Neu im Budgetausschuss
Vorbelastungen für ÖBB-Investitionen
Wien (PK) – Die Genehmigung von Vorbelastungen für ÖBB-Investitionen wird jährlich rollierend verlängert. Dazu liegt nun das Bundesgesetz zur Genehmigung von Vorbelastungen (1770 d.B.) vor. Nach dessen Beschluss kann die Verkehrsministerin budgetäre Vorbelastungen für die Finanzjahre 2023 bis 2028 im Umfang von insgesamt 56,726 Mrd. € für den Bau, die Instandhaltung, den Betrieb und die Bereitstellung der Schieneninfrastruktur übernehmen. 48,086 Mrd. € davon betreffen Investitionen bei der Umsetzung des ÖBB-Rahmenplans, die restlichen 8,64 Mrd. € können für Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung verwendet werden. Die gesetzliche Ermächtigung bezieht sich ausschließlich auf Annuitäten für Investitionen, Zuschüsse zum laufenden Betrieb und zur Instandhaltung bis zum Jahr 2028. Für Annuitäten ab 2029 bedarf es einer neuerlichen gesetzlichen Ermächtigung. (Schluss) gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.