Neu im Umweltausschuss
Biodiversität: Regierungsvorlage zur Ratifizierung des Nagoya-Protokolls
Wien (PK) – Zur Umsetzung der UN-Biodiversitätskonvention ("Übereinkommen über die biologische Vielfalt") schlägt die Regierung dem Nationalrat vor, das Protokoll von Nagoya zur Ratifizierung freizugeben (144 d.B.). Dieser 2010 beschlossene Staatsvertrag soll vor allem biodiversitätsreichen Entwicklungsländern helfen, einer unkontrollierten Ausbeutung von genetischen Ressourcen, die etwa in der Landwirtschaft für Züchtungen herangezogen werden, entgegenzuwirken. Gleichzeitig sind darin Bedingungen für den Zugang zu nutzbarem Erbmaterial festgelegt, wodurch man die gerechte Aufteilung der daraus resultierenden Vorteile sicherstellen will. Gerade im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung zielt das Protokoll sowohl auf die Sicherung der biologischen Vielfalt als auch auf die nachhaltige Nutzung der Biodiversität ab.
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt hat Österreich bereits 1994 ratifiziert, in Kraft trat es 2014. Für die Umsetzung dieser Konvention erließ die EU im gleichen Jahr eine Verordnung, die auf dem in der japanischen Hafenstadt Nagoya verabschiedeten Protokoll beruht. Aus österreichischer Sicht trägt diese Maßnahme zum umweltrelevanten Wirkungsziel bei, die biologische Vielfalt zu erhalten bzw. zu verbessern, wie die Regierung mit Verweis auf den Bundesvoranschlag 2018 erklärt. (Schluss) rei