Parlamentskorrespondenz Nr. 952 vom 19.08.2021

Neu im Finanzausschuss

Regierung legt neues Pfandbriefgesetz vor

Wien (PK) – Durch eine Regierungsvorlage sollen die uneinheitlichen und in unterschiedlichen Bundesgesetzen enthaltenen Regelungen zur Emission von gedeckten Schuldverschreibungen (Pfandbriefe und fundierte Bankschuldverschreibungen) bereinigt und auf neue EU-Regelungen in diesem Bereich reagiert werden. Dazu soll ein neues Pfandbriefgesetz erlassen werden (1029 d.B.).

Das EU-Legislativpaket zur Europäischen Kapitalmarktunion hat sich eine einheitliche Regulierung von gedeckten Schuldverschreibungen ("Covered Bonds") zum Ziel gesetzt und umfasst die in Österreich begebenen Pfandbriefe und fundierten Bankschuldverschreibungen. Dadurch sollen gedeckte Schuldverschreibungen in der gesamten Europäischen Union identische strukturelle Schlüsselmerkmale aufweisen, sowie den einschlägigen Aufsichtsanforderungen entsprechen, gleichzeitig soll auf existierende nationale Regelungen Bedacht genommen werden.

Im neuen Pfandbriefgesetz soll daher geregelt werden, dass alle Kreditinstitute eine Berechtigung zur Emission gedeckter Schuldverschreibungen erlangen können. Die zulässigen anerkennungsfähigen Deckungswerte sollen einheitlich geregelt und damit Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Zur Minderung des produktspezifischen Liquiditätsrisikos ist ein verpflichtender Liquiditätspuffer für den Deckungsstock vorgesehen. Ziel sei es, eine effiziente und kostengünstige Finanzierungsquelle für die Banken zu schaffen, heißt es in den Erläuterungen. Der unionsrechtliche Rechtsrahmen soll zudem die Attraktivität des österreichischen Marktes für gedeckte Schuldverschreibungen erhöhen und mögliche Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU beseitigen. (Schluss) med