Parlamentskorrespondenz Nr. 300 vom 15.03.2021

Weitere Stärkung der Sicherheitsunion im Fokus der EU-Justizpolitik

Vorhabensbericht im Bereich Justiz für 2021

Wien (PK) – Das Bemühen um eine weitere Stärkung der europäischen Sicherheitsunion durch Maßnahmen zur Förderung der effizienteren Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus hebt unter anderem der Bericht des Justizministeriums zu EU-Jahresvorhaben für 2021 betreffend das Ressort hervor (III-238 d.B. und III-741-BR/2021 d.B.).

Abgesehen von den anhaltenden pandemiebedingten Herausforderungen und Folgemaßnahmen zum Brexit werde das Jahr 2021 insgesamt durch eine Vielzahl neuer EU-Legislativvorschläge zunehmend den Gestaltungswillen von Kommissionspräsidentin von der Leyen bei der Umsetzung ihrer übergreifenden Ziele zum Ausdruck bringen, wie im Bericht zu lesen ist.

Sicherheitsunion, Maßnahmen gegen Hassrede, Corporate Governance

In Zusammenhang mit einer europäischen Sicherheitsunion wird dem Bericht zufolge EU-seitig unter anderem ein digitales Paket zur verbesserten justiziellen Zusammenarbeit für den Straf- und Zivilrechtsbereich angekündigt, mit dem ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Dekade bis 2030 gesetzt werden soll. Zudem sei etwa eine Überarbeitung der Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten angedacht. Die Kommission plane außerdem eine Überarbeitung der Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt.

Angesichts zunehmender Hasskriminalität auf unterschiedlichen Ebenen will die Kommission dem Bericht zufolge auch vorschlagen, die Liste der Straftaten mit europäischer Dimension um alle Formen von Hasskriminalität und Hassrede zu erweitern.

Neben einem Legislativvorschlag zum Thema nachhaltige Corporate Governance sei seitens der Kommission im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ein Rechtsakt zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen bei Subventionen aus Drittstaaten geplant.

Im Rahmen einer Mitteilung über bessere Rechtsetzung für neue Instrumente wolle die Kommission das Konzept "One In, One Out" fordern, wodurch sichergestellt werden soll, dass neue Verwaltungslasten nur dann eingeführt werden, wenn gleichzeitig Menschen und Unternehmen auf EU-Ebene von gleichwertigen Lasten befreit werden, so der Bericht weiter.

Hervorzuheben sei auch der Umstand, dass die Europäische Kommission den Ländern Südosteuropas weiterhin hohe Priorität einräumt.

Justizielle Zusammenarbeit im Straf- und Zivilrecht soll weiter verbessert werden

Das vom Juli 2020 bis Dezember 2021 reichende 2-Monats-Arbeitsprogramm der Triopräsidentschaft Deutschlands, Portugals und Sloweniens decke sich in seiner Zielsetzung in vielen Bereichen mit der Agenda der Europäischen Kommission. Für das Bundesministerium für Justiz ist dem Bericht zufolge die Betonung der Bedeutung des Informationsaustauschs im Bereich Justiz und Inneres, verbunden mit der Ankündigung, die justizielle Zusammenarbeit im Straf- und Zivilrecht auch durch E-Justiz-Mechanismen weiter zu verbessern, von besonderer Relevanz. In diesem Zusammenhang sei es wichtig, den Kampf gegen Terrorismus, schwere und organisierte Kriminalität, Radikalisierung und (gewaltsamen) Extremismus und grenzüberschreitende Kriminalität weiter zu verstärken.

Die europäische Justizpolitik leistet nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung aktueller Herausforderungen, wie insbesondere der Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität, aber auch der Unterwanderung der europäischen Grundwerte durch Eingriffe in rechtsstaatliche Prinzipien. Um europäische Instrumente zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger auch in der Praxis bestmöglich einsetzen zu können, sei eine Konzentration auf ausgewählte Bereiche gepaart mit Maßnahmen für bessere Rechtsetzung und Implementierung unabdingbar. Diesen begrüßenswerten und schon in den letzten Jahren eingeschlagenen Weg setzen dem Bericht zufolge die Europäische Kommission und die aktuelle Triopräsidentschaft mit den von ihnen vorgelegten Arbeitsprogrammen fort. Befürwortet werden demnach auch in vielen Bereichen die inhaltlichen Prioritäten der Arbeitsprogramme.

Exemplarisch werden die wichtigen Bemühungen zur verstärkten Nutzung der Potentiale der Digitalisierung bei gleichzeitiger Begegnung der durch die neuen Technologien auftretenden Gefahren wie illegale Inhalte und Hass im Netz hervorgehoben. Das Bundesministerium für Justiz engagiere sich dementsprechend intensiv in den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste ("Digital Services Act"), so der Bericht. (Schluss) mbu