Parlamentskorrespondenz Nr. 67 vom 24.01.2022

Neu im Gesundheitsausschuss

Opposition fordert Umsetzung der Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens sowie Förderung der Schlachtung im gewohnten Umfeld

Wien (PK) – Die Verbesserung des Tierschutzes steht im Fokus von drei Entschließungsanträgen der Opposition, die dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurden. Während die FPÖ ein umfassendes Tierschutzpaket für 2022 vorlegt und die SPÖ auf eine rasche Umsetzung der im Tierschutzvolksbegehren geforderten Maßnahmen drängt, setzen sich die NEOS erneut für die Ermöglichung der Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere ein.

NEOS: Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere soll rasch ermöglicht werden

NEOS-Mandatarin Karin Doppelbauer ruft in Erinnerung, dass basierend auf einer Initiative von ihr am 25. März 2021 der Entschließungsantrag betreffend "Förderung und Ermöglichung von regionalen und (teil-)mobilen Schlachthöfen sowie Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere" einstimmig im Nationalrat angenommen wurde. Nachdem die Verbände BIO Austria, ÖBV, Erde & Saat, der Demeterbund sowie die ARGE Hochlandrind bereits 2013 ein praxisnahes, umsetzungsfähiges Konzept vorgelegt hatten und einige Pilotprojekte (u.a. in der Steiermark und in Oberösterreich) gestartet wurden, habe auch das Parlament die Dringlichkeit des Anliegens erkannt. Diese Schlachtungsmethode weise eine Vielzahl von Vorteilen auf, wie etwa die geringere Belastung der Tiere, den Wegfall des Transports oder die Stärkung des Direktverkaufs. Die Freude über die angekündigten Neuerungen und das damit nahende Ende der Rechtsunsicherheit für viele Betriebe sei daher sowohl bei den LandwirtInnen als auch den TierärztInnen groß gewesen. Da Monate danach aber noch immer keine Regelung in dieser Angelegenheit vorgelegt wurde, drängt Doppelbauer in einem neuerlichen Entschließungsantrag auf eine rasche Umsetzung des Anliegens sowie auf die Einbringung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs bis spätestens März 2022 (2159/A/(E)).

Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens bis Ende 2022

Mehr Engagement in Sachen Tierschutz sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene wünscht sich die FPÖ. Insbesondere brauche es nach Ansicht der AntragstellerInnen eine Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des von über 416.000 Menschen unterstützten Tierschutzvolksbegehrens (2154/A(E)). Die Freiheitlichen legen nun ein umfassendes Tierschutzpaket vor, das durch eine angemessene Kombination verschiedener Maßnahmen wie Marktanreize, gesetzliche Regelungen, Beratungsleistungen und Förderungen für noch mehr Tierwohl sorgen soll. Die darin angesprochenen Handlungsfelder reichen von adäquaten Regelungen in der Tierhaltung (z.B. Verbot des Kükenschredderns, Auslaufen des Haltens von Schweinen in Vollspaltenbuchten oder das Verbot des Exports von Schlacht- und Mastrindern in Drittstaaten), der Forcierung der Umsetzung des Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung, der Ausarbeitung eines GAP-Strategieplans im Sinne des Tierwohls bis hin zu zur Unterbindung von Qualzucht.

Ein besonderes  Augenmerk sollte zudem auf eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch, Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln gelegt werden. Damit könnte ein wichtiger Lenkungseffekt in Richtung der heimischen landwirtschaftlichen Produktion erzielt werden, ist die FPÖ überzeugt. Durch diese neu geschaffene Transparenz könnten in Kombination mit den vereinbarten gesetzlichen Verbesserungen der Tierschutzstandards auch höhere Preise einfacher argumentiert und erzielt werden. Damit es nicht wieder zu einer Verzögerung und Verschleppung dieser wichtigen Vorhaben komme, plädieren die EinbringerInnen des Antrags auf eine Umsetzung der Maßnahmen bis spätestens Ende 2022. Ein gleichlautender Antrag wurde von den freiheitlichen LändervertreterInnen auch im Bundesrat eingebracht (319/A(E)-BR/2021).

SPÖ für Umsetzung der Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens

Um den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist es der SPÖ ein Anliegen, das Tierschutzgesetz ambitioniert weiterzuentwickeln (2170/A(E)). Die Bundesregierung wird deshalb ersucht, Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens zu setzen, das von 416.000 Menschen unterzeichnet wurde. Der SPÖ-Antrag weist auf Handlungsbedarf in vielen Bereichen, wie etwa bei der Verteilung öffentlicher Fördergelder, die mehr dem Tierwohl verpflichtet sein müsse, oder bei der Verbesserung der Tiergesundheit hin. Konkrete Forderungen zielen u.a. auf ein Verbot von Vollspaltenböden (spätestens bis Ende 2026) sowie dem betäubungslosen Ferkelkastrieren in der Schweinezucht sowie auf das Ende der dauernden Anbindehaltung bei Rindern ab 1.1.2027 ab. Das Schreddern von lebensfähigen Küken soll bereits ab Mitte des Jahres untersagt werden, sofern diese nicht nachweislich der Futtergewinnung dienen. Verschärfungen soll es auch bei der Haltedauer von Kälbern (maximal sechs Wochen) sowie beim Transport (nicht mehr als sechs Stunden) geben. Neben weiteren Initiativen für Nutztiere sollen auch Verbesserungen für Hunde und Katzen (z.B. Vorgabe der Kastration von Freigängerkatzen ab 1.6.2022) umgesetzt werden.

Im Bereich des AMA-Gütezeichens werden zudem gesetzliche Vorgaben für mehr Transparenz und eine Weiterentwicklung "weg von einem reinen Vermarktungsinstrument hin zu einem echten Gütezeichen, das eine höhere Qualität als den Mindeststandard auslobt", eingefordert. Außerdem ist die SPÖ davon überzeugt, dass die ÖsterreicherInnen zu viele tierische Produkte, vor allem zu viel Fleisch- und Fleischwaren essen. Auch hier brauche es Maßnahmen im Hinblick auf das Marketing für Lebensmittel, die Menschen dazu anregen und es ihnen erleichtern, ihre Ernährungsweise zu verbessern. Ein gleichlautender Antrag wurde auch dem Landwirtschaftsausschuss zugewiesen (2171/A(E)). (Schluss) sue