Parlamentskorrespondenz Nr. 1016 vom 26.09.2022

Neu im Wirtschaftsausschuss

ÖVP und Grüne wollen Erleichterungen bei Photovoltaik-Förderungen

Wien (PK) – Mit einer Verlängerungsmöglichkeit der gesetzlichen Inbetriebnahmefrist von bis zu zwei Jahren für Photovoltaikanlagen und dem Prinzip "first come, first served" für kleine Photovoltaikanlagen bis 20 kWpeak soll eine Gesetzesinitiative von ÖVP und Grünen Erleichterungen bei den Photovoltaik-Förderungen bringen (2828/A). Entsprechende Anpassungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) begründen die Koalitionsparteien im Hinblick auf die Verlängerung der Fristen mit einer - nicht zuletzt aufgrund der stark steigenden Strom- und Gaspreise - äußerst hohen und stark zunehmenden Nachfrage an dem Ausbau von Photovoltaikanlagen. Dem würden allerdings massive Lieferverzögerungen durch die Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise sowie Verzögerungen durch Fachkräftemangel bei der Errichtung gegenüberstehen.

Bei kleinen Anlagen, was hauptsächlich Privatpersonen betreffe, sollen - wie bisher bereits für die Anlagen der Kategorie A (bis 10 kWpeak) - auch für Anlagen der Kategorie B (>10 bis 20 kWpeak) die Anträge auf Investitionszuschuss nach ihrem Einlangen gereiht werden sowie mit Verordnung fixe Fördersätze pro kWpeak für diese Kategorie festgelegt werden. Da die Änderungen für die Kategorie B laut Erläuterungen erst zukünftig für die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2023 zur Anwendung kommen sollen, ist ein späteres Inkrafttreten für diese Bestimmungen mit 1. Jänner 2023 vorgesehen.

Koalitionsantrag mit redaktionellen Änderungen

Außerdem beantragen ÖVP und Grüne redaktionelle Änderungen für zwei Gesetze, die zum einen die Investitionsprämie für Unternehmen, zum anderen den Unternehmen-Energiekostenzuschuss betreffen. Die Wortfolge "Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort" soll dabei auf "Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft" adaptiert werden (2829/A). (Schluss) mbu


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