Parlamentskorrespondenz Nr. 777 vom 28.06.2022

2. Budget-Novelle 2022 passiert Budgetausschuss

Teuerungs-Entlastungspaket und Bundesministeriengesetz-Novelle fließen ins Bundesbudget

Wien (PK) – Die Kompetenzverschiebungen im Bundesministeriengesetz bringen Änderungen im Budget 2022 sowie im Bundesfinanzrahmen 2022 bis 2025 mit sich. Die budgetären Umschichtungen erfolgen "budgetneutral" und haben keinen Einfluss auf das Defizit des Bundes. Anders verhält es sich hingegen beim Teuerungs-Entlastungspaket der Bundesregierung das mittels Abänderungsantrag im Budget 2022 eingepreist wurde. Laut ÖVP und Grünen sowie Finanzminister Magnus Brunner soll so eine möglichst rasche Auszahlung der beschlossenen Maßnahmen sichergestellt werden. In Summe werden damit Anti-Teuerungs-Maßnahmen mit einem Volumen von 3,658 Mrd. € im Budget berücksichtigt. Zusätzliche 290 Mio. € werden für die finanziellen Auswirkungen der Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe vorgesehen. Das Defizit des Bundes soll demnach im Jahr 2022 bei 23,1 Mrd. € liegen.

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen gab der Budgetausschuss nach einer kontroversen Debatte grünes Licht zur Budget-Novelle und stieß damit auf breite Kritik bei den Oppositionsparteien. Diese war sowohl organisatorischer als auch materieller Natur. Die Opposition forderte mehr "Budgetwahrheit" und kritisierte die kurzfristige Einbringung umfangreicher Änderungen.

Weiters auf der Tagesordnung stand eine Novelle des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds-Gesetzes. ÖVP und Grüne sprachen sich dafür aus, die bestehenden finanziellen Regelungen zu vereinfachen. Demnach gehört die Begrenzung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in Höhe von 28 Mrd. € der Geschichte an.

Bundesministeriengesetz-Novelle wird ins Budget eingebettet

Die Kompetenzverschiebungen bei den Bundesministerien erfordern Änderungen innerhalb der Budgetstruktur sowie im Personalplan der betroffenen Ressorts. Dazu liegt dem Budgetausschuss nun eine Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes 2022 bis 2025 sowie des Bundesfinanzgesetzes 2022 vor (1572 d.B.). Im Zentrum steht die Zusammenlegung des Arbeitsministeriums und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu einem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Des Weiteren werden die Kompetenzen der Digitalisierung vom ehemaligen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort an das Finanzministerium sowie die  Angelegenheiten des Bergwesens und des Post- und Telekommunikationswesens vom ehemaligen Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus an das Finanzministerium übertragen. Für das Jahr 2022 werden dadurch Auszahlungen von 467,6 Mio. € und Einzahlungen von 13,8 Mio. € im Budget umgeschichtet.

Teuerungs-Entlastungspaket mittels Abänderungsantrag budgetiert

Andreas Hanger (ÖVP) brachte einen Abänderungsantrag ein, der die kurzfristigen Maßnahmen des letzte Woche beschlossenen Teuerungs-Entlastungspakets ins Budget einfließen lässt. Das Paket dient der Abfederung der Kaufkraftverluste der privaten Haushalte und der Vermeidung sozialer Härtefälle sowie der Unterstützung insbesondere von energieintensiven Unternehmen. Das Entlastungspaket weist laut Abänderungsantrag über den Zeitraum 2022-2026 ein Gesamtvolumen von 28,6 Mrd. € auf und setzt sich aus kurzfristigen und unmittelbar wirkenden Entlastungsmaßnahmen sowie strukturellen und dauerhaft entlastenden Änderungen im Steuer- und Transfersystem zusammen.

Konkret entfallen 6,5 Mrd. € des Gesamtpakets auf kurzfristige Maßnahmen, die hauptsächlich das Jahr 2022 betreffen, so die Erläuterungen. Im behandelten Abänderungsantrag werden Maßnahmen mit einem Volumen von 3,658 Mrd. € berücksichtigt. Die weiteren kurzfristigen Maßnahmen des Entlastungspaketes bedürfen entweder keiner Änderung, um die budgetäre Bedeckung sicherzustellen, weil sie durch Rücklagen bedeckt oder aus der variablen Gebarung bestritten werden, oder sich erst im Jahr 2023 auswirken, erklärten ÖVP und Grüne.

Opposition übt breite Kritik an Vorgehensweise

Die Opposition äußerte breite Kritik an dem Gesetzesentwurf. Christoph Matznetter (SPÖ) hob dabei hervor, dass dies die zweite Novelle innerhalb weniger Wochen sei. Karin Doppelbauer (NEOS) hatte angesichts des kurzfristig vorgelegten Abänderungsantrags kein Verständnis für den Umgang mit dem Parlament, insbesondere der Opposition. Auch Hubert Fuchs (FPÖ) zeigte sich verärgert über die kurzfristigen Änderungen. Die Erläuterungen des Ministeriums seien sehr informativ, unterstrich er, nur leider sei zu wenig Zeit zur Aufarbeitung geblieben. Daher traten Doppelbauer und Fuchs mit der Bitte um Analyse an den parlamentarischen Budgetdienst heran, der wiederum für mehr Budgetwahrheit plädierte.

Kai Jan Krainer (SPÖ) stellte daraufhin einen Vertagungsantrag, der von der Opposition geschlossen angenommen wurde, jedoch mangels Zustimmung von ÖVP oder Grünen in der Minderheit blieb. Zweifel an der Professionalität des ausgearbeiteten Abänderungsantrags hegte auch Karin Doppelbauer und verwehrte daher der Budget-Novelle ihre Zustimmung.

Brunner will rasche Auszahlung sicherstellen

Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen, konterte Finanzminister Magnus Brunner den Abgeordneten. Ziel der Vorgehensweise sei die rasche Auszahlung der Mittel.  Unterschiedliche Prognosen von Finanzminister und Fiskalrat über die Gesamtkosten des Teuerungspakets beruhten auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden und Prognosen, sagte er in Richtung FPÖ und unterstrich, dass die nächste Prognose des WIFO diese Woche veröffentlicht werde.

Novelle des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds soll finanzielle Regelungen vereinfachen

ÖVP und Grüne beschlossen im Budgetausschuss eine Vereinfachung der bestehenden finanziellen Regelungen zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Bei der Schaffung des Krisenbewältigungsfonds im Jahr 2020 wurde eine ausdrückliche Beschränkung der auszahlbaren Mittel gesetzlich im COVID-19-Krisenbewältigungsfondsgesetz verankert, betonte Jakob Schwarz (Grüne). Seit 2021 werden die Mittel für COVID-19 in der jeweiligen Untergliederung budgetiert, unterstrichen die Abgeordneten der Regierungsparteien. Nun soll künftig die zusätzliche finanzielle Begrenzung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in Höhe von 28 Mrd. € entfallen. Stattdessen verwies Schwarz auf die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz festgelegten Grenzbeträge. Laut dem Gesetzesvorschlag soll der Betrag automatisch an die künftigen Budgets angepasst werden, womit gesonderte Novellen des COVID-19-FondsG nicht mehr notwendig sind (1570 d.B.).

Harte Kritik gab es dazu seitens der SPÖ. Laut Selma Yildirim werden damit Bundesmittel in Höhe von 28 Mrd. € ohne Bescheide und somit nicht rechtsmittelfähig vergeben. Yildirim forderte daher "die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit".

Mittels Abänderungsantrag brachten ÖVP und Grüne eine technische Korrektur ein, wonacheine fehlende Paragraphenbezeichnung im Gesetzestext eingefügt wird. (Fortsetzung Budgetausschuss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.