Parlamentskorrespondenz Nr. 1201 vom 13.12.2019

Neu für den Justizausschuss

SPÖ fordert neuen Straftatbestand zu "Upskirting"

Wien (PK) – Die SPÖ will "Upskirting", das voyeuristische Fotografieren oder Filmen unter den Rock einer Frau, unter Strafe stellen und schlägt in einem Entschließungsantrag (166/A(E)) die Einfügung eines entsprechenden Tatbestands in das StGB vor, der grundsätzlich auch das Anfertigen von Nacktfotos ohne das Wissen und die Einwilligung der Betroffenen umfasst. Derartiges Bildmaterial würde häufig den Weg auf Porno-Seiten oder einschlägige Online-Plattformen finden, argumentiert Selma Yildirim und gibt überdies zu bedenken, dass das Zivilrecht, aber auch der Straftatbestand der sexuellen Belästigung zur Ahndung dieser Fälle keine ausreichende Handhabe böten. Es dürfe jedenfalls nicht straflos bleiben, wenn eine Person eine Frau heimlich nackt oder im intimen Körperbereich ohne deren Einwilligung fotografiert. Es handle sich hier um eine klare Grenzüberschreitung, die die Menschenwürde beeinträchtigt und sexueller Gewalt bzw. Machtmissbrauch zuzuordnen sei, unterstreicht Yildirim in der Begründung ihrer Initiative. (Schluss) hof