Parlamentskorrespondenz Nr. 1121 vom 13.10.2022

Neu im Budgetausschuss

Rechtsrahmen für Ausfuhrförderungen soll um weitere fünf Jahre verlängert werden

Wien (PK) – Das Ausfuhrförderungsgesetz leiste einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Exporte von Gütern oder Dienstleistungen, der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Inland sowie zur Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft und zu deren nachhaltigen Entwicklung, unterstreichen Karlheinz Kopf (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) in einem Initiativantrag zur Verlängerung des Exportförderungsverfahrens. Das System der Exportförderung habe sich über Jahrzehnte bewährt und werde den internationalen Entwicklungen Rechnung tragend laufend weiterentwickelt (2840/A).

Der bisherige Haftungsrahmen soll nun um weitere fünf Jahre bis Ende 2027 verlängert werden. Die Höhe von 40 Mrd. € wird dabei beibehalten und erscheint den Antragstellern angesichts der aktuellen Ausnützung von 27 Mrd. € für ausreichend.

Verlängerung der Ausfuhrfinanzierungsförderung

Die Koalitionsparteien wollen auch das auslaufende Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz um weitere 5 Jahre (bis 31.12.2028) verlängern. Wie üblich endet die Ermächtigung ein Jahr nach der Ermächtigung zur Haftungsübernahme gemäß Ausfuhrförderungsgesetz. Da die Finanzierung von Export- und Auslandsinvestitionsgeschäften der Risikoabsicherung zeitlich nachgelagert ist, soll damit gewährleistet werden, dass für Export- und Auslandsinvestitionsgeschäfte, für welche Bundesgarantien übernommen wurden, auch gegen Ende der Ermächtigung zur Haftungsübernahme noch eine volle Refinanzierung möglich ist (2839/A). (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.