Parlamentskorrespondenz Nr. 706 vom 20.06.2022

Neu im Familienausschuss

Automatische Anpassung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld und Anspruch auf Familienbeihilfe für Vertriebene aus der Ukraine

Wien (PK) – Die NEOS wollen die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld-Modell automatisch anpassen und zusätzlich den Tagessatz von 60 € auf 80 € erhöhen, um damit einen Anreiz für eine schnellere Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Die SPÖ setzt sich dafür ein, dass Vertriebene aus der Ukraine ab Juli 2022 einen Anspruch auf Familienbeihilfe erhalten. Beide Initiativen wurden dem Familienausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.

NEOS für automatische Anpassung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld und Maßnahmen gegen "Parenting-Gap"

Während Gehälter, Pensionen oder auch das Pflegegeld regelmäßig valorisiert werden, sei dies bei Zuverdienstgrenzen oder Deckelung von Bezügen, die auf der Basis eines vorhergehenden Einkommens berechnet werden, nicht der Fall, bemängelt Abgeordneter Michael Bernhard von den NEOS. So sei das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zwar, wie der Name sagt, vom Einkommen vor der Geburt des Kindes abhängig, dennoch sei eine Deckelung vorgesehen. Da auch die Zuverdienstmöglichkeiten begrenzt wurden, seien Familien immer wieder mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert. Eine Anpassung an die aktuelle wirtschaftliche Lage sei aber nötig, um Familien ein adäquates Auskommen zu ermöglichen, ist Michael Bernhard überzeugt, der sich im Sinne einer einfachen und nachvollziehbaren Gesetzgebung für eine automatische Anpassung der Zuverdienstgrenze ab Anfang nächsten Jahres einsetzt.

Außerdem soll nach Ansicht der NEOS ein besonderer Anreiz gesetzt werden, die kürzere einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes zu wählen, weil damit eine schnellere Rückkehr in den Arbeitsmarkt gefördert werde. Derzeit bestehe ein "Parenting-Gap", also ein Einkommensknick im Karriereverlauf, der durch zu langes Fernbleiben vom Arbeitsmarkt aufgrund von langen Kinderbetreuungszeiten verursacht werde. Konkret soll beim einkommensabhängigen Modell die Tagessatz-Höchstgrenze, die seit über einem Jahrzehnt nicht mehr valorisiert wurde, ab 1. Jänner 2023 von 66 € auf 80 € erhöht und dann regelmäßig angepasst werden (2608/A ).

SPÖ: Vertriebene aus der Ukraine sollen ab Juli 2022 Familienbeihilfe beantragen können

Der Krieg in der Ukraine führe dazu, dass viele Familien, Frauen und Kinder in Österreich Schutz vor Gewalt und Verfolgung suchen, heißt es in einem Antrag der SPÖ. Abgeordnete Petra Wimmer macht darauf aufmerksam, dass Vertriebene aus der Ukraine mit der "Blauen Karte" einen neuen Identitätsnachweis und damit auch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich erhalten. Weiters haben sie Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, zu einer Krankenversicherung sowie zum Bildungssystem. Um ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen, sollten Vertriebene aus der Ukraine ab Juli 2022 auch Anspruch auf Familienbeihilfe haben, fordert Wimmer in dem von ihr eingebrachten Antrag auf Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes (2619/A ). (Schluss) sue