Parlamentskorrespondenz Nr. 487 vom 05.05.2023

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierungsvorlage zur "Pflegelehre"

Wien (PK) – Die Einführung der sogenannten "Pflegelehre" liegt dem Nationalrat als Regierungsvorlage vor (2030 d.B.). Mit Änderungen im Berufsausbildungsgesetz sowie im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sollen die Möglichkeiten zur Ausbildung zur Pflegeassistenz oder zur Pflegefachassistenz nach Erfüllung der Schulpflicht, ergänzend zu den bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten, strukturell und inhaltlich erweitert werden. Mit der dualen Ausbildung als neue Form der beruflichen Erstausbildung der Sekundarstufe II sollen neue Perspektiven für interessierte Jugendliche und junge Erwachsene mit durchlässigen Bildungspfaden bis hin zum gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege geschaffen werden, so die Erläuterungen. Konkret soll ein vierjähriger Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegefachassistenz (PFA) und ein dreijähriger Lehrberuf mit Lehrabschluss Pflegeassistenz (PA) eingerichtet werden. Der Bedarf an Pflegekräften werde bis zum Jahr 2030 auf rund 75.000, davon ein Drittel in den Pflegeassistenzberufen, steigen, habe die Studie "Pflegepersonal- und Bedarfsprognose für Österreich" im Jahr 2019 ergeben.

In einem gesonderten Gesetzwerdungsverfahren sollen - im Hinblick auf die Anforderungen an den Berufsschulunterricht für die Lehrberufe in den Pflegeassistenzberufen - zudem das Schulorganisationsgesetz und das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz novelliert werden, wird in der Vorlage in Aussicht gestellt.

Zahl soll in zehn Jahren auf 1.000 Lehrlinge pro Jahrgang wachsen

Die neuen Lehrberufe für die Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz sollen entsprechend dem üblichen Verfahren zunächst als Ausbildungsversuche eingerichtet werden. So sollen mit der Einführung entsprechend einer Vereinbarung der Länder als Schulerhalter der Berufsschulen zunächst österreichweit einzelne Berufsschulstandorte zur Verfügung stehen. Für die Berufsschulen sind mit den neuen Lehrberufen entsprechend Kosten für Bund und Länder verbunden, so die Erläuterungen.

Laut Schätzung sei mit der Einführung der Pflegelehrberufe für das Schuljahr 2023/24 mit 75 Lehranfänger:innen zu rechnen. In einer langfristigen Perspektive rechne man zehn Jahre nach Einführung mit rund 1.000 Lehrlingen pro Jahrgang. Die Zweckmäßigkeit der Ausbildungen soll nach fünf Jahren evaluiert werden.

Am Verordnungsweg sollen laut Vorlage unter anderem Bestimmungen zum Schutz der auszubildenden Personen betreffend praktischer Ausbildungsmaßnahmen vor Vollendung des 17. Lebensjahres festgelegt werden. Sonderregelungen sind für die Lehrberufe mit Abschluss Pflegeassistenz- und Pflegefachassistenz beispielsweise hinsichtlich Ausbilder:innen, zur Bewilligung von Lehrbetrieben, der Eintragung von Lehrverträgen und zu Lehrabschlussprüfungen vorgesehen. (Schluss) mbu


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