Parlamentskorrespondenz Nr. 1540 vom 19.12.2018

Neu im Innenausschuss

Anträge der SPÖ und der NEOS zu den Themen Doppelstaatsbürgerschaft und häusliche Gewalt

NEOS wollen Doppelstaatsbürgerschaften erleichtern

Wien (PK) – Die NEOS sprechen sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, Doppelstaatsbürgerschaften zu erleichtern, und fordern die Regierung in diesem Sinn auf, eine Ausstiegs-Erklärung zu Kapitel I des Europarats-Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern abzugeben (529/A(E) ). Damit würde man etwa AuslandsösterreicherInnen, die in Großbritannien leben und vom Brexit betroffen sind, eine Doppelstaatsbürgerschaft ermöglichen, macht Stephanie Krisper geltend. Ihr zufolge gibt es überdies nur wenige europäische Länder, die in Sachen Doppelstaatsbürgerschaft so restriktiv sind wie Österreich. Kapitel I des genannten Europarats-Übereinkommens stehe etwa, außer in Österreich, nur noch in den Niederlanden und in Norwegen in Anwendung.

In den Erläuterungen zum Antrag gibt Krisper darüber hinaus zu bedenken, dass die Verpflichtung zur Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft bei Annahme einer neuen Staatsbürgerschaft der "doppelten Identität" widerspricht. Zuwanderer fühlten sich im Regelfall ihrem Herkunftsland ebenso verbunden wie der neuen Heimat, hebt sie hervor. Dort hätten sie aber oft nicht die gleichen Rechte wie andere BürgerInnen.

Nachkommen von NS-Opfern sollen privilegierten Zugang zum österreichischen Pass erhalten

Die erleichterte Einbürgerung von Nachkommen österreichischer NS-Opfer ist Ziel eines Antrags der SPÖ auf Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (536/A ). Sie sollen, wie die geflüchteten Opfer selbst, einen privilegierten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten, auch wenn sie nicht in Österreich leben und bestimmte andere Vorgaben nicht erfüllen. Schließlich wären sie österreichische StaatsbürgerInnen, hätten ihre Vorfahren ihren Pass durch ihre erzwungene Flucht nicht verloren, geben SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner und ihre FraktionskollegInnen zu bedenken. Gelten soll das Einbürgerungsprivileg bis einschließlich der dritten Generation (UrenkelInnen), wobei der Antrag auch eine Erstreckung auf deren Kinder erlauben würde.

Schon nach der geltenden Rechtslage gibt es für Personen, die vor dem NS-Regime geflüchtet sind, eine unbürokratische Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, sofern nicht bestimmte Ausschließungsgründe vorliegen. Dazu gehören etwa Verurteilungen für schwere Straftaten, schwerwiegende Finanzdelikte, terroristische Aktivitäten oder eine negative Einstellung zur österreichischen Demokratie. Diese Ausschließungsgründe sollen gemäß dem vorliegenden Antrag auch für deren Nachkommen gelten. Mehr Nachsicht für beide Gruppen fordert die SPÖ allerdings bei Verstößen gegen fremdenrechtliche Bestimmungen: So soll etwa ein verhängtes Aufenthaltsverbot oder eine Rückkehrentscheidung für sich allein noch kein Hindernis für die Wiedererlangung bzw. Neuverleihung der Staatsbürgerschaft sein.

Kampf gegen häusliche Gewalt: SPÖ ortet unzureichende Datenlage…

Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ die forcierte Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Selma Yildirim nimmt in diesem Sinn einen internationalen Evaluierungsbericht (GREVIO) zur Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarats in Österreich sowie einen dazu verfassten "Schattenbericht" von zivilgesellschaftlichen Organisationen zum Anlass, um eine Verbesserung der Datenlage und ausreichende Mittel für Forschung zu fordern (538/A(E) ). Ohne aussagekräftiges Datenmaterial sei es schwierig, die Effektivität der bislang gesetzten Maßnahmen zum Schutz von Frauen zu beurteilen und diese weiterzuentwickeln, macht sie geltend. Systematisch analysiert werden sollen ihr zufolge etwa polizeiliche Daten über zivilrechtliche Schutzverfügungen sowie Daten der Kriminalstatistik, des Arbeitsmarktservice, von Opferschutzeinrichtungen und von Prozessbegleitungen.

…und will Lücken schließen

Am GREVIO-Evaluierungsbericht knüpft auch ein von SPÖ-Abgeordneter Petra Wimmer eingebrachter Entschließungsantrag (548/A(E) ) an. Österreich sei Vorreiter in der Bekämpfung von häuslicher Gewalt, betont Wimmer, allerdings ortet sie auch einige Lücken. Insbesondere Frauen mit Behinderung, AsylwerberInnen und Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus stünden vor praktischen, rechtlichen und administrativen Hürden, wenn sie sich an Hilfseinrichtungen wie Schutzunterkünfte wenden. Wimmer ruft Innenminister Herbert Kickl daher auf, geeignete Maßnahmen zu setzen, um die umfassende Einhaltung der Istanbul-Konvention für alle Frauen zu gewährleisten. Analoge Anträge wurden dem Sozialausschuss und dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen. (Schluss) gs