Parlamentskorrespondenz Nr. 1429 vom 15.12.2020

Neu im Verfassungsausschuss

Israelitische Religionsgesellschaft soll jährlich 4 Mio. € vom Bund bekommen

Wien (PK) – Zur Absicherung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes will die Regierung der israelitischen Religionsgesellschaft jährliche Zuwendungen in der Höhe von 4 Mio. € gewähren. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag ist vergangene Woche im Nationalrat eingelangt und wurde dem Verfassungsausschuss zur Vorberatung zugewiesen (605 d.B.). In Kraft treten soll das neue Bundesgesetz rückwirkend mit 1. Jänner 2020, wobei für das heurige Jahr – abweichend von den Folgejahren – 5 Mio. € fließen sollen. Andere Leistungen der öffentlichen Hand an die jüdischen Gemeinden, etwa für Schul- und Religionsunterricht oder zur Erhaltung verwaister jüdischer Friedhöfe, bleiben unberührt.

Ziel der neuen Förderung ist insbesondere die Sicherstellung eines aktiven jüdischen Gemeindelebens und ein breiter Zugang der Bevölkerung zum jüdischen kulturellen Erbe. In diesem Sinn können die Fördermittel etwa für den Schutz jüdischer Einrichtungen, die Erhaltung von materiellem und immateriellem Kulturerbe, die Aufrechterhaltung organisatorischer Strukturen, den Dialog mit anderen Religionen und für gesellschaftlichen Austausch verwendet werden. Zudem ist ein besonderer Fokus auf Jugendarbeit angedacht, um dem drohenden Rückgang der Mitgliederzahl der jüdischen Gemeinden entgegenzuwirken.

Wofür die Gelder genau verwendet werden, wird dem Gesetzentwurf zufolge der israelitischen Religionsgemeinschaft obliegen. Zur näheren Regelung von Rechten und Pflichten ist ein Zuwendungsvertrag in Aussicht genommen. Die zweckgemäße Verwendung der Mittel ist jedenfalls einmal jährlich zu dokumentieren und von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu bestätigen. Ausgezahlt werden sollen die Mittel in vier jährlichen Tranchen zu je einer Million Euro, lediglich die 5 Mio. € für das heurige Jahr sollen en bloc bereitgestellt werden, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist.

Begründet wird die Initiative von der Regierung damit, dass die Vertreibung und Ermordung zigtausender österreichischer Jüdinnen und Juden während der NS-Herrschaft massive Auswirkungen auf das jüdische Gemeindeleben in Österreich hatte. Derzeit wird die jüdische Bevölkerung von der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) auf rund 15.000 Personen geschätzt, davon sind 8.000 aktive Mitglieder der Religionsgemeinschaft. Eines der konkreten Ziele der Förderungen ist es, diesen Mitgliedsstand zumindest zu halten. Eine Evaluierung des Gesetzes ist gemäß den Erläuterungen zum Jahresende 2025 vorgesehen. (Schluss) gs