Parlamentskorrespondenz Nr. 988 vom 22.09.2017

Neu im Sozialausschuss

Höhere Pensionsanpassung auch für Opferrenten, Effizienzstudie zu den Sozialversicherungen, Freiwilliges Sozialjahr

SPÖ und ÖVP beantragen höhere Pensionsanpassung auch für Opferrenten

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat bereits Ende August einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine überproportionale Erhöhung niedriger Pensionen im kommenden Jahr zum Inhalt hat (siehe 1767 d.B.). Nunmehr schlagen die Koalitionsparteien vor, auch Renten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Verbrechensopfergesetz und dem Heimopferrentengesetz 2018 um 2,2% - und damit über der Inflationsrate von 1,6% - anzuheben (2307/A). Sowohl der Antrag als auch die Regierungsvorlage werden – aufgrund entsprechender Fristsetzungen – in jedem Fall auf der Tagesordnung der Nationalratssitzung am 12. Oktober stehen. Die Mehrkosten für die zusätzliche Erhöhung der Opferrenten werden mit 130.000 € jährlich angegeben.

Sozialversicherungen: FPÖ will über Effizienzstudie diskutieren

Die FPÖ fordert Sozialminister Alois Stöger auf, dem Nationalrat die Studie zur Effizienz der Sozialversicherungen vorzulegen und den Abgeordneten über die Auftragsvergabe und Auftragsabnahme durch das Sozialministerium Rede und Antwort zu stehen (2301/A(E)). Abgeordnete Dagmar Belakowitsch hat erhebliche Zweifel daran, dass die Studie dem Anspruch gerecht wird, Effizienzpotenziale in den Sozialversicherungen zu heben und das Sozialversicherungs-System einer kritischen Reflektion zu unterziehen. Vielmehr habe diese offenbar nur den Zweck gehabt, der Nicht-Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und damit "der Sicherung der Pfründe der rot-schwarzen Sozialversicherungsfunktionäre" einen pseudowissenschaftlichen Anstrich zu geben, glaubt sie. Belakowitsch vermutet außerdem wiederholte Beeinflussungen des Studienautors durch das Ministerbüro.

Freiwilliges Jahr: SPÖ fordert Reihe von Verbesserungen

Die SPÖ hat einen Antrag auf Novellierung des Freiwilligengesetzes eingebracht (2308/A). Unter anderem geht es ihr darum, TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialjahr einen Einsatz in Krankenanstalten zu ermöglichen sowie den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland stärker zu fördern. Außerdem sollen für Personen, die ein Freiwilliges Jahr absolvieren, hinsichtlich der Gewährung der Familienbeihilfe vor Beginn und nach Ende des Freiwilligendienstes die gleichen Regelungen gelten wie für Zivil- und Präsenzdiener. Die bis 31. Dezember 2017 befristete Einsatzmöglichkeit bei Rettungsdiensten soll auf Dauer verlängert werden.

Im Konkreten sieht der Antrag eine Aufstockung der Fördermittel für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland von 720.000 € auf 1,2 Mio. € vor, wobei das Geld insbesondere für Aufwendungen für TeilnehmerInnen wie Reisekosten, Versicherungen oder Impfungen gedacht ist. Zusätzlich soll der Sozialminister die Möglichkeit erhalten, Gedenkdienst-Trägern jährlich bis zu 100.000 € für Informations- und Aufklärungsarbeit zur Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus zu gewähren. Auslandsdienstleistende tragen das Bild eines modernen, verantwortungsbewussten und courgierten Österreich in die Welt, es brauche qualifizierte Träger mit hohem Ausbildungs- und Betreuungsniveau, heißt es dazu in der Begründung.

Der Einsatz in Krankenanstalten im Rahmen des Freiwilligen Sozialjahrs soll sich auf Hilfstätigkeiten beschränken. Keinesfalls sollen Leistungen erbracht werden, die den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen vorbehalten sind. Laut Antrag vorgesehen ist schließlich auch eine Erweiterung des Österreichischen Freiwilligenrates. (Schluss) gs