RTR setzt große Erwartungen in neuen Mobilfunkstandard 5G
Kommunikationsbericht 2017 informiert über Marktentwicklungen, regulatorische Arbeit und Förderungen
Wien (PK) – Die nächste Generation des Mobilfunks, 5G, wird nicht nur weiter steigende Datenübertragungen bringen und deutlich mehr gleichzeitige Nutzungen ermöglichen, sondern nichts weniger als die Lebensader der modernen digitalen Gesellschaft sein. Davon sind die für die Bereiche Medien und Telekom zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden überzeugt. Egal ob autonomes Fahren, öffentlicher Verkehr und Gesundheitswesen, ob Bildung, öffentliche Sicherheit und Energieversorgung, ob Industrie und Handel, Medien und Unterhaltung – es scheine kaum einen Sektor zu geben, der künftig auf hochqualitative mobile Dienste auf Basis von 5G verzichten wolle, wird im von Medienminister Gernot Blümel vor Kurzem dem Parlament vorgelegten Kommunikationsbericht 2017 (III-178 d.B. ) festgehalten. Die KommAustria, die RTR GmbH, die Telekom-Control-Kommission und die Post-Control-Kommission informieren darin unter anderem über aktuelle Entwicklungen auf den Kommunikationsmärkten, ihre regulatorische Tätigkeit und die Vergabe diverser Förderungen im Medienbereich.
5G sei bahnbrechend, sind die Behörden überzeugt. Sie würdigen in diesem Sinn das Bemühen der Regierung, mit der präsentierten "5G-Strategie" Österreich einen Spitzenplatz im globalen 5G-Wettrennen zu sichern und als Innovationsstandort zu präsentieren. Geprägt war das Jahr 2017 außerdem von der weitgehenden Abschaffung der Roaminggebühren in der EU, die das Ausmaß des entsprechenden Datentransfers im 3. Quartal 2017 in die Höhe schnellen ließ. Die Zahl der Beschwerden bei der Schlichtungsstelle der RTR ging, was Telekomdienste und Medien betraf, weiter zurück, mehr Schlichtungsfälle gab es hingegen im Postbereich.
Rapides Wachstum bei SIM-Karten für Machine-to-Machine-Kommunikation
Insgesamt wurden im Mobilfunkbereich 2017 deutlich mehr als 20 Milliarden Gesprächsminuten verzeichnet, wobei der leichte Rückgang in den beiden vergangenen Jahren wieder umgekehrt wurde. Bei den SMS setzte sich der Abwärtstrend hingegen fort. Immer häufiger werden alternativ zu SMS und Telefongesprächen so genannte Over-the-Top-Dienste (OTT) wie WhatsApp genutzt. Weiter rückläufig ist auch der Anteil der Festnetzminuten bei Telefongesprächen, er sank von 12,4% 2016 auf 11% 2017.
Ein rapides Wachstum ist laut Bericht bei SIM-Karten zu verzeichnen, die für die Kommunikation zwischen Maschinen bzw. Geräten eingesetzt werden. Im 4. Quartal 2017 gab es bereits mehr als 1,8 Millionen derartiger M2M SIM-Karten, das sind mehr als 12% aller SIM-Karten in Österreich. Innerhalb der vergangenen eineinhalb Jahre hat sich die Zahl verzehnfacht. Eingesetzt werden diese Karten etwa für Sicherheitskameras, die Benachrichtigungen bei ungewöhnlichen Bewegungen schicken, für die Meldung stecken gebliebener Aufzüge, für moderne Fahrzeugtechnik, für industrielle Steuerung und für die Bewegungsüberwachung von Baumaschinen.
Weiter gestiegen ist auch die Zahl der mobilen Breitbandanschlüsse und das mobile Datenvolumen insgesamt. Allein im 4. Quartal 2017 wurden rund 318.000 Terabyte übertragen. Das Mobilfunknetz ist in diesem Sinn immer stärker ausgelastet, wie Netztests der RTR zeigen. So ging der Median der Download-Geschwindigkeit bei Messungen im 4G-Netz von über 40 Mbit/s auf unter 30 Mbit/s zurück. Auch die Upload-Geschwindigkeit sank. Erstmals wurde für das 4. Quartal auch das per Festnetz übertragene Datenvolumen erhoben: es liegt mit 664.000 Terabyte noch deutlich über jenem in Mobilfunknetzen.
Daten-Roaming ist im 3. Quartal 2017 in die Höhe geschnellt
Als großen Erfolg aus Endkundensicht wertet die RTR die weitgehende Abschaffung der Roaminggebühren auf EU-Ebene Mitte Juni 2017. Das neue "Roam Like At Home" (RLAH) löste einen Anstieg des verbrauchten Roaming-Datenvolumens im 3. Quartal 2017 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016 um 388% auf beinahe zwei Milliarden Gigabyte aus. Ähnliche Steigerungen werden in den nächsten Jahren erwartet.
Allerdings gibt es laut RTR auch eine Schattenseite von RLAH in Form von Wettbewerbsverzerrungen. So sieht sie insbesondere Mobilfunkbetreiber, die über kein eigenes Mobilfunknetz verfügen, gegenüber der Konkurrenz benachteiligt, weil diese für den Zukauf von Leistungen bei den Netzbetreibern vielfach mehr zahlen müssen, als sie auf Endkundenebene lukrieren können, ohne im Gegenzug selbst entsprechende Einnahmen zu haben. Der Europäische Zeitplan, die Vorleistungsentgelte bis 2022 schrittweise abzusenken, sollte daher deutlich verkürzt werden, empfiehlt der Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post der RTR.
Bemerkbar ist laut Bericht ein Trend zur Konvergenz von Fest- und Mobilnetz. Die Telekomanbieter forcieren verstärkt ein "One-Stop-Shop"-Konzept, bei dem die KundInnen alle Telekommunikationsprodukte aus einer Hand erhalten. Zudem stellt die zunehmende Überschneidung von Telekom- und Medienbereich die Regulierungsbehörden vor neue Herausforderungen.
Was den neuen Mobilfunkstandard 5G betrifft, gibt die RTR zu bedenken, dass es nicht nur im industriellen Interesse liegt, diesen möglichst rasch zu implementieren. Auch der Trend zu personalisiertem Entertainment und das wachsende Internet der Dinge würden enorme Bandbreiten erfordern, für die die derzeitigen technischen Gegebenheiten bald nicht mehr ausreichen. Zudem sei 5G ein weiterer Schritt dazu, auch in Zukunft Netzneutralität zu gewährleisten.
Frequenzen im Bereich 3,4 bis 3,8 GHz sollen noch heuer vergeben werden
Noch heuer vergeben werden sollen Frequenzen im Bereich 3,4 bis 3,8 GHz, wobei der Frequenzbereich 3,4 bis 3,6 GHz erst nach Auslaufen der aktuell vergebenen Nutzungsrechte ab 2020 verfügbar sein wird. Beide Bänder (3,4 bis 3,6 GHz und 3,6 bis 3,8 GHz) eignen sich gleichermaßen für 5G, mobiles Internet und drahtlose Breitbanddienste. Die Auktion ist für Oktober bzw. November in Aussicht genommen. Vorrangige Vergabeziele sind laut RTR Rechtssicherheit, Sicherstellung einer effizienten Frequenznutzung, Sicherstellung und Förderung effektiven Wettbewerbs, die Förderung von Innovation sowie die Förderung von Konnektivität und Versorgung. Die Maximierung des Auktionserlöses ist dem Bericht zufolge hingegen ausdrücklich kein Vergabeziel.
Nicht ganz reibungslos läuft die schon 2015 beschlossene Bereitstellung des 700 MHz-Bandes für die Telekommunikationsindustrie ab 2020 (Digitale Dividende II). Die RTR geht aber davon aus, dass es gelingen wird, die derzeit noch im 700-MHz-Band laufenden TV-Sendeanlagen bis Mitte 2020 weitgehend auf Kanäle im darunterliegenden Teil des UHF-Bandes zu migrieren. Damit könnte die Auktion zur Vergabe dieser Frequenzen im Herbst 2019 gestartet werden. Gleichzeitig soll das ab 2021 nutzbare 2100-MHz-Band unter den Hammer kommen. In Bezug auf die notwendige Migration von TV-Sendern bedarf es auch einer Abstimmung mit den österreichischen Nachbarstaaten, wobei laut RTR von österreichischer Seite bis Ende 2017 sieben bi- und ein multilaterales Koordinierungsabkommen unterzeichnet werden konnten.
Beschwerden bei RTR-Schlichtungsstelle weiter rückläufig
Zum dritten Mal in Folge zurückgegangen ist die Zahl der von der RTR für KonsumentInnen geführten Schlichtungsverfahren im Bereich Telekommunikation und Medien. 1.893 Verfahren bedeuten auch einen 15-jährigen Tiefststand. Gleichzeitig erreichte die Einigungsquote mit 84% einen Rekordwert. Typische Schlichtungsgegenstände gibt es laut RTR nicht mehr, am häufigsten geht es um allgemeine Vertragsstreitigkeiten, wobei kaum ein Fall dem anderen gleiche. Deutliche Spuren haben allerdings die neuen EU-Roaming-Regeln hinterlassen; hier stellt die RTR eine deutliche Steigerung der Beschwerden fest. Gleiches gilt für Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Qualität von Internetzugängen.
Kaum noch ins Gewicht fallen Beschwerden über Mehrwertdienste. Lediglich 39 Beschwerdefälle in diesem Bereich (31 betreffend Sprachtelefonie, 8 betreffend SMS) waren 2017 zu verzeichnen. Das sind 2,1% der Gesamtfälle. Im Medienbereich stehen weiterhin vertragliche Probleme im Zusammenhang mit Pay-TV-Angeboten an der Spitze der Kundenbeschwerden.
Digitalisierung des Fernsehens weitgehend abgeschlossen
Weitgehend abgeschlossen ist die Digitalisierung im Fernsehbereich. Mit Ende des Jahres 2017 empfingen 99% der 3,795 Millionen österreichischen TV-Haushalte klassisches rundfunkbasiertes Fernsehen in digitaler Form. Nur noch einzelne kleinere Kabelnetzbetreiber haben an der Analogabschaltung noch nicht teilgenommen und werden das gemäß den Erwartungen der RTR auch mittelfristig nicht tun. Zu den Kunden dieser Betreiber zählen vielfach kleine bis mittelständische Betriebe und Institutionen wie Hotels, regionale Krankenhäuser und Seniorenheime, die die mit der Umstellung auf Digitalempfang verbundenen Investitionen ablehnen. Auch Einpersonenhaushalte mit älteren BewohnerInnen sind zum Teil beim analogen Fernsehempfang geblieben.
Keine Verschiebungen gibt es bei den Nutzungsanteilen der drei Fernsehübertragungswege Satellit (54%), Kabel (40%) und Terrestrik (6%). Auch die endgültige Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 und die damit verbundene notwendige Anschaffung DVB-T2-tauglicher Fernsehgeräte hat zu keiner Abwanderung aus dem Antennenfernsehen geführt. Allerdings wurden etliche Zweitgeräte in Satelliten- bzw. Kabelhaushalten, die das TV-Signal über Antenne empfangen haben, offenbar nicht mehr nachgerüstet.
Was digitalen Hörfunk auf Basis des Übertragungsstandards DAB+ betrifft, wurde im Dezember 2017 eine Lizenz für den Großraum Wien ab April 2018 erteilt, wobei zunächst elf Programme, ein elektronischer Programmführer und ein Gefahren-Warndienst verbreitet werden sollen. Weitere digitale Radioprogramme sind über primär für Antennenfernsehen genutzte Multiplexe zu empfangen.
ÖsterreicherInnen sehen mehr fern und hören weniger Radio
Umfassende Informationen enthält der Bericht auch über die Nutzung von Fernsehen und Radio. So geht daraus etwa hervor, dass die Zeit, die die Österreicherinnen und Österreicher vor dem Fernseher verbringen, zum zweiten Mal in Folge einen überdurchschnittlichen Sprung nach oben machte und um acht Minuten auf nunmehr 186 Minuten pro Tag stieg. Täglich sehen im Durchschnitt 65,3% der Bevölkerung ab 12 Jahren fern. Das Radio kommt sogar auf eine durchschnittliche Tagesreichweite von 76,4% in der Altersgruppe ab 10. Allerdings ist hier, über die Jahre gesehen, ein stetiger Hörerschwund feststellbar. Vor allem die Jüngeren verbringen offenbar immer weniger Zeit mit Radiohören, wenn auch auf hohem Niveau.
Die ausländischen Fernsehprogramme konnten ihre Position auf dem österreichischen TV-Markt weiter ausbauen. Damit setzt sich der langfristig zu beobachtende Trend in kleinen Schritten fort. Auf ausländische Sender entfiel 2017 demnach ein Marktanteil von 57,3% (+0,6%), wobei RTL mit einem Marktanteil von 4,7% das meistgesehene deutsche Privatprogramm blieb. Die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender kamen zusammen auf einen Marktanteil von 13%. Die mit Abstand beliebtesten Sender sind allerdings nach wie vor – trotz geringfügiger Marktanteilsverluste – ORF 2 (20,6%) und ORF eins (10,8%). Insgesamt erreichte die ORF-Fernsehflotte einen Marktanteil von 33,9% (-1,2%), die österreichischen Privatprogramme verbesserten sich von 8% auf 8,4%.
Eine repräsentative Befragung zeigt jedoch, dass die Bedeutung von klassischem Fernsehen vor allem bei jungen Menschen abnimmt. Sie konsumieren Bewegtbild nur noch zu 61% über das herkömmliche lineare Fernsehangebot. Besonders populär bei den 14- bis 29-Jährigen ist die Videoplattform YouTube, aber auch die Mediatheken der TV-Sender schneiden sehr gut ab. Eigene Aufzeichnungen von Sendungen verlieren hingegen ebenso an Bedeutung wie DVDs oder Blu-ray-Discs.
Im Radiobereich kam der ORF 2017 auf einen Marktanteil von 60% in der Altersgruppe von 14 bis 49 Jahren. Beliebtester Sender ist nach wie vor Ö3 mit einem Marktanteil von 40% (+2%), in Wien büßte er allerdings Marktanteile ein. Deutlicher Gewinner in der Bundeshauptstadt ist KRONEHIT mit einem Plus von drei Prozent.
Fernsehfonds Austria förderte 54 Projekte
Auskunft gibt der Kommunikationsbericht auch über die Vergabe von Fördermitteln im Medienbereich. So hat etwa der Fernsehfonds Austria, der zur Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft eingerichtet wurde, für 54 von 69 eingereichten Projekten eine Förderzusage von in Summe knapp 12,9 Mio. € erteilt. Unterstützt wurden zehn Fernsehfilme, drei Serien und 41 Dokumentationen, wobei im Vergleich zu 2016 der Fördermittelanteil von Serien (37%) und Dokumentationen (22%) zu Lasten von Fernsehfilmen (40%) deutlich stieg. Der Frauenanteil bei den ausführenden ProduzentInnen betrug 7% (-1%), bei den RegisseurInnen 32% (+4%) und bei den DrehbuchautorInnen 36% (+7%).
Der Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks schüttete Fördermittel in der Höhe von rund 15 Mio. € aus, um qualitätsvolles Radio- und Fernsehprogramm bzw. Ausbildungsinitiativen zu fördern. Für die Förderung des nicht kommerziellen Rundfunks wurden rund 3 Mio. € bereitgestellt. Der mit 0,5 Mio. € dotierte Digitalisierungsfonds förderte insbesondere den dritten und letzten Teil des Testbetriebs für digitalen Hörfunk auf Basis DAB+.
Im Bereich der Presseförderung genehmigte die KommAustria 105 von 104 Förderansuchen. Im Bereich der Publizistikförderung wurden 67 von 80 Ansuchen positiv erledigt. Kostenzuschüsse erhielten auch der Presserat, der 2017 insgesamt 320 Fälle behandelte, und der Österreichische Werberat.
Werbemarkt: Fernsehen überholte erstmals Tageszeitungen
Trotz Online-Konkurrenz weiter gestiegen sind 2017 laut Bericht die Bruttowerbeeinnahmen der klassischen Medien. Insgesamt buchte die österreichische Wirtschaft im vergangenen Jahr demnach Zeit und Raum für Hörfunk- und Fernsehspots, Print-Annoncen und Plakate im Wert von 3,61 Mrd. €, was einem Plus von 4,7% gegenüber dem Jahr 2016 entspricht. Erstmals konnte dabei das Fernsehen mit einem Bruttowerbeerlös von 1,15 Mrd. € die gesamte Tagespresse (1,14 Mrd. €) überholen. Wachstumssieger ist allerdings die Außenwerbung, wobei "bewegte" Werbung auf allen Formen von Bildschirmen im öffentlichen Raum besonders stark zunahm. Ausdrücklich wird im Bericht allerdings betont, dass es sich bei den von FOCUS Media Research erhobenen Zahlen um Bruttowerte handelt und Rabatte dementsprechend unberücksichtigt blieben.
In Online-Werbung flossen 2017 rund 580 Mio. €, wobei bereits rund ein Drittel des Werbekuchens für die Platzierung in Suchmaschinen (23,2%) und den Bereich Social Media (11,2%) ausgegeben wird. Nach wie vor an der Spitze liegt allerdings klassische Online-Werbung (43,7%). 9,5% entfallen auf Mobile Marketing, 12,3% auf Video- Instream.
KommAustria erteilte vier Satellitenzulassungen für TV-Programme
Ausführlich geht der Bericht auch auf die regulatorische Arbeit der KommAustria ein, etwa was Frequenzvergaben und Frequenzentziehungen betrifft. So wurden etwa im Jahr 2017 dem einzigen bundesweiten Privatradio KRONEHIT sieben weitere Übertragungskapazitäten zugesprochen, womit der Versorgungsgrad des Senders weiter ausgebaut werden konnte. 17 Radiosender, deren Zulassung abgelaufen war, erhielten neuerliche Sendegenehmigungen. Im TV-Bereich wurden unter anderem Satellitenzulassungen für vier Programme (KRONOS TV, SCHAU TV, PULS 4 und LT1) erteilt und vier Änderungen der Programmbelegung bzw. des Programmbouquets genehmigt.
Immer wieder leitet die KommAustria außerdem Verfahren ein, weil Sender ihr Musikformat grundlegend ändern, Eigentumsänderungen nicht angezeigt werden bzw. gegen Veröffentlichungspflichten und Werbevorgaben verstoßen wird. Letzteres betrifft sowohl Privatsender als auch den ORF. Gegen den ORF waren außerdem elf Beschwerdeverfahren wegen Verletzung der Programmgrundsätze, insbesondere des Objektivitäts- und Unparteilichkeitsgebots, anhängig, wobei die KommAustria den BeschwerdeführerInnen in fünf Fällen ganz bzw. teilweise Recht gab. Ende 2017 noch anhängig war ein von mehreren Privatsendern angestrengtes Verfahren, wonach der ORF seiner Verpflichtung, im Hauptabendprogramm in der Regel anspruchsvolle Sendungen zur Wahl zu stellen, nicht nachkomme.
Medientransparenzgesetz: Weiter Hohe Meldedisziplin der Rechtsträger
Weiter hoch ist laut Bericht die Meldedisziplin nach dem Medientransparenzgesetz. Im Jahresschnitt kamen mehr als 99% der rund 5.400 meldepflichtigen Rechtsträger ihrer Meldepflicht nach, wobei rund 80% – insbesondere Gemeindeverbände – regelmäßig Leermeldungen abgeben. Pro Quartal müssen durchschnittlich sieben Verwaltungsstrafverfahren wegen unterlassener Meldung geführt werden. Dazu kommen weitere Verfahren wegen offensichtlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Meldung.
Zahl der eigenbetriebenen Postgeschäftsstellen ging weiter zurück
Ein leichtes Plus war 2017 laut Bericht bei den Postgeschäftsstellen zu verzeichnen, deren Zahl von 1.775 auf 1.777 stieg. Verantwortlich dafür ist ein Zuwachs bei den fremdbetriebenen Stellen, während die Zahl der eigenbetriebenen Postämter weiter zurückging. Nur noch 430 der 1.777 Postgeschäftsstellen wurden Ende des vergangenen Jahres von der Post selbst betrieben (2016: 442, 2014: 514). Als alternative Versorgungslösung waren außerdem drei Landzusteller eingesetzt. Neben der Post verfügten 2017 sechs weitere Unternehmen über eine Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen bis 50 g.
Erneut stark gestiegen ist die Zahl der Beschwerdefälle bei der Post-Schlichtungsstelle. Das könnte nach Meinung der RTR allerdings vorrangig daran liegen, dass der Bekanntheitsgrad der Schlichtungsstelle gestiegen ist. Insgesamt wurden demnach 2017 277 Schlichtungsanträge (2016: 159, 2015: 89) verzeichnet, wobei 260 bearbeitet und abgeschlossen werden konnten. Häufigster Beschwerdegrund sind Zustellprobleme bei Paketen. Beanstandet wurden aber etwa auch Paketverluste im Auslandsverkehr, Entgelte und Laufzeiten. In 77% der Fälle konnte eine für die EndkundInnen positive Lösung, etwa in Form von Entschädigungszahlungen oder von einvernehmlichen Einigungen, erzielt werden. (Schluss) gs