Parlamentskorrespondenz Nr. 1154 vom 09.11.2020

VfGH und VwGH konnten trotz Coronakrise kurze Verfahrensdauer beibehalten

Budgetausschuss berät Voranschlag 2021 für Höchstgerichte und Präsidentschaftskanzlei

Wien (PK) – Mit dem Bundesvoranschlag für drei weitere Oberste Organe setzte der Budgetausschuss seine Beratungen heute fort. Neben der Präsidentschaftskanzlei ging es um die finanzielle Ausstattung des Verfassungsgerichtshofs sowie des Verwaltungsgerichtshofs, deren Ressourcen noch immer durch eine hohe Anzahl an Fällen im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts gebunden sind. Obwohl der VfGH in den Sommermonaten noch 80 zusätzliche Verfahren im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen hinzubekommen hat, konnte die Anzahl an Erledigungen erhöht werden. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gingen sowohl VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter als auch VwGH-Präsident Rudolf Thienel davon aus, mit den Budgets und den vorhandenen Planstellen das Auslangen zu finden. Bundesministerin Karoline Edtstadler stand den Abgeordneten beim Kapitel Präsidentschaftskanzlei für Fragen zur Verfügung. 

Verfassungsgerichtshof hat der "Pandemie die Stirn geboten" und noch mehr Fälle erledigt als im Vergleichszeitraum 2019

Im Jahr 2021 werden die Auszahlungen für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) von den im Jahr 2020 veranschlagten 17,3 Mio. € auf 18,1 Mio. € steigen (+4,63%). Das ist insbesondere auf einen geringfügigen Zuwachs bei den Personalaufwendungen sowie auf das Sonderbudget für die Funktionssanierung des Veranstaltungszentrums, das 2022 wieder wegfällt, zurückzuführen. Die Mehrauszahlungen, die durch den weiterhin hohen Arbeitsanfall im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts sowie bei Normenkontrollverfahren zu erwarten sind, sollen unter Zugriff auf bestehende Rücklagen erfolgen, ist dem Strategiebericht zu entnehmen. Mit 105 Planstellen im Jahr 2021 bleibt der Personalstand gegenüber dem Jahr 2020 unverändert. Die Auszahlungsobergrenze im Bundesfinanzrahmengesetz soll sich bis 2024 auf 17 Mio. € einpendeln.

Die Coronakrise habe natürlich auch Auswirkungen auf den Verfassungsgerichtshof gehabt, konstatierte dessen Präsident Christoph Grabenwarter, dennoch war sein "Funktionieren unvermindert sichergestellt". Aufgrund der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen konnten nicht nur alle Entscheidungen bis heute in Präsenz getroffen werden, sondern sogar das Vorjahresniveau bezüglich der Erledigungen übertroffen werden. Einen großen Arbeitsschwerpunkt nehmen weiterhin Asyl- und Fremdenrechtsangelegenheiten ein, zumal eine Reduktion der Migrationsströme immer erst zwei bis drei Jahre später seinen Niederschlag bei den Gerichten finde, stellte der VfGH-Präsident gegenüber FPÖ-Mandatar Christian Lausch klar. Obwohl über den Sommer hinweg auch noch 80 zusätzliche Verfahren, die im Zusammenhang mit COVID-19-Maßnahmen stehen, hinzugekommen seien, werde man mit den bestehenden Personalressourcen auskommen, teilte Grabenwarter den Abgeordneten mit. Dies sei vor allem dem hohen Engagement der MitarbeiterInnen zu verdanken sowie der Umsetzung diverser Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz (z.B. Ausbau des internen Wissensmanagements). Was die Verfahrensdauer betrifft, so liege diese weiterhin bei rund vier Monaten, hob der VfGH-Präsident hervor.

Im Veranstaltungsbereich sei es coronabedingt aber leider zu Verzögerungen gekommen. So werde die geplante Wanderausstellung durch alle Bundesländer erst im April oder Mai starten können. Generell sehe man aber, dass das Interesse der LehrerInnen am Projekt "Verfassung macht Schule" sehr groß sei. Deutlich verstärkt wurde auch die Kommunikation über digitale Kanäle, was von einem virtuellen Rundgang durch den Gerichtshof, zahlreichen Audio- und Videoangebote bis hin zu einer ausführlichen Darstellung der VfGH-Entscheidungen auf der Homepage reiche. Der Abgeordneten Selma Yildirm (SPÖ) gegenüber bekräftigte Grabenwarter erneut, dass ihm die Erhöhung des Frauenanteils ein großes Anliegen sei. Dies gelte nicht nur bei den MitarbeiterInnen, wo der weibliche Anteil an den Führungskräften von 40% auf 50% erhöht werden konnte, sondern auch bei der Teilnahme von Frauen an Veranstaltungen und Konferenzen. So waren beim letzten "Symposium der jungen Wissenschaft" 40% der ReferentInnen Frauen. Nicht zuletzt gebe es beim VfGH seit Anfang des Jahres erstmals eine weibliche Mediensprecherin, die auch verstärkt im Fernsehen und in den Sozialen Medien den VfGH nach außen vertrete.

Verwaltungsgerichtshof will Umlaufbeschlüsse in das Dauerrecht überführen und Digitalisierungsoffensive vorantreiben

Für den Verwaltungsgerichtshof sind im Bundesvoranschlag (BVA) für das Jahr 2021 Auszahlungen in der Höhe von 22,3 Mio. € vorgesehen. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies eine Steigerung um 2,9%, die vor allem auf höhere Personalaufwendungen zurückzuführen ist. Unverändert bleibt hingegen die Zahl der Planstellen (220), wobei 68 auf den richterlichen Bereich und 134 auf den allgemeinen Verwaltungsdienst entfallen. Laut Bundesfinanzrahmengesetz wird bis 2024 die Auszahlungsobergrenze auf rund 23,6 Mio. Euro steigen.

Ebenso wie im Frühjahr ist im Strategiebericht nachzulesen, dass i m Sinne einer größtmöglichen Sparsamkeit in der Justizverwaltung alle verfügbaren Mittel so eingesetzt werden, dass die organisatorischen und technischen Voraussetzungen der rechtsprechenden Tätigkeit optimiert werden. Zudem sei weiterhin eine Digitalisierungsoffensive, insbesondere die Einführung der elektronischen Fertigung von Gerichtsakten sowie die Ermöglichung der elektronischen Aktenvorlage durch die Verwaltungsgerichte, geplant, erläuterte

VwGH-Präsident Rudolf Thienel. Die Ausweitung der Umlaufbeschlüsse habe die Arbeit des VwGH deutlich erleichtert, davon werde sehr stark Gebrauch gemacht. Aus diesem Grund sprach er sich auch für eine Überführung dieses Instruments in das Dauerrecht aus.

Was die Arbeitsbereiche angeht, so sei der Anteil an Asylrechtsangelegenheiten noch immer sehr hoch, räumte Thienel ein. Allerdings konnte in diesem Bereich die Verfahrensdauer auf unter zwei Monate gesenkt werden; dies lasse sich nicht mehr beschleunigen. Die generelle Verfahrensdauer liege bei etwa vier Monaten. Abgeordneter Astrid Rössler (Grüne) gegenüber gab der VwGH-Präsident zu bedenken, dass bei großen UVP-Verfahren höchst komplexe Fragen beantwortet werden müssen und umfangreiche Schriftstücke zu beurteilen seien. Wenn ein solches Verfahren dann etwa ein Jahr dauere, dann sei das auch im internationalen Vergleich durchaus üblich.

Präsidentschaftskanzlei: Coronabedingte Ausfälle bei Dienstreisen und verstärkte Kommunikation über Social Media

Neben den beiden Höchstgerichten befasste sich der Budgetausschuss auch mit dem Haushaltsentwurf 2021 für die Präsidentschaftskanzlei. In diesem Bereich sind - ebenso wie im BVA 2020 - Ausgaben in der Höhe von rund 11,5 Mio. € veranschlagt. Auch der Personalplan bleibt unverändert. Es sind weiterhin 85 Planstellen, darunter zwei Militäradjutanten des Bundespräsidenten, vorgesehen. In den Jahren 2022 bis 2024 sinken die Auszahlungsobergrenzen im Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes deutlich auf 9,9 Mio. €.

Auszahlungsschwerpunkte sind neben den Personalausgaben die laufenden Instandhaltungen der Infrastruktur sowie die an die Burghauptmannschaft zu entrichtende Benützungsvergütung, erläuterte die bei dieser Untergliederung anwesende Bundesministerin Karoline Edtstadler. Durch die COVID-19-Pandemie können zahlreiche Dienstreisen nicht durchgeführt werden, informierte die Ressortchefin, sich daraus ergebende Einsparungen werden in die Rücklage fließen. Auf Fragen der Abgeordneten Christian Drobits (SPÖ) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) führte sie aus, dass hinsichtlich der Veranstaltungen die Schwerpunkte auf den Themen Umwelt- und Klimaschutz, Zukunft und Jugend, Wissenschaft, Freiwilligenarbeit sowie Förderung des Europagedankens liegen. Außerdem sei ein Veranstaltungszyklus aus Anlass 75 Jahre Österreichische Präsidentschaftskanzlei in der Hofburg geplant. Ein wichtiges Anliegen des Bundespräsidenten sei der weitere Ausbau des Dialogs mit der Öffentlichkeit, um das Verständnis und das Interesse für die Bedeutung demokratischer Prozesse sowie für das Staatsganze zu fördern. Da vieles derzeit nur eingeschränkt möglich sei, werden die Kommunikation über Social Media weiter intensiviert. Daneben stehen der Schutz vor Cybercrime, die Erneuerung der Server-Infrastruktur sowie generell die Anhebung des Standards bei Sicherheitseinrichtungen auf dem Programm. (Fortsetzung Budgetausschuss) sue

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.