Parlamentskorrespondenz Nr. 1199 vom 12.12.2019

Neu im Budgetausschuss

ÖVP und Grüne legen gesetzliches Budgetprovisorium und Novelle zum Bundesministeriengesetz vor

Wien (PK) – Die Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und Grünen laufen noch. Um im Falle einer Einigung rasch eine neue Ressortverteilung beschließen zu können, haben die beiden Parteien aber bereits vorsorglich eine Novelle zum Bundesministeriengesetz eingebracht (111/A). Sie enthält vorerst nur eine formale Korrektur, kann per Abänderungsantrag aber kurzerhand mit dem gewünschten Inhalt befüllt werden.

ÖVP-Abgeordneter Peter Haubner und Grün-Abgeordneter Jakob Schwarz wollen zudem ein gesetzliches Budgetprovisorium beschließen (112/A). Es soll als Grundlage für die Haushaltsführung des Bundes bis zum Beschluss eines "regulären" Budgets in Form des Bundesfinanzgesetzes 2020 – voraussichtlich im April nächsten Jahres – dienen. Festgelegt wird, dass die Bestimmungen des Bundesfinanzgesetzes 2019, inklusive Personalplan, grundsätzlich fortgeschrieben werden, wobei der geltende Bundesfinanzrahmen zu berücksichtigen ist. Spezielle Budgetermächtigungen für das Jahr 2019 sind allerdings nicht anwendbar, auch für Rücklagen gelten Sonderbestimmungen. Gleichzeitig wird mit dem Antrag Vorsorge für den Fall getroffen, dass sich die Zuständigkeiten der Ministerien ändern.

Notwendig ist das Budgetprovisoirum, weil der Nationalrat aufgrund der Neuwahlen im Herbst kein Budget für das kommende Jahr beschlossen hat. Ohne ein gesetzliches Budgetprovisorium kommt ein automatisches Budgetprovisorium zum Tragen, mit dem man jedoch an gewisse Grenzen stößt.

Für beide Anträge hat der Nationalrat – unter heftigem Protest von SPÖ, FPÖ und NEOS – Fristsetzungen mit 13. Dezember beschlossen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1196/2019). Damit kommen sie in jedem Fall auf die Tagesordnung der nächsten Nationalratssitzung. Diese findet laut Arbeitsplan am 22. Jänner statt. (Schluss) gs