Parlamentskorrespondenz Nr. 977 vom 20.09.2022

Budgetausschuss: COVID-19-Förderungen über 10.000 € werden in Transparenzdatenbank aufgelistet

Leistungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds sollen ab 1.500 € öffentlich gemacht werden.

Wien (PK) – Der Budgetausschuss gab heute grünes Licht für die Veröffentlichung von COVID-19-Förderungen in der Transparenzdatenbank. Auf Initiative von ÖVP und Grünen soll der rechtliche Rahmen für die Veröffentlichung von Corona-Hilfen des Bundes adaptiert werden. Die NEOS sprachen sich in ihrem von den Regierungsparteien vertagten Antrag hingegen für noch strengere Regeln aus. Während die Vertreter:innen der Regierungsparteien von einem "wichtigen Meilenstein für Transparenz und Steuergerechtigkeit" sprachen, kritisierten die Oppositionsparteien, dass durch den Grenzwert von 10.000 € nicht alle Förderungen miteinbezogen würden.

Transparenzdatenbankgesetz-Novelle wegen COVID-19 Leistungen

Konkret sollen künftig COVID-19-Förderungen für Betriebe über einem Schwellenwert von 10.000 € pro Jahr in der Transparenzdatenbank aufgelistet werden. Angegeben werden sollen neben dem ausbezahlten Betrag auch die Firmenbezeichnung und Postleitzahl. Aus Sicht von ÖVP und Grünen überwiegen verstärkte Transparenz und öffentliche Kontrolle gegenüber den Interessen des Einzelnen auf Geheimhaltung seiner Daten. Veröffentlicht werden sollen Leistungen aus dem COVID-19-Ausfallbonus, dem Verlustersatz, Fixkostenzuschuss, Lockdown-Umsatzersatz und COVID-19-Zahlungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Betroffen sind Leistungen, die seit dem 31. Dezember 2019 ausbezahlt wurden. Geplant ist die monatliche Aktualisierung der Daten.

Auch Leistungen aus dem NPO-Unterstützungsfonds sollen öffentlich gemacht werden. Gewährte Förderungen über 1.500 € pro Kalenderjahr sollen auf der Webseite des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport veröffentlicht werden. Um leichter auffindbar zu werden, soll das Gesetz außerdem umbenannt werden und künftig "NPO-Fonds-Gesetz" heißen. Der Antrag (2734/A) wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS angenommen. Dasselbe gilt für einen ebenfalls von den Regierungsparteien vorgelegten Abänderungsantrag, mit dem Unklarheiten beseitigt werden sollen.

Die NEOS-Forderung, den Kreis Einsichtsberechtigter in die Transparenzdatenbank zu erweitern, sodass unter anderem auch der Nationalrat Einschau erhält, sowie Förderungen an Unternehmen und Vereine bereits ab einer Fördersumme von 2.000 € öffentlich einsehbar zu machen, wurde hingegen von den Regierungsparteien vertagt (2032/A(E)).

Für Karin Doppelbauer (NEOS) ist "jede Verbesserung, sei sie auch noch so klein, positiv". Die NEOS-Abgeordnete schloss sich der Kritik von Hubert Fuchs (FPÖ) an, dass durch den Grenzwert von 10.000 € nicht alle Förderungen miteinbezogen würden. Zudem werden laut Doppelbauer, Mehrfachförderungen weiterhin nicht erfasst. Durch den von ÖVP und Grünen vorgelegten Abänderungsantrag werde die Transparenz kleiner, da landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr von der Neuregelung umfasst seien, bemängelte SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer.

Das sah Elisabeth Götze (Grüne) anders. Es handle sich nicht um die Reduktion von Transparenz, sondern um die Richtigstellung von Begrifflichkeiten. Götze sprach von einem "wichtigen Meilenstein für Transparenz und Steuergerechtigkeit". Für Angela Baumgartner (ÖVP) entwickelt sich die Transparenzdatenbank mit den Herausforderungen der Zeit weiter.

Was die von FPÖ und NEOS kritisierte begrenzte Anzahl der auszuweisenden Förderungen betrifft, hielt Finanzminister Magnus Brunner fest, dass es um Fragen der Verhältnismäßigkeit und des Datenschutzes gehe. Hier habe man sich mit dem Verfassungsdienst abgestimmt. Um Unschärfen auszuschließen, würden durch den Abänderungsantrag die Bestimmungen an die Förderrichtlinien angepasst, was keine Verschlechterung der Transparenz bedeute, versicherten eine Expertin und ein Experte des Finanzministeriums.

Euro-Krisenland Griechenland kommt Reformverpflichtungen weitgehend nach

Der Budgetausschuss widmete sich auch aktuellen Quartalsberichten zu den Euro-Krisenländern, die mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen wurden. Laut ESM-Quartalsbericht zum 2. Quartal 2022 fand im April die voraussichtlich letzte Prüfmission im Rahmen der verstärkten Überwachung Griechenlands statt. Demnach ist Griechenland seinen (Reform-)Verpflichtungen trotz des herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds weitgehend nachgekommen. Auf Basis dessen gab die Eurogruppe Mitte Juni die vorletzten Tranchen an schuldenerleichternden Maßnahmen im Wert von insgesamt 748 Mio. € frei (101/BA, 102/BA). (Schluss Budgetausschuss) med/gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.