Parlamentskorrespondenz Nr. 405 vom 15.04.2019

Neu im Familienausschuss

Bericht zur Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Wien (PK) – Die Evaluierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 (B-KJHG) steht im Mittelpunkt eines Berichts, der dem Parlament von der Familienministerin zugeleitet wurde (III-229 d.B. ). Die von WissenschaftlerInnen des Österreichischen Instituts für Familienforschung (ÖIF) durchgeführte Evaluierung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Reform des B-KJHG im Jahr 2013 der präventive, partizipative und dienstleistungsorientierte Ansatz der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt wurde. Es sei zudem gelungen, zentrale Handlungsprinzipien der Sozialarbeit verbindlich für Österreich in Form einer Rahmengesetzgebung festzuhalten und somit den Schutz von Kindern und Jugendlichen in gleicher Qualität und auf Basis gleicher Standards bundesweit zu gewährleisten.  

Das Gesetz brachte nicht nur einige Neuerungen, sondern hat auch zum Teil bereits gängige Berufspraxis als Standard im Grundsatzgesetz kodifiziert, heißt es in der Einleitung. So wurde z. B. das Vier-Augen-Prinzip bei der Gefährdungsabklärung und der Hilfeplanerstellung festgeschrieben oder die Mitteilungspflicht bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung für bestimmte Berufsgruppen präzisiert. Im Rahmen der Reform wurden die Länder überdies verpflichtet, fachliche Standards für die einzelnen Leistungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln und sie für die in diesem Sektor eingesetzten Fachkräfte durch Dienstanweisungen oder Handbücher verbindlich zu machen.

Im Vorfeld wurden von den WissenschaftlerInnen die zentralen Fragestellungen und Themen festgelegt. Diese reichten von den bereits angeführten Eckpunkten der Novelle (Vier-Augen-Prinzip, Gefährdungsabklärung etc.) bis hin zur Prävention von Erziehungsproblemen und den Herausforderungen im beruflichen Alltag der SozialarbeiterInnen und Fachkräfte. Der Gesetzgeber verfolgte mit der Reform vor allem die Absicht, dass Verdachtsfälle der Kindeswohlgefährdung professionell überprüft und entsprechende Hilfen, die auch die Festlegung von kurz- und mittelfristigen Ziele inkludieren, gewährt werden. Auf diese Weise soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen möglichst umfassend sichergestellt werden, ohne dass allzu sehr in familiäre Beziehungen eingegriffen werden muss.

Die Beurteilung der Erreichung der konkreten Zielsetzungen anhand zentraler Evaluierungsergebnisse wird im Bericht ausführlich dargestellt und von den AutorInnen durch entsprechende Empfehlungen ergänzt. Generell gewannen die WissenschaftlerInnen bei ihren Recherchen, Gesprächen und Interviews den Eindruck, dass von Seiten der Fachkräfte das Vorliegen einer einheitlichen gesetzlichen Regelung als wichtiges Element angesehen wird. Kinder und Jugendliche seien in einer sensiblen und verletzlichen Position und bedürfen, unabhängig vom Wohnort, eines besonderen Schutzes. Es sei die Aufgabe der Eltern, aber auch der Gesellschaft, Kindern und Jugendlichen möglichst gute und gleichbleibende Bedingungen zum Aufwachsen sowie für ihre individuelle Entwicklung zu bieten. Dieser Weg sollte aus Sicht der AutorInnen weiter gegangen werden. (Schluss) sue