Parlamentskorrespondenz Nr. 975 vom 20.09.2022

Neu im Gesundheitsausschuss

Befürworter:innen des Volksbegehrens "Keine Impfpflicht" wollen Diskriminierung aufgrund des Impfstatus unter Strafe stellen

Wien (PK) – Noch vor den Beschlüssen im Nationalrat und Bundesrat im Juli dieses Jahres, die das Aus für die COVID-19-Impfpflicht besiegelten, wurde ein weiteres Volksbegehren in dieser Causa eingeleitet. Insgesamt 242.168 Personen (3,81%) pochen erneut auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Wahlfreiheit der medizinischen Behandlung. Eine Zwangsimpfung gegen SARS-CoV-2 würde einen ungerechtfertigten Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger:innen darstellen, lautet die Kritik. Auch wenn die Impfung dem Selbstschutz diene, sei es erwiesen, dass Geimpfte die Infektion weitergeben können. Darüber hinaus – so die Initiator:innen - komme es nachweislich zu Todesfällen und Impfschäden in zeitlich engem Konnex zur Impfung. Aufgrund der fehlenden Langzeitstudien und der  praktischen Unmöglichkeit des Nachweises von Impfschäden sei es unverhältnismäßig und fahrlässig, eine Impflicht anzuordnen, argumentieren die Unterstützer:innen. Der Nationalrat möge daher ein Gesetz beschließen, durch das es verboten wird, Menschen in Österreich einer generellen Impfpflicht zu unterwerfen bzw. Personen aufgrund ihres Impfstatus in der Öffentlichkeit, in der Arbeitswelt und im Privatbereich zu benachteiligen. Diskriminierungen aufgrund des Impfstatus sollten zudem unter Strafe gestellt werden. Die vom Rechtsanwalt Florian Höllwarth eingebrachte Initiative (1660 d.B.), die dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wird, rangiert auf Platz der 36 der Liste der Volksbegehren der Zweiten Republik. (Schluss) sue