Parlamentskorrespondenz Nr. 316 vom 21.03.2023

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

EU-Rahmenabkommen mit Malaysia und Thailand

Wien (PK) – Zur Genehmigung liegen dem Nationalrat EU-Rahmenabkommen mit Malaysia (1904 d.B.) sowie mit Thailand (1905 d.B.) vor. Laut Erläuterungen handelt es sich um die ersten bilateralen Abkommen zwischen der EU und den beiden Ländern. Sie sollen an die Stelle des bisher geltenden Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedsländern des Verbandes Südostasiatischer Nationen von 1980 treten.

Ziel der Abkommen sei es, einen geeigneten Rahmen für einen intensiveren politischen Dialog zwischen der EU und Malaysia und zwischen der EU und Thailand zu schaffen und den Handel und die Investitionen und allgemein die Wirtschaftsbeziehungen im Einklang mit fortschrittlichen Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien zu fördern. Die Abkommen sollen demnach eine geeignete Grundlage für eine engere rechtliche, wirtschaftliche, soziale, finanzielle und kulturelle Zusammenarbeit zwischen der EU und den beiden Ländern schaffen.

Abkommen basierend auf universellen Werten wie Demokratie und Menschenrechte

In politischer Hinsicht leisten die Rahmenabkommen demnach einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Rolle der EU in Südostasien basierend auf gemeinsamen universellen Werten wie Demokratie und Menschenrechte. Sie sollen den Weg für die Verstärkung der politischen, regionalen und globalen Zusammenarbeit ebnen, praktische Vorteile für beide Seiten bringen und eine Grundlage für die Förderung der umfassenderen politischen und wirtschaftlichen Interessen der EU bilden.

Die Rahmenabkommen enthalten den Erläuterungen zufolge rechtlich bindende Verpflichtungen, die zentrale Elemente der Außenpolitik der EU bilden, darunter Bestimmungen über Menschenrechte, Terrorismusbekämpfung, den Internationalen Strafgerichtshof, Migration und Steuern. Das Rahmenabkommen mit Malaysia enthalte ferner einen umfassenden Abschnitt über die Handelszusammenarbeit, der laut Erläuterungen den Weg für den Abschluss der laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen ebnen soll.

Die Intensivierung der Zusammenarbeit soll ein breites Spektrum von Politikbereichen betreffen. Neben den Menschenrechten, der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Terrorismusbekämpfung zählen dazu laut Erläuterungen etwa die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität, Handel, Migration, Umwelt, Energie, Klimawandel, Verkehr, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Bildung, Landwirtschaft und Kultur.

Da die Rahmenabkommen Bestimmungen enthalten, die in die Kompetenzen sowohl der EU als auch der Mitgliedstaaten fallen, handle es sich um ein gemischtes Abkommen und bedarf seitens der Europäischen Union auch der Genehmigung durch alle Mitgliedstaaten. (Schluss) mbu