Parlamentskorrespondenz Nr. 1356 vom 30.11.2021

Neu im Sozialausschuss

Koalitionsanträge zu Pflegegeld, Sonderpensionen, Mutterschaft sowie Personen mit Vermittlungseinschränkungen

Wien (PK) – ÖVP und Grüne beantragen eine Reihe von Gesetzesänderungen. So wollen sie aufgrund der fortdauernden Corona-Pandemie eine Frist im Bundespflegegeldgesetz erweitern. Sie schlagen zudem eine Regelung zur Begrenzung der Anpassung von Sonderpensionen vor und wollen Änderungen und Klarstellungen im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz in Bezug auf Mutterschaft vornehmen. Weitere Anträge betreffen Unterstützungsleistungen für Personen mit Vermittlungseinschränkungen und redaktionelle Anpassungen in zahlreichen Gesetzen. Mittels Entschließungsantrag sprechen sich die Koalitionsfraktionen für die Rot-Weiß-Rot-Karte für Saisonarbeitskräfte aus.

Änderungen im Bundespflegegeldgesetz

Die anhaltende Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie ist Anlass für einen Antrag von ÖVP und Grünen (2067/A), mit dem sie das Bundespflegegeldgesetz ändern wollen. Es sei weiterhin zielführend, dass die Ämter der Landesregierung und der Fonds Soziales Wien bei pflegebedürftigen Personen bzw. FörderwerberInnen erheben, ob die Betreuung gewährleistet und Unterstützung erforderlich sei. Die dafür notwendige Übermittlung von personenbezogenen Daten von den Landesstellen des Bundesamts für Soziales und Behinderten soll daher bis Ende Juni 2022 fortgesetzt werden. Auch die zur Information von pflegebedürftigen Menschen über die Corona-Schutzimpfung nötige Datenübermittlung wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Beide Fristen würden ansonsten mit Ende 2021 auslaufen.

Außerdem soll sichergestellt werden, dass Bedienstete des Bundes, der Länder und Gemeinden weiterhin Anspruch auf Pflegekarenzgeld haben. Ursprünglich war geregelt worden, dass dieser Anspruch mit dem Außerkrafttreten des Finanzausgleichs 2017 Ende dieses Jahres ausläuft. Nun soll er bis zur Kundmachung eines neuen Finanzausgleichs aufrecht bleiben.

Begrenzung von Sonderpensionserhöhungen

Im kürzlich beschlossenen Pensionsanpassungsgesetz 2022 haben ÖVP und Grüne im Plenum noch eine Verfassungsbestimmung zur Begrenzung von Sonderpensionen aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen. Man wolle die erhöhten Pensionen fristgerecht auszahlen können, unabhängig davon, ob im Nationalrat die für diese Bestimmung nötige Verfassungsmehrheit zustande komme, lautete die Begründung. Nun nehmen ÖVP und Grüne einen neuen Anlauf für besagte Verfassungsbestimmung. Mit einer Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (2068/A) wollen sie klarstellen, dass auch die Anpassung der Sonderpensionen entsprechend der sozialen Staffelung nach dem Pensionsanpassungsgesetz 2022 limitiert ist. Ihre Erhöhung muss also unter Berücksichtigung des Gesamtpensionseinkommens erfolgen. Die Verfassungsbestimmung sei erforderlich, weil auch Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder betroffen seien.

Änderungen und Klarstellungen bei Mutterschaft im GSVG und BSVG

Ein weiterer Antrag der Koalitionsfraktionen betrifft Änderungen bzw. Klarstellungen in Bezug auf Mutterschaft im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (2069/A). So soll etwa klargestellt werden, dass im Falle eines vorzeitigen Wochengeldanspruchs der Versicherungsfall der Mutterschaft bereits mit Entstehen dieses Anspruchs als eingetreten gilt. Als Nachweis für einen solchen vorzeitigen Anspruch werden entweder ein amtsärztliches Zeugnis oder auch ein Zeugnis eines bzw. einer entsprechenden FachärztIn.

Eine Änderung soll es auch bei der Auszahlung des Wochengeldes geben. Bislang wurde das Wochengeld im Nachhinein ausgezahlt, was lange Zeiträume ohne Leistungsbezug zur Folge hatte und oft existenzbedrohend war, wie in den Erläuterungen ausgeführt wird. In Zukunft soll das Wochengeld daher in bis zu drei Teilbeträgen ausbezahlt werden. Bislang waren Parallelbezüge von Wochengeld bzw. Betriebshilfe und Unterstützungsleistung bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit möglich. Treffen solche Ansprüche künftig zusammen, soll für den betroffenen Zeitraum nur noch das Wochengeld bzw. die Betriebshilfe gebühren.

Die mit Ende des Jahres außer Kraft tretende Abfindungsverordnung für BäuerInnen sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014 machen eine neue Regelung notwendig, weshalb Änderungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz vorgenommen werden sollen. Anstelle einer Abfindung soll eine Abfertigung treten, die Berechnung soll zudem geschlechtsneutral erfolgen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen will man Spielraum für eine neue Verordnung lassen.

Unterstützungsleistungen für Personen mit Vermittlungseinschränkungen

Die Unterstützung von Personen mit mehrfachen Vermittlungseinschränkungen bzw. gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen ist das Ziel einer weiteren von ÖVP und Grünen beantragten Gesetzesänderung. Für die betroffenen Personen soll der Zugang zu Leistungen unterschiedlicher Institutionen koordiniert werden. Mit einer Änderung im Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (2074/A) soll daher geregelt werden, dass der Arbeitsminister etwa durch die Förderung von Pilotprojekten Dienstleistungen zur Verfügung stellen kann, wenn diese zur gesundheitlichen Unterstützung der betroffenen Personen nicht ausreichend vorhanden sind. Zur Lösung von gesundheitlichen und damit verbundenen sozialen Problemen kann der Arbeitsminister solche Dienstleistungen im Einvernehmen mit dem Sozialminister zur Verfügung stellen. Die Finanzierung solcher Dienstleistungen soll mit 2 Mio. € jährlich begrenzt werden.

Redaktionelle Anpassungen

ÖVP und Grüne schlagen darüber hinaus redaktionelle Änderungen in verschiedenen Gesetzen vor. Im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz soll etwa eine Zitatbereinigung vorgenommen werden (2070/A). Mit einer Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes wollen die Koalitionsfraktionen eine nur für das Jahr 2014 anwendbare Bestimmung streichen (2071/A). Auch im Arbeitslosenversicherungsgesetz soll eine 2018 ausgelaufene Regelung aufgehoben werden (2072/A). Im Mutterschutzgesetz soll ein Redaktionsversehen beseitigt werden (2073/A).

Rot-Weiß-Rot-Karte für Saisonarbeitskräfte

Um dem hohen Arbeitskräftebedarf zu begegnen, treten die Koalitionsfraktionen mit einem Entschließungsantrag (2123/A(E)) für die Rot-Weiß-Rot-Karte für Saisonarbeitskräfte ein. Besonders im Tourismus müssen Betriebe vermehrt auf Saisonniers zurückgreifen. Diese Arbeitskräfte seien als erfahrene Stammkräfte unverzichtbarer Teil der Belegschaft. Viele Betriebe würden nun auf einen Ganzjahresbetrieb umstellen, was aus arbeitsmarktpolitischer Sicht zu begrüßen sei. Die Bestimmungen für Saisonarbeitskräfte ermöglichen aber nur einen eingeschränkten Zugang, so ÖVP und Grüne. Sie wollen den Arbeitsminister daher ersuchen, Regelungen zu prüfen, die den bewährten Schlüsselkräften einen Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte ermöglichen. Damit soll eine ganzjährige Perspektive für die betroffenen Saisonarbeitskräfte geschaffen werden. (Schluss) kar