Parlamentskorrespondenz Nr. 708 vom 20.06.2022

Neu im Budgetausschuss

Teuerungs-Entlastungspaket: Initiativantrag von ÖVP und Grünen mit kurzfristigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung

Wien (PK) – Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket wollen ÖVP und Grüne erneut gegen die Teuerungswelle ankämpfen. Zahlreiche kurzfristig wirksame Maßnahmen sollen die Bevölkerung und Unternehmen entlasten (2662/A), spezieller Fokus wird dabei auf Familien und vulnerable Gruppen sowie Geringverdiener:innen gelegt. Der Initiativantrag wird noch diese Woche vom Budgetausschuss behandelt und voraussichtlich im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrats am Donnerstag beschlossen. Damit wollen die Regierungsparteien das Geld den Menschen möglichst rasch zur Verfügung stellen.

Die geplante Erhöhung des Klimabonus auf 250 € für das Jahr 2022 ist nicht Teil dieses Initiativantrags und liegt gesondert dem Umweltausschuss vor (2663/A). Auch die angekündigte Abschaffung der "kalten Progression" ist nicht vom Maßnahmenpaket umfasst.

Entlastungen für Familien

Für Familien ist im August 2022 eine "Sonder-Familienbeihilfe" in Höhe von 180 € pro Kind geplant. Darüber hinaus soll die Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 auf 2.000 € pro Jahr rückwirkend seit Jänner gelten. Der erhöhte Familienbonus für die vergangenen Monate soll von den Arbeitgeber:innen bis spätestens September ausbezahlt werden. Außerdem soll der Kindermehrbetrag zusätzlich zur vorgesehenen Erhöhung auf 450 € schon für 2022 auf 550 € erhöht werden.

Teuerungsabsetzbetrag: Entlastung für geringe Einkommen

Zur Entlastung niedriger Einkommen wird für das Jahr 2022 ein einmaliger "Teuerungsabsetzbetrag" in Höhe von bis zu 500 € eingeführt. Dabei wird die Begrenzung der Rückerstattung bei Arbeitnehmer:innen einmalig von 55 auf 70% der Sozialversicherungsbeiträge und bei Pensionisten von 80 auf 100% der SV-Beiträge erhöht. Der volle "Teuerungsabsetzbetrag" kann demnach bei einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 1.100 € und 1.800 € geltend gemacht werden. Bei Einkommen bis 24.500 € erfolgt eine Einschleifregelung. Auch die Negativsteuer (Rückerstattung der Sozialversicherung) wird auf höchstens 1.550 € angehoben.

Teuerungsprämien für Arbeitnehmer:innen

Bekommt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Jahr 2022 oder im Jahr 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn, wollen ÖVP und Grüne diese Zahlung steuerlich begünstigen. Bis zu 3.000 € werden unter diesem Titel steuerfrei und sozialversicherungsfrei gestellt. Zudem sollen auch keine weiteren Lohnnebenkosten anfallen. Davon sind 1.000 € an eine entsprechende kollektive Regelung gebunden, 2.000 € können einzelnen Arbeitnehmer:innen individuell gewährt werden. Wichtig ist, dass die Zahlungen bisher nicht zuerkannt wurde. Eine analoge Regelung gilt für Zulagen und Bonuszahlungen, die Arbeitnehmer:innen aufgrund der gestiegenen Preise zusätzlich erhalten.

Senkung der Lohnnebenkosten

Bei den Lohnnebenkosten soll der Beitrag zur Unfallversicherung um 0,1% (von 1,2% auf 1,1%) abgesenkt werden.

300 € Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen

Bezieher:innen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe, Übergangsgeld sowie Rehabilitations-, Kranken- und Wiedereingliederungsgeld bekommen eine unpfändbare Einmalzahlung in Höhe von 300 €. Die Auszahlung soll ab September erfolgen. Darüber hinaus wird der Wohnschirm zur Unterstützung bei steigenden Wohnkosten und zur Verhinderung von Delogierungen bis Ende 2026 verlängert.

Anti-Teuerungsbonus und Verschiebung der CO2-Bepreisung

Die für Juli geplante Einführung einer CO2-Bepreisung wird auf Oktober verschoben. Zusätzlich werden die Bezieher:innen des regionalen Klimabonus einen Anti-Teuerungsbonus in Höhe von 250 € erhalten. Der Anti-Teuerungsbonus ist bis zu einer Einkommensteuer-Stufe von 50% steuerfrei. Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr erhalten 250 €.

Zudem sieht der Antrag Adaptierungen im Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 vor. Dabei geht es um Anpassungen bei den geplanten Verfahrensabläufen sowie Korrekturen von Redaktionsversehen. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.