Parlamentskorrespondenz Nr. 1194 vom 21.10.2022

Neu im Gesundheitsausschuss

Gesundheitsminister kann ELGA mit dem Versand von Erinnerungsschreiben für COVID-19-Impfungen beauftragen

Wien (PK) – In der aktuellen COVID-19-Empfehlung des Nationalen Impfgremiums wird die Vervollständigung der Grundimmunisierung ab einem Alter von fünf Jahren empfohlen. Diese sollte ab sechs Monate nach der zweiten Impfung erfolgen. Um die Betroffenen dafür zu sensibilisieren bzw. die Bereitschaft für die Impfung zu erhöhen, soll mit den von ÖVP und Grünen angeregten Änderungen im Epidemiegesetz der Gesundheitsminister ermächtigt werden, personalisierte Erinnerungsschreiben zu versenden. Mit der praktischen Umsetzung der Maßnahme beauftragt wird die ELGA GmbH. Sie soll anhand der im zentralen Impfregister gespeicherten COVID-19-bezogenen Angaben jene Personen ermitteln, für die die Vervollständigung der Grundimmunisierung oder eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 empfohlen wird. Dies gilt allerdings auch dann, wenn eine Impfung zum anstehenden Zeitpunkt einer Erinnerung aufgrund einer aktuellen Genesung oder einer Kontraindikation eigentlich nicht empfohlen werden würde. Um diese spezielle Gruppe an Personen herauszufiltern, wäre aber eine mit noch intensiveren Eingriffen verbundene Verschneidung von Datenbanken erforderlich gewesen. Die aktuellen Namensangaben sowie die Wohnadressen sind dem Patientenindex zu entnehmen, heißt es weiter im Initiativantrag.

In der Begründung wird noch darauf verwiesen, dass der geplante Versand von Erinnerungsschreiben an den Erfolg von Reminder- und Recall-Systemen anknüpfen soll, der schon mehrfach wissenschaftlich bestätigt wurde. Personalisierte Schreiben hätten eine stärkere Wirkung als etwa Postwurfsendungen oder Flugblätter und würden als wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Impfversorgung angesehen (2864/A).(Schluss) sue