmann Albert Steinhauser und seinen FraktionskollegInnen damit, dass der Zivilgesellschaft eine bedeutende meinungsbildende und demokratiesichernde Rolle zukomme. Zudem weisen sie darauf hin, dass auch die Sozialpartner verfassungsrechtlich verankert sind. Als Kernthemen des zivilgesellschaftlichen Engagements sehen die Grünen Umweltschutz, Tierschutz, Soziales, Entwicklungszusammenarbeit, Menschenrechte, Demokratiepolitik, Asylpolitik, Gleichberechtigung, Bildung, Zivilschutz, Brauchtum und Traditionspflege, nicht jedoch die Ausübung von Religion.

Grüne, NEOS und Team Stronach für Stärkung des Rechnungshofs

Gemeinsam mit den NEOS und dem Team Stronach haben die Grünen eine Änderung der Bundesverfassung und des Rechnungshofgesetzes beantragt. Zum einen geht es den Abgeordneten Gabriela Moser (G), Claudia Gamon (N) und Martina Schenk (T) darum, die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs gegenüber den Kammern an seine allgemeinen Prüfkompetenzen anzugleichen (2276/A). Sie erwarten sich davon eine Straffung der Prüfprozeduren.

Zum anderen treten die drei Oppositionsfraktionen für eine Verkürzung der Stellungnahmefrist bei Rechnungshofprüfungen auf sechs Wochen ein (2277/A). Derzeit hat eine vom Rechnungshof geprüfte Stelle drei Monate Zeit, um zum Prüfergebnis Stellung zu nehmen. Das sei viel zu lang, sind sich Grüne, NEOS und Team Stronach einig. Dadurch werde nicht nur die Fertigstellung von Rechnungshofberichten unnötig verzögert, sondern auch die Umsetzung von Empfehlungen. Überdies wird in den Erläuterungen zum Antrag darauf hingewiesen, dass auch für den Bereich der Landesrechnungshöfe kürzere Fristen gelten. (Schluss) gs