Parlamentskorrespondenz Nr. 1322 vom 22.11.2022

Neu im Justizausschuss

Koalitionsantrag für Verlängerung von Corona-Regelungen

Wien (PK) – Mit einem Initiativantrag schlagen ÖVP und Grüne im Justizbereich eine neuerliche Verlängerung von Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vor (2982/A).

So soll das Außerkrafttreten des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes weiter verschoben werden, und zwar auf den 30. Juni 2023. Das betrifft den Erläuterungen zufolge unter anderem die Möglichkeit, für weitere sechs Monate bestimmte Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen unter Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel zur Wort- oder Bildübertragung durchzuführen. Die Gebührenfreiheit der Unterhaltsvorschussgewährung aus dem 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz wird es laut Vorlage ebenfalls bis Ende Juni 2023 geben. Außerdem sollen Gesellschaften auch noch im ersten Halbjahr 2023 virtuelle Versammlungen durchführen können, wie die entsprechende Verlängerung der Regelung im Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetz vorsieht. Auch die Möglichkeit, Versammlungen von Gesellschaften und Vereinen zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, soll bis 30. Juni 2023 bestehen.

Auch für die Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung gibt es samt einer Einschleifregelung eine neuerliche Verlängerung. Eine Verlängerung bis 30. Juni 2023 in der Rechtsanwaltsordnung betrifft unter anderem die Möglichkeit der Briefwahl bzw. Briefabstimmung zur Erledigung von der Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer zugewiesenen Aufgaben. Ebenso soll im Rahmen des Disziplinarstatuts für Rechtsanwält:innen und Rechtsanwaltsanwärter:innen die Briefabstimmung für die Festsetzung bzw. Änderung der Geschäftsordnung des Disziplinarrats bis 30. Juni 2023 zur Verfügung stehen.

FPÖ will Behinderung von Hilfeleistung unter Strafe stellen

Noch immer komme es vor, dass Rettungs- und andere Einsatzkräfte oder Hilfeleistende im Rahmen von Unfallgeschehen durch Schaulustige oder immer häufiger auch durch "Umweltaktivisten", die sich an der Straße festklebten, behindert werden, wirft die FPÖ mit einem Gesetzesantrag auf (2939/A). Diese Behinderungen der Hilfeleistung können im schlimmsten Fall sogar den Tod eines Opfers zur Folge haben, so der Vorwurf. Geht es nach den Freiheitlichen, soll eine solche Behinderung unter Strafe gestellt werden. Wer bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will, sei mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, so die Forderung. Wenn die Unterlassung oder Behinderung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, soll die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder die Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen betragen. (Schluss) mbu